Parlamentskorrespondenz Nr. 224 vom 09.03.2020

Neu im Verfassungsausschuss

Verfassungsgerichtshof, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt, Teileinspruchsrecht des Bundesrats

Verfassungsgerichtshof: NEOS pochen auf Cooling-off-Phase für PolitikerInnen …

Wien (PK) – Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode haben die NEOS in Zusammenhang mit der Bestellung von VerfassungsrichterInnen eine Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder und andere PolitikerInnen gefordert. Zwischen der Ausübung eines politischen Mandats und der Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs sollen mindestens fünf Jahre liegen müssen, verlangt Nikolaus Scherak (353/A). Derzeit beschränkt sich die Unvereinbarkeit auf aktive PolitikerInnen, nur für die VfGH-Spitze gibt es strengere Regelungen.

Begründet wird die Initiative von Scherak damit, dass die absolute Unabhängigkeit des VfGH von großer Bedeutung für die Legitimität seiner Entscheidungen und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution ist. Wenn ehemalige PolitikerInnen nach Ende ihrer Amtszeit in den VfGH wechseln, könne das den Anschein der Befangenheit erwecken, warnt er. Seinerzeitiger Anlass für die Initiative der NEOS war die Bestellung des ehemaligen Justizministers Wolfgang Brandstetter zum VfGH-Richter.

… und drängen auf weitgehendes Nebenbeschäftigungsverbot für RichterInnen

Auch ihre Forderung nach einem weitgehenden Nebenbeschäftigungsverbot für VerfassungsrichterInnen haben die NEOS wieder aufgegriffen (356/A(E)). In Anlehnung an das Richterdienstgesetz soll den Mitgliedern des VfGH die Ausübung weiterer beruflicher Tätigkeiten nur noch in eingeschränkter Form erlaubt sein. Dass es derzeit kaum Unvereinbarkeitsregelungen gibt und etliche VerfassungsrichterInnen weiter einen Beruf ausüben, ist laut Scherak ein österreichisches Unikum. Für das in den meisten Ländern geltende Defacto-Berufsverbot sieht er berechtigte Gründe. Schließlich könnten Nebenbeschäftigungen Abhängigkeiten von RichterInnen mit sich bringen, die sachliche Entscheidungen gefährden.

SPÖ bekräftigt Forderung nach unabhängigem Bundesstaatsanwalt

Ebenfalls bereits eine Vorgeschichte hat das Anliegen der SPÖ, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den staatsanwaltschaftlichen Behörden auf einen unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt zu übertragen, der nur gegenüber dem Parlament rechenschaftspflichtig ist (383/A(E)). Dieser Bundesstaatsanwalt soll – ähnlich wie der Rechnungshofpräsident – vom Nationalrat für eine einmalige Amtsperiode von 12 Jahren gewählt werden, wobei der Wahl ein öffentliches Hearing im Hauptausschuss vorausgehen und bei der Wahl eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein soll.

In der Begründung des Antrags beruft sich Abgeordnete Selma Yildirim auf die Forderung vieler ExpertInnen nach einem unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt. Der unter Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter eingerichtete "Weisungsrat" ist für sie kein tauglicher Ersatz: dieser könne nur Empfehlungen abgeben und sei, wie die Praxis gezeigt habe, nicht immer in der Lage, problemlösend zu agieren.

Bundesrat will Teile von Sammelnovellen beeinspruchen können

Dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurde auch ein Gesetzesantrag des Bundesrats (51 d.B.). Durch eine Änderung der Bundesverfassung soll es der Länderkammer des Parlaments ermöglicht werden, auch einzelne Teile einer Sammelnovelle zu beeinspruchen. Derzeit sei es dem Bundesrat nicht möglich, seinen wahren Willen auszudrücken, wenn ein Nationalratsbeschluss mehrere Materien umfasst, die wenig miteinander zu tun haben, hatten LändervertreterInnen von SPÖ und FPÖ die von ihnen eingebrachte Initiative begründet. Man könne nur gegen das gesamte Gesetzespaket Einspruch erheben oder es billigen. Fraglich ist, ob der Gesetzesantrag im Nationalrat die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhält, ÖVP und Grüne hatten im Bundesrat jedenfalls gegen den Vorstoß gestimmt. (Schluss) gs