Parlamentskorrespondenz Nr. 203 vom 04.03.2020

RH-Präsidentin Kraker: Ausweitung der Prüftätigkeit des Rechnungshofs braucht entsprechenden Finanzrahmen

Rechnungshofausschuss debattiert Tätigkeitsbericht 2019 des Prüforgans des Nationalrats

Wien (PK) – Fragen der Ausweitung der Aufgaben des Rechnungshofs und der Wirksamkeit seiner Prüfungen war heute ein Schwerpunkt der Debatte im Rechnungshofausschuss. Behandelt wurde der Tätigkeitsbericht 2019 (III-78 d.B.) des Prüforgans des Nationalrats, der von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Darin finden sich neben einer Aufzählung der veröffentlichten Prüfungen und der detaillierten Darlegung der Sonderaufgaben auch Angaben über die Wirksamkeit der Rechnungsprüfungen. Demnach waren im Berichtsjahr nicht weniger als 79% der 2018 ausgesprochenen Empfehlungen des Rechnungshofs zum Teil oder zur Gänze umgesetzt.

In ihrem Vorwort zum Bericht nimmt RH-Präsidentin Margit Kraker auch Bezug zu den innenpolitischen Entwicklungen des Jahres 2019. Diese haben für sie die Bedeutung der Tätigkeit des Rechnungshofs und die Wichtigkeit der Stärkung seiner Prüfkompetenzen deutlich gemacht. Der Rechnungshof habe sich dementsprechend auch in die Debatte über die Erhöhung der Transparenz der Finanzierung politischer Parteien und der Wahlkämpfe eingebracht und Verbesserungsvorschläge präsentiert. Insgesamt würden die Anforderungen an den Rechnungshof in quantitativer wie qualitativer Hinsicht steigen, lautete das Resümee Krakers im Rechnungshofausschuss. Diese Erwartungen an den Rechnungshof und seine Prüftätigkeit könne längerfristig nur erfüllt werden, wenn auch ein entsprechender Finanzrahmen gesichert ist.

Kraker: Prüfung des Nutzens für BürgerInnen im Zentrum der Rechnungshoftätigkeit

In ihrer Präsentation des Tätigkeitsberichts verwies die Rechnungshofpräsidentin auf den dreijährigen Prüfschwerpunkt, der bis 2020 angelegt ist. Damit soll bei Prüfungen ein verstärkter Fokus auf dem Bürgernutzen liegen. Der Rechnungshof wolle damit einen Beitrag dazu leisten, die Lebensqualität der BürgerInnen und Bürger zu verbessern. Von den 87 Rechnungshofprüfungen im Jahr 2018 waren 69 diesem Prüfungsschwerpunkt "Qualität der Leistungserbringung des öffentlichen Sektors" zuzurechnen. Dabei sei es ihrem Haus auch ein Anliegen, neue Wege bei den Überprüfungen zu beschreiten, wie etwa mit der Anwendung von Datenanalysen und der Aufbereitung der Arbeit des Rechnungshofs mittels moderner Grafiken, sagte RH-Präsidentin Kraker.

Um die Wirksamkeit seiner Empfehlungen feststellen zu können, betreibe der Rechnungshof ein Monitoring mittels Nachfrageverfahren sowie über Follow-up-Überprüfungen. 2019 hat der Rechnungshof bei 125 überprüften Stellen nachgefragt, wie viele seiner 2.666 Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. Dabei habe sich ergeben, dass 79% der Empfehlungen aus dem Jahr 2018 laut den geprüften Stellen umgesetzt waren beziehungsweise deren Umsetzung zugesagt wurde.

In ausgewählten Fällen werden Follow-up-Überprüfungen durchgeführt, 2019 waren es laut Kraker 17. Auch hierbei wird eruiert, ob die vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen tatsächlich umgesetzt wurden. Für 2019 ergab sich auch hier das Bild, dass von 282 Empfehlungen 79% zur Gänze beziehungsweise teilweise umgesetzt wurden.

Der Rechnungshof erstellt seinen Prüfplan selbst, er wird aber immer wieder auch mit Sonderprüfungen beauftragt. 2019 ergingen fünf solcher Prüfaufträge an den Rechnungshof. Themen waren die Generalsekretäre in den Bundesministerien hinsichtlich Kosten– und Personalstruktur, das Burgtheater und die Bundestheater Holding GmbH, die Ressortführung des Gesundheitsministeriums in den Jahren 2009 bis 2017 durch SPÖ-Gesundheitsminister, die Prüfung des sozialen und gemeinnützigen Wohnbaus der Gemeinde Wien sowie die Frage der Auftragsvergabe durch die ASFINAG. Heuer wurden bereits zwei Wünsche auf Sonderprüfungen an den Rechnungshof herangetragen, teilte Kraker mit.

Ausweitung der Prüftätigkeit des Rechnungshofs fordert bessere finanzielle und personelle Ausstattung

In den Wortmeldungen der Abgeordneten und ihren Fragen an die Rechnungshofpräsidentin zeigten sich zwei miteinander verknüpfte Themenkomplexe. Das war zum einen die Ausweitung der Prüftätigkeit des Rechnungshofs und zum anderen seine personelle und finanzielle Ausstattung.

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) lobte die Bemühungen des Rechnungshofs um eine anschauliche Aufbereitung seiner Prüfergebnisse. Seine Wortmeldungen in den Fragen von Parteispenden seien sehr wichtig gewesen. Er appellierte an alle Parteien, bei den kommenden Budgetverhandlungen die angemessene finanzielle Ausstattung des Rechnungshofs im Auge zu haben. Karin Greiner (SPÖ) wollte wissen, welche personelle Ausstattung der Rechnungshof brauche, um seine Aufgaben auch künftig zu erfüllen.

ÖVP-Abgeordneter Hermann Gahr sagte, auch seine Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass der Rechnungshof finanziell ausreichend ausgestattet wird. Er erkundigte sich danach, wie der Rechnungshof damit umgehen wolle, dass er immer neue Aufgaben erhalte, und ob es auch Bereiche gebe, wo er entlastet werden könnte.

Wolfgang Zanger (FPÖ) interessierte sich für die Wirksamkeit der Empfehlungen des Rechnungshofs und wollte wissen, ob man sagen könne, warum offenbar etwa ein Fünftel nicht umgesetzt werde.

Für David Stögmüller (Grüne) ist es wichtig, die Kontrollrechte des Rechnungshofs bei Parteifinanzen zu stärken. Seine Fraktionskollegin Bedrana Ribo erkundigte sich danach, wie die Sonderprüfungen sich auf den Prüfplan des Rechnungshofs auswirken und ob deshalb andere Prüfungen gestrichen werden. Sie wollte auch wissen, welchen Schwerpunkt der Rechnungshof nach 2020 setzen wolle.

Seitens der NEOS thematisierte Ausschussobmann Douglas Hoyos-Trautmansdorff den finanziellen Bedarf des Rechnungshofs und die wünschenswerte Zahl von Planstellen. Er wollte auch wissen, wie der Rechnungshof Vorsorge trifft, dass das Know-how seiner MitarbeiterInnen nicht verlorengeht. NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer hob die politische Aufklärungsarbeit des Rechnungshofs hervor. Er sehe die stärkere Vernetzung mit den Landesrechnungshöfen und den Kontrollämtern als wünschenswert, meinte er.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker brachte klar zum Ausdruck, dass die Anforderungen an den Rechnungshof steigen, und ihr Haus sich bemühe, diesen nachzukommen. Dazu brauche ihre Institution aber einen gesicherten Finanzrahmen und entsprechende personelle Ressourcen. Für 2020 seien 36 Mio. € bereits zugesagt, das sei ein leichtes Budgetplus, mit dem der Rechnungshof drei weitere PrüferInnen werde einstellen können. Dieser Betrag sollte jedenfalls auch für die kommenden Jahre gesichert sein. Hierbei hoffe sie auf die Unterstützung des Hohen Hauses. Angesichts einer Reihe von Pensionierungen von PrüferInnen, die in den nächsten vier Jahren anstehen, müsse ein entsprechender Finanzrahmen für Neuaufnahmen gesichert sein. Derzeit habe ihr Haus 301 MitarbeiterInnen, das seien etwa 280 Vollzeitäquivalente. Angestrebt seien 288 bis 290 Vollzeitäquivalente. Für heuer werde das Budget ausreichen, indem nur sparsam Nachbesetzungen vorgenommen und IT-Projekte verschoben werden, soweit es möglich ist. Der Rechnungshof lege auch besonderen Wert auf die Heranbildung von PrüferInnen und die Weitergabe des Know-hows an neue MitarbeiterInnen. Die Vernetzung mit den Landesrechnungshöfen und Kontrollstellen der Städte funktioniere sehr gut und sei ebenfalls Teil des Wissenstransfers, betonte Kraker.

Was die Wirksamkeit der Empfehlungen des Rechnungshofs betrifft, so seien die 79% Umsetzung ein Durchschnittswert, erläuterte Kraker. Der Wirkungsgrad sei je nach Ebene der Gebietskörperschaften unterschiedlich, da deren Aufgaben auch unterschiedlich komplex seien. Um die Wirkung zu verbessern, bemühe sich der Rechnungshof, deutlicher herauszustreichen, was seine zentralen Empfehlungen sind. Zudem wolle man diese künftig immer einer Follow-Up-Prüfung unterziehen.

Sonderprüfungen würden zwar nicht dazu führen, dass Prüfungen gestrichen werden, allerdings kommt es dadurch zu Verschiebungen im Prüfplan ihres Hauses, teilte Kraker den Abgeordneten mit. Insgesamt sei der Personalbedarf bei Prüfungen gestiegen, hielt die Rechnungshofpräsidentin fest. Auch durch das neue Parteiengesetz seien neue Aufgaben auf den Rechnungshof zugekommen. Unter anderem wurde daher eine neue Abteilung "Parteien und Wahlen" eingerichtet. Sie beobachte, dass es tendenziell den Wunsch nach mehr Prüfungen durch den Rechnungshof gebe, sagte Kraker. Der Rechnungshof habe daher auch selbst im Mai 2019 ein Fünf-Punkte-Programm für eine echte Kontrolle der Parteifinanzen vorgelegt. Laut Regierungsprogramm solle es zur Umsetzung eines modernen Parteiengesetzes mit Kontroll- und Einschaurechten für den Rechnungshof kommen, was sie begrüße.

Ein weiterer Punkt, in dem die Rechnungshofpräsidentin für eine Ausweitung der Kompetenzen des Rechnungshofs ist, betrifft die Kontrolle öffentlicher Unternehmen. Die Prüfzuständigkeit solle ab einer öffentlichen Beteiligung von 25% bestehen, damit wäre die Zuständigkeit eindeutig festgelegt und es wären jene Unternehmen ausreichend erfasst, bei denen es um die Wahrung öffentlicher Interessen geht, wie etwa Energieversorger.

Potenzial für Einsparungen oder Straffungen sehe sie im administrativen Bereich. "Der Rechnungshof soll mehr prüfen, weniger verwalten", sagte Kraker. Der nächste Prüfschwerpunkt sei noch nicht endgültig festgelegt, er werde aber voraussichtlich im Bereich "nachhaltiger Staat" liegen. (Schluss Rechnungshofausschuss) sox