Parlamentskorrespondenz Nr. 159 vom 26.02.2020

Bericht über Tierschutzaktivitäten in den Jahren 2017 und 2018

Microchips für Zuchtkatzen, Sonderhaltungsverordnung und strengere Kontrollen bei Tiertransporten in Drittstaaten

Wien (PK) – Noch von der früheren Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl wurde der aktuelle Tierschutzbericht vorgelegt, der über die Aktivitäten in diesem Bereich in den Jahren 2017 und 2018 ausführlich informiert (III-84 d.B. ). In ihrem Begleitschreiben weist die damalige Ressortchefin auf zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen hin, die von einer verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels Microchips, einem Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen bis hin zur Erlassung der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung reichen.

Nach einer ausführlichen Darstellung der gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Tierschutzes auf nationaler und europäischer Ebene gehen die AutorInnen näher auf diverse Forschungsprojekte sowie auf ausgewählte Themen, wie z.B. das Schwanzkupieren bei Schweinen, ein. Weiters können die Berichte der Tierschutzombudsleute der Bundesländer, die Ergebnisse der Einhaltung der Tierschutz-Kontrollverordnung sowie der Kontrollen gemäß Tiertransportgesetz nachgelesen werden.

Gesetzliche Neuerungen und Nachschärfungen

Mit dem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, welches am 1. Jänner 2005 in Kraft ge­treten ist, wurde Österreich im Bereich Tierschutz zu einem Vorreiter und Vorbild inner­halb der Europäischen Union, wird einleitend im Kapitel Rechtssetzung hervorgehoben. Seither ist für die Gesetzgebung der Bund zuständig, die Vollziehung obliegt ausschließlich den Ländern. Eine umfangreiche Novelle im Jahr 2017 brachte u.a. die Einführung der verpflichtenden Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips.

Auch die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen wurde verboten. Wer ohne Haltung in Österreich mit Heimtieren handelt oder diese vermitteln will, bedarf jetzt einer Bewilligung. Das bestehende Verbot der Durchführung von rituellen Schlachtungen außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen wurde nochmals ausdrücklich formuliert und klar als Straftatbestand dargestellt. Außerdem erfolgte eine genaue Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz, wobei auch die Möglichkeit geschaffen wurde, ihr weitere Aufgaben übertragen zu können.

Anpassungen der Tierschutzverordnungen in Bezug auf Braunbären, Sonderhaltungen und Zoofachhandlungen

Die im Juni 2018 erlassene Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung regelt die Haltung von Tieren in Tierheimen, Tierpensionen, Tierasylen bzw. Gnadenhöfen sowie im Rahmen einer gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit. "Sonderhaltungen" im Sinne der Verordnung sind somit alle Haltungen von Tieren, die nicht ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken oder dem privaten Interesse dienen, einer Bewilligung bedürfen und keinen anderen Regelungen unterliegen (z.B. Zoo). Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrifft Zoofachhandlungen und vergleichbare Einrichtungen.

Tierschutzvereine, die über eine Einrichtung zur Haltung von Tieren im Inland verfügen, sowie ZüchterInnen, die zwar nicht gewerblich aber auch nicht lediglich als Hobbyzüchter in geringem Umfang tätig sind, fallen als sonstig wirtschaftlich Tätige unter die Bestimmungen der Verordnung. Diese Einrichtungen dürfen nach erteilter Bewilligung ihre Tiere öffentlich zum Kauf oder zur Abgabe anbieten.

Damit Eingriffe an Nutztieren nur nach wirksamer Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt werden, kam es zu einer entsprechenden Anpassung der 1. Tierhaltungsverordnung. Durch die Novelle der 2. Tierhaltungsverordnung wurde ein Verbot zur Privathaltung von Braunbären – für die es bis zu diesem Zeitpunkt eine Ausnahmeregelung gab – ausgesprochen.

Aktivitäten im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

Auch während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes wurde dem Thema Tierschutz viel Bedeutung beigemessen. So wurde etwa intensiv über die Frage der Eindämmung der Tiertransporte bei hohen Temperaturen in Drittstaaten beraten. Weiters wurde auf die Wichtigkeit der Retrospektivkontrollen, die zur Überprüfung der Beförderungsdauer und der Ruhezeiten nötig sind, hingewiesen. Auf nationaler Ebene sieht ein Erlass des Ministeriums vor, dass bei Verladungen von Exporten von Wiederkäuern nach Südosteuropa im Zuge der Prüfung der Fahrtenbücher die Wettersituation am Grenzübergang zwischen Bulgarien und der Türkei berücksichtigt werden muss.

Im November 2018 fand zudem eine Konferenz zum Thema Onlinehandel von Hunden und Katzen statt, bei der alle Facetten des illegalen Tierhandels beleuchtet und Lösungsansätze erarbeitet wurden. Eine weitere Konferenz befasste sich mit der "käfigfreien Eierproduktion in der EU". Während in Österreich keine Hühner mehr in sogenannten ausgestalteten Käfigen untergebracht werden dürfen, ist diese Haltungsform in der EU noch immer erlaubt. Österreich nimmt somit in Sachen artgerechter Hühnerhaltung eine Vorreiterrolle ein, heben die AutorInnen des Berichts hervor.

Verleihung eines bundesweiten Tierschutzpreises und Förderung des Vereins "Tierschutz macht Schule":

Der Verein "Tierschutz macht Schule", der im Jahr 2006 gegründet wurde, war auch im Berichtszeitraum 2017-2018 sehr aktiv. Der Bedarf an ausgewogener Tierschutzvermittlung lasse sich u.a. an der großen Nachfrage nach Unterrichtsmaterialien ablesen. Im Fokus der Arbeit stehen Kinder und Jugendliche, was bei der Durchführung von zahlreichen Projekten für diese Zielgruppen zum Ausdruck kommt. Neben der Entwicklung eines neuen Magazins für Kindergärten und Volksschulen, der Konzeption des Unterrichtshefts "Wiener Tierprofi – Heimtiere", der Gestaltung des Schulfilms "Augen auf für Hühner" sowie der Durchführung von sogenannten Pet-Buddy-Programmen in einigen Bundesländern, statteten die TierschutzreferentInnen insgesamt 53 Klassen in Österreich einen Besuch ab.

Ergänzend dazu wurden zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenbildung realisiert: der Elternratgeber "Kind und Hund, aber sicher", die Broschüre "Huhn im Glück - tiergerechte Hühnerhaltung im Garten", die Studie "Erfolgsfaktoren des Tierschutzbildungsvereins Tierschutz macht Schule" als Grundlage für Initiativen auf internationaler Ebene sowie der Start des fünften Lehrgangs "Tierschutz macht Schule" in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Wien.

Um Menschen auszuzeichnen, die sich rund um den Tierschutz verdient gemacht haben, wurde im Dezember 2018 zum fünften Mal der bundesweite Tierschutzpreis verliehen, wobei u.a. ein privates Kastrationsprojekt für Streunerkatzen prämiert wurde.

Staatliche Förderungen gab es unter anderem für die Ausbildung und Ausrüstung der Lawinen- und Suchhunde des österreichischen Bergrettungsdienstes und für das Projekt "Konterqual", das sich dem Thema Qualzucht bei Hunden widmet. Auch der 21. Kongress über Alternativen zu Tierversuchen, die 24. und 25. Freilandtagung und das Affenrefugium in Gänserndorf wurden unterstützt. Damit habe man dem gesetzlichen Auftrag entsprochen, das Verständnis der Öffentlichkeit für den Tierschutz zu wecken und nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Forschung sowie die Anliegen des Tierschutzes zu fördern. (Schluss) sue