Parlamentskorrespondenz Nr. 202 vom 04.03.2020

Einkommen bei Unternehmen des Bundes: Finanz und Versicherungen zahlen am besten

Rechnungshofausschuss diskutiert über aktuellen Einkommensbericht

Wien (PK) – Thema im Rechnungshofausschuss waren heute die Einkommen im Bereich der Unternehmen und Einrichtungen des Bundes. Aus einem entsprechenden Bericht des Rechnungshofs konnten die Abgeordneten entnehmen, dass die Beschäftigten in der Finanz- und Versicherungsbranche am besten bezahlt werden und Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten nach wie vor unterrepräsentiert sind und dort auch weniger Gehalt beziehen.

55.200 € Durchschnitteinkommen bei Unternehmen und Einrichtungen des Bundes

Der Rechnungshof veröffentlicht alle zwei Jahre die durchschnittlichen Einkommen bei jenen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Für den das Jahr 2018 betreffenden Bericht (III-75 d.B.), den Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss erläuterte, wurden nun bei 427 Unternehmen und Einrichtungen Daten zu 238.916 Beschäftigten, 1.754 Aufsichtsratsmitgliedern und 637 Mitgliedern von Vorständen und Geschäftsführungen erhoben. Demnach erzielten die Beschäftigten in den Unternehmen und Einrichtungen des Bundes über alle Branchen hinweg im Berichtszeitraum ein Durchschnittseinkommen von 55.200 €. Die höchsten Durchschnittseinkommen wiesen mit 88.400 € die Beschäftigten in der Branche "Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" auf.

Die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung betrugen 218.300 €. Die Branche mit den höchsten Durchschnittseinkommen war dabei "Verkehr und Lagerei" mit 377.400 €. Ihr gehören unter anderem die Österreichische Post AG, Rail Cargo Austria AG, ÖBB-Infrastruktur AG, ÖBB-Personenverkehr AG und die ASFINAG an. Die höchsten Vorstandseinkommen wurden 2018 mit 1.850.700 € bzw. 1.426.200 € bei der Post AG und bei der Verbund AG erzielt. Wie Margit Kraker überdies berichtete, lagen 2018 54 Personen in 22 Unternehmen mit ihrem Einkommen über dem Bezug des Bundeskanzlers.

Frauen verdienen in Vorständen und Aufsichtsräten weniger als ihre männlichen Kollegen

Der Frauenanteil im Bereich des Vorstands lag 2018 bei 21,6% und blieb in etwa auf dem Niveau der vergangenen Jahre (2017 und 2016 jeweils 20,5%). Bei den Aufsichtsräten betrug der Frauenanteil 31,4%, was eine Steigerung im Vergleich zu 2017 (30,6%) und 2016 (28,2%) darstellte. Die Einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder  betrugen 2018 im Schnitt aller Branchen 180.285 €. Damit verdienten die Frauen nur 79,4% der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Vorstandskollegen (2016: 78,5%). Ein Geschlechtervergleich bei den Aufsichtsräten wiederum zeigt, dass Frauen 83,5% der durchschnittlichen Männereinkommen verdienten. 2016 waren es 93,9%, gab Kraker zu bedenken.

Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige MitarbeiterInnen sowie deren Angehörige beziffert der Bericht für das Jahr 2018 mit 543,71 Mio. €.

SPÖ für Begrenzung der Managerbezüge, Grüne und NEOS wollen mehr Kompetenzen für den Rechnungshof

In der Debatte verlangte SPÖ-Abgeordnete Ruth Becher volle Transparenz über die Managergehälter und zeigte sich ebenso wie ÖVP-Mandatar Johann Singer irritiert über den Rückgang der Einkommen bei den weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern. Karin Greiner (SPÖ) plädierte für eine Begrenzung der Managerbezüge im staatsnahen Bereich auf 500.000 € und warb für einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion, der nächste Woche im Wirtschaftsausschuss behandelt werden wird. Wolfgang Zanger (FPÖ) wiederum kritisierte automatisierte Leistungszuschläge ohne Erfolgsabhängigkeit und verwies auf einen Fall bei der Albertina. Nina Tomaselli (Grüne) und Felix Eypeltauer (NEOS) schlugen eine Erweiterung der Kompetenz des Rechnungshofs auf Prüfung der Konsistenz und Richtigkeit der gemeldeten Daten vor.

Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

NEOS für einheitliche Veröffentlichung von Kammer-Prüfberichten des Rechnungshofs

Die NEOS wollen die Regelungen über die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs für den Bereich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (Kammern) an jene der allgemeinen Vertretungskörper anpassen (247/A). Zudem treten sie dafür ein, auch die Zweckmäßigkeit als Kriterium für die Gebarungsprüfung bei den Kammern zu verankern.

Unterstützung fand die Initiative bei Christian Lausch (FPÖ), während namens der SPÖ Michael Seemayer keine Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Berichte sah. Andreas Hanger (ÖVP) und David Stögmüller (Grüne) begrüßten grundsätzlich die Intention des Antrags und verwiesen auf die Pläne der Bundesregierung bezüglich Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Der Antrag wurde daraufhin mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) hof


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