Parlamentskorrespondenz Nr. 182 vom 02.03.2020

Neu im Sozialausschuss

FPÖ-Anträge zu den Themen Sozialhilfe und Pflege, SPÖ-Anträge betreffend Zeitverwendungsstudie und Diskriminierungsschutz

Wien (PK) – Die FPÖ hat erneut einen Entschließungsantrag zum Thema Sozialhilfe eingebracht und wehrt sich gegen einen "Pflegekräfteimport" aus Marokko. Der SPÖ geht es um die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt und die Durchführung einer neuen Zeitverwendungsstudie.

Sozialhilfe: FPÖ drängt erneut auf Ausführungsgesetze der Länder

Bereits im Jänner hat die FPÖ einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem Klubobmann Herbert Kickl und seine FraktionskollegInnen unbeschadet der Aufhebung einzelner Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof die ausständigen Ausführungsgesetze der Länder einmahnen. Nun liegt ein weiterer Entschließungsantrag (294/A(E)) mit fast identem Wortlaut vor. Sozialminister Rudolf Anschober soll demnach unverzüglich Kontakt mit den Landesregierungen aufnehmen und dabei auf eine Umsetzung der vom VfGH nicht beanstandeten Bestimmungen pochen. Gleichzeitig will ihn die FPÖ dazu anhalten, verfassungskonforme Vorschläge für die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile – betreffend degressive Staffelung der Kinderzuschläge, Arbeitsqualifizierungsbonus und Sozialhilfe-Statistik – vorzulegen.

In den Erläuterungen zum Antrag weist die FPÖ darauf hin, dass etliche Punkte des Grundsatzgesetzes die VfGH-Prüfung bestanden haben bzw. gar nicht angefochten wurden. Konkret werden etwa die niedrigeren Leistungen für subsidiär Schutzberechtigte in Höhe der Grundversorgung, der Ausschluss jeglicher Leistung für Ausreisepflichtige bzw. bloß geduldete Fremde, die Pflicht zur Absolvierung einer Integrationsprüfung mit Deutschniveau B1, der grundsätzliche Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen, die verpflichtende 12-monatige Befristung von Bescheiden, die verankerten Höchstgrenzen für Erwachsene und die verpflichtende Einführung eines wirksamen Kontroll- und Sanktionssystems genannt. Unzulässig sei es außerdem, Sperren des Arbeitslosengeldes durch höhere Sozialhilfeleistungen auszugleichen.

Die FPÖ nutzt den Antrag gleichzeitig für Kritik am Verfassungsgerichtsgerichtshof: Dieser habe sich in der Frage der degressiven Kinderstaffelung selbst widersprochen und negiere den klaren sachlichen Zusammenhang zwischen Spracherwerb und Berufsqualifikation, beklagt Kickl unter anderem und spricht von einer "weltfremden Botschaft aus dem Elfenbeinturm".

FPÖ wehrt sich gegen Pflegekräfte aus Marokko

In einem weiteren Entschließungsantrag der FPÖ (373/A(E)) sprechen sich Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch dagegen aus, gezielt Pflegepersonal aus Marokko nach Österreich zu holen. Sie bewerten ein entsprechendes Vorhaben eines privaten Betreibers von Gesundheits- und Pflegeinrichtungen als absurd und sehen sich darin einer Meinung mit der Gewerkschaft GPA-djp. Um dem Mangel an Pflegekräften in Österreich zu begegnen, fordern die FPÖ-Abgeordneten stattdessen die Einführung einer Pflegelehre, einen leistungsorientierten Mindestlohn für alle Pflegekräfte sowie eine Einsteiger- und Wiedereinsteigerprämie.

SPÖ fordert neue Zeitverwendungsstudie …

Für die ehestmögliche Durchführung einer neuen Zeitverwendungsstudie in Österreich spricht sich die SPÖ aus, und zwar in Gleichklang mit den für 2020 bis 2022 geplanten EU-weiten Erhebungen (375/A(E)). Die letzte entsprechende Studie sei im Zeitraum 2008/09 durchgeführt worden, gibt Gabriele Heinisch-Hosek zu bedenken. Für ein aktuelles Gesamtbild über die Verteilung von Erwerbsarbeit und unentgeltlich geleisteter Arbeit brauche es aber neue Daten. Die SPÖ weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass ein Großteil gesellschaftlich unentbehrlicher Arbeiten wie Hausarbeit und die Versorgung von Kindern und von alten oder kranken Menschen unbezahlt von Frauen geleistet wird.

… und Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt

Schon seit Langem auf der politischen Agenda steht die Forderung nach einer Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt. Auch auf EU-Ebene wird seit Jahren über eine entsprechende Richtlinie diskutiert, bisher ohne Ergebnis. Nun unternimmt die SPÖ einen neuen Vorstoß zur Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes und verwandter Gesetzesmaterien (382/A).

Konkret geht es Gabriele Heinisch-Hosek und ihren FraktionskollegInnen darum, dass Menschen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden dürfen, und zwar nicht nur wie derzeit unabhängig von ihrem Geschlecht und ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem Alter. Das soll insbesondere auch den Zugang zu Wohnungen betreffen. Damit einher gehen Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung und Schadenersatzregelungen, der Schutz vor Belästigung sowie die Ausweitung der Kompetenzen der Gleichbehandlungskommission und der zuständigen Gleichbehandlungsanwältin.

Allerdings sieht der Gesetzentwurf auch einige Ausnahmetatbestände vor. So soll es weiterhin möglich sein, eine Altersuntergrenze für den Zugang zu Sport- und Kulturveranstaltungen festzulegen oder günstigere Eintrittskarten für SchülerInnen, StudentInnen und PensionistInnen anzubieten. Auch an Kinder- oder reinen Erwachsenenhotels oder an auf spezielle Bedürfnisse von Frauen ausgerichteten Wohnprojekten will die SPÖ nicht rütteln. Unterschiedliche Altersgrenzen für Frauen und Männer bei der Preisgestaltung sollen allerdings nicht erlaubt sein.

Vor der Zuweisung des Gesetzesantrags an den Sozialausschuss hat die SPÖ eine Erste Lesung beantragt. (Schluss) gs