Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 28.02.2020

Neu im Gesundheitsausschuss

Krankenkassen, Studie zu Leistungsunterschieden, Krankenfürsorgeanstalten, Mehrfachversicherungen

SPÖ verlangt gleich gute Gesundheitsleistungen für alle Versicherten

Wien (PK) – Die als große Errungenschaft des Strukturumbaus in der Krankenversicherung angekündigte Leistungsharmonisierung lasse weiter auf sich warten, beklagt SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (325/A(E)). Auch im aktuellen Regierungsprogramm von Türkis-Grün finde sich dazu kein Wort. Er befürchtet daher, dass die bestehende "3-Klassen-Medizin" fortgeführt wird, zumal sich die Leistungen zwischen ÖGK, SVS und BVAEB signifikant unterscheiden und sich weiter auseinander entwickeln. Das Ziel einer fairen Gesundheitspolitik müsse jedoch die Versorgung aller Versicherten mit gleich guten Leistungen sein. Die SPÖ tritt daher mit Nachdruck für eine Leistungsharmonisierung über alle Krankenversicherungsträger hinweg ein, wobei man sich jeweils an den höchsten Standards orientieren sollte. Außerdem wird der Gesundheitsminister ersucht, halbjährlich über die Fortschritte in diesem Bereich zu berichten und einen Risikostrukturausgleich per 1. Juli 2020 einzurichten.

Risikostrukturausgleich und umfassende Studie zu Leistungsunterschieden in der Krankenversicherung

In eine ähnliche Richtung geht ein Antrag der NEOS, in dem Abgeordneter Gerald Loacker für die Etablierung eines Risikostrukturausgleichs im Bereich der Krankenkassen plädiert (321/A(E)). Bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Regierungsvorlage sollte sich der Gesundheitsminister an internationalen Beispielen sowie an den Ergebnissen der drei Sozialversicherungsstudien aus dem Jahre 2017 orientieren. Diese kamen unter anderem zum Schluss, dass ohne Finanzkraftausgleich keine gleichwertigen Leistungskataloge möglich seien. Solange aber der Risikostrukturausgleich nicht eingeführt ist, sollten die Mitglieder des Nationalrates und der Bundesregierung bei der ÖGK versichert sein, schlägt Loacker vor. Außerdem regt der Gesundheitssprecher der NEOS an, dass eine ausführliche Studie zu den Unterschieden bei den Kassenleistungen (Vielfalt, Zuschüsse, Tarife, Selbstbehalte) erstellt und in der Folge alle zwei Jahre aktualisiert wird. Dabei soll auch der versicherungsmathematische Beweis zur Gleichwertigkeit der verschiedenen Leistungskataloge der Kassen (unter Berücksichtigung der verschiedenen Beitrags- und Selbstbehaltsmodalitäten) erbracht werden (304/A(E)).

Mehrfachversicherungsverhältnisse sollen abgeschafft werden

In einem weiteren Entschließungsantrag der NEOS fordert Abgeordneter Gerald Loacker die Bundesregierung auf, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die Abschaffung der Mehrfachversicherungen in der Krankenversicherung vorsieht (234/A(E)). Während es in anderen europäischen Ländern mit modernen Kassensystemen nur Einfachversicherungsverhältnisse gibt, sind in Österreich 700.000 Personen von Mehrfachversicherungen betroffen, zeigt der Antragsteller auf. Insbesondere Selbständige würden unter den schikanösen und willkürlichen Zuordnungsprüfungen durch die Krankenkassen leiden. Im Sinne einer besseren Kundenorientierung sollte zudem der in einer Studie der London School of Economics enthaltene Vorschlag aufgegriffen werden, wonach sich die Betroffenen für eine Kasse entscheiden können, bei der sie dann ausschließlich versichert sind.

Krankenfürsorgeanstalten sollen ihre Rechnungsabschlüsse offen legen

Im Gegensatz zu den Krankenkassen sind die 15 Krankenfürsorgeanstalten (KFA) nicht verpflichtet, ihre Rechnungsabschlüsse offen zu legen, zeigt NEOS-Mandatar Gerald Loacker kritisch auf (243/A). Gleichzeitig würden die KFA, die aufgrund ihrer Versichertenstruktur hohe Vermögenswerte aufweisen, aber von staatlichen Beihilfen profitieren.

In seinem Initiativantrag auf Änderung des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) plädiert Loacker dafür, dass die Rechnungsabschlüsse der KFA, die zumindest aus einer Erfolgsrechnung und einer Schlussbilanz bestehen sollten, spätestens vier Monate nach dem jeweiligen Jahresende im Internet veröffentlicht werden. (Schluss) sue