Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 12.03.2020

Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Fehlerkorrektur bei Mindestpensionen

Ausgleichszulage für Ehepaare wird rückwirkend angehoben

Wien (PK) – Der Bundesrat befasste sich heute mit einer Fehlerkorrektur bei Mindestpensionen sowie mit adaptierten Regelungen für Europäische Bürgerinitiativen.

Zu Beginn der Sitzung wurden die drei neuen burgenländischen BundesrätInnen Günther Kovacs und Sandra Gerdenitsch (beide SPÖ) sowie Bernhard Hirczy (ÖVP) angelobt. Zudem hat der Bundesrat neue Ausschussmitglieder sowie einen Schriftführer gewählt.

Fehlerkorrektur bei Mindestpensionen

Der Bundesrat segnete eine Korrektur bei den Mindestpensionen ab. Demnach wird der Familienrichtsatz für Ehepaare rückwirkend mit Anfang des Jahres erhöht. Betroffene hätten die Politik auf das Versäumnis bei der Gesetzeserstellung hingewiesen, führte Andreas Lackner (Grüne/Steiermark) aus. Diese Fehlerkorrektur komme vor allem jenen Personengruppen zu, die ohnehin wenig verdienen, stimmte auch Heike Eder (ÖVP/Vorarlberg) dem Vorhaben zu. Dies sei für betroffene Paare viel Geld und dringend notwendig, schloss sich Korinna Schumann (SPÖ/Wien) an. Der Bundesrat erhob einhellig keinen Einspruch.

Die Abgeordneten nutzten diesen Tagesordnungspunkt, um Bezüge zum Tagesgeschehen herzustellen. So setzte sich Schumann für eine Entgeltfortzahlung für jene Eltern ein, die aufgrund der aktuell geschlossenen Schulen nicht ins Büro kommen können. Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/Salzburg) war die Hacklerpension ein Anliegen. Sie appellierte an die Regierung, diese nicht abzuschaffen.

Neuregelung von Europäischen Bürgerinitiativen

Keinen Einspruch erhob der Bundesrat auch gegen die Neuregelung von Europäischen Bürgerinitiativen. Eine wesentliche Änderung gegenüber der Vorgängerregelung ist, dass die Europäische Kommission nunmehr ein kostenloses Online-Sammelsystem bereitzustellen hat. Auch bei Fristen oder der Einrichtung nationaler Kontaktstellen, gibt es Erleichterungen für Organisatorengruppen. Ziel sei es, das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern.

Für Eduard Köck (ÖVP/Niederösterreich) war die größte Errungenschaft die Möglichkeit zur Absenkung des Teilnahmealters von 18 auf 16 Jahre. Diese Neuregelung führe zu mehr Bürgernähe, sagte er. Die Voraussetzung von 1 Mio. Unterschriften müsse reduziert werden, so die Ansicht der SPÖ. Elisabeth Grossmann (SPÖ/Steiermark) führte zudem aus, dass die Europäische Bürgerinitiative aufgrund der hohen Zugangshürden nur zögerlich in Anspruch genommen werde. Die SPÖ befürworte die Neuregelung, da aufgrund der Möglichkeit zur Senkung des Teilnahmealters die Hürde abgeschwächt werde. Grundsätzlich sah Grossmann aber Verbesserungspotenzial bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Seitens der FPÖ brach Michael Schilchegger (FPÖ/Oberösterreich) eine Lanze für mehr Bürgerpartizipation. Dazu bedürfe es wirksamer Instrumente, gab er die Zustimmung der FPÖ. Auch Adi Gross (Grüne/Vorarlberg) war die Stärkung des Mitspracherechts der BürgerInnen ein hohes Anliegen. Es habe bislang nur wenige Europäische Bürgerinitiativen gegeben, die erfolgreich waren, sagte er und begründete es mit dem hohen Aufwand und den damit verbundenen Kosten.

Für Europaministerin Karoline Edtstadler ist eine Stärkung der Demokratie auf europäischer Ebene notwendig. Auch sie begrüßte die Herabsetzungsmöglichkeit des Teilnahmealters auf 16 Jahre und hoffte auf weitreichende Umsetzung. Die Schwelle für Europäische Bürgerinitiativen sei hoch, schloss sie sich der SPÖ an, die angesichts des Brexit die Zahl der erforderlichen Unterschriften kritisierte. Der Bundesrat erhob einstimmig keinen Einspruch. (Fortsetzung Bundesrat) gla

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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