Parlamentskorrespondenz Nr. 184 vom 02.03.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der NEOS zum Themenbereich Pensionen

Wien (PK) – Geht es nach den NEOS, soll sich die durchschnittliche Lebenserwartung künftig auf die Höhe der Pension auswirken. Zudem schlagen sie eine Erweiterung des Pensionskontos und eine Änderung bei den Haushaltsordnungen der Pensionsversicherungsträger vor.

Wanderversicherungseffekte sollen sich in PV-Rechnungsabschlüssen widerspiegeln

Viele Versicherte sind im Laufe ihres Berufslebens bei verschiedenen Pensionsversicherungsträgern versichert. Nicht immer wandern die Beitragsleistungen aber zu jener Versicherung mit, die letztlich die Pension auszahlt. Das führt zu verzerrten Effekten bei der Beitragsdeckung, wie NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker in der Begründung eines Entschließungsantrags ausführt. Er fordert daher eine Überarbeitung der Haushaltsordnungen der Pensionsversicherungsträger (306/A(E)). Bereits bei den Rechnungsabschlüssen 2020 sollen die Wanderversicherungseffekte demnach berücksichtigt werden. Einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder zusätzliche Zahlungsflüsse erwartet Loacker von der neuen Buchungslogik nicht.

Pensionskonto soll auch zweite und dritte Pensionssäule umfassen

Auf eine Ausweitung des Pensionskontos zielt ein weiterer Entschließungsantrag der NEOS ab. Demnach sollen auch Pensionsansprüche aus der zweiten und dritten Säule, also etwa auch Betriebspensionen und privat angesparte Pensionen aus der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge, im Pensionskonto ausgewiesen werden (318/A(E)). Über die Sozialversicherungsnummer wäre eine nach Säulen aufgeschlüsselte Zusammenrechnung leicht möglich, ist Gerald Loacker überzeugt. Idealerweise sollten ihm zufolge für das "Pensionskonto Plus" bestehende Online-Portale herangezogen werden.

NEOS schlagen Einführung einer Flexipension mit Pensionsautomatismus vor

Um das österreichische Pensionssystem zu stabilisieren und nachhaltig abzusichern, halten die NEOS eine Umstellung des Systems und mehr Flexibilität für notwendig. Nicht nur die Lebenserwartung, sondern auch andere Kennzahlen wie die Inflationsrate, die Erwerbsbeteiligung und die Produktivität sollen demnach künftig in die Berechnung der Pensionshöhe einbezogen werden (320/A(E)). Gleichzeitig soll den Betroffenen der Zeitpunkt des Pensionsantritts in einem bestimmten Alterskorridor – bei entsprechenden Zu- und Abschlägen – freigestellt werden. Wer früher in Pension geht, muss also mit weniger Geld auskommen. Damit ist laut Loacker einerseits Wahlfreiheit gegeben, andererseits wird ein Anreiz für einen späteren Pensionsantritt geschaffen. Als Vorbild sieht Loacker das schwedische Modell eines permanenten Automatischen Balance-Mechanismus (ABM). (Schluss) gs


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