Parlamentskorrespondenz Nr. 177 vom 28.02.2020

FPÖ beauftragt Rechnungshof mit Prüfung von Grundversorgungseinrichtungen

Entsprechendes Verlangen im Nationalrat eingebracht

Wien (PK) – Auf Verlangen der FPÖ wird der Rechnungshof beauftragt, die Bereiche Grundversorgung und Bundesbetreuung im Innenministerium  - also die Unterbringung von AsylwerberInnen - hinsichtlich rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Maßnahmen zu überprüfen (291/A). Untersucht werden soll der Zeitraum 2013 bis 2017.

Von der Prüfung umfasst sein sollen insbesondere die vertraglichen Gegebenheiten, die Miet- und Pachtangelegenheiten sowie die Gestaltung der Objektsuche der Bundesbetreuungseinrichtungen. Gefragt wird auch nach der Anzahl noch aufrechter Asylunterkünfte sowie nach den verursachten Kosten stillgelegter Grundversorgungseinrichtungen.

Etliche Verträge seien unter der damaligen Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner laut Begründung der FPÖ mit "langen Kündigungsfristen, horrenden Mieten, aberwitzig langen Laufzeiten oder Kündigungsverzicht" abgeschlossen worden. Die FPÖ will dahingehend untersuchen lassen, ob daraus ein vermeidbarer Schaden für die Republik entstanden ist.

Eingebracht wurde das Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung bei der Plenarsitzung am 27. Februar 2020 von 20 FPÖ-MandatarInnen, die damit von einem Minderheitenrecht Gebrauch machen. Gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrats ist dies zulässig, sofern nicht mehr als drei Prüfungsaufträge beim Rechnungshof anhängig sind, die auf Verlangen zurückgehen. Unabhängig davon kann der Nationalrat den Rechnungshof jederzeit durch mehrheitlichen Beschluss mit einer Prüfung beauftragen.

Derzeit ist der Rechnungshof mit zwei weiteren Verlangen auf Gebarungsüberprüfung aus der letzten Gesetzgebungsperiode befasst. Gegenstand sind die Generalsekretäre in den Bundesministerien sowie das Burgtheater und die Bundestheater Holding. (Schluss) fan