Parlamentskorrespondenz Nr. 268 vom 17.03.2020

Neu im Bautenausschuss

NEOS wollen Regelung der Nachfrist bei freiwilliger Räumung von befristeten Mietobjekten

Wien (PK) – Mängel in der derzeitigen Regelung zur Gewährung einer Nachfrist bei Ablauf eines befristeten Mietsverhältnisses ortet NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer. Aus seiner Sicht führen die Bestimmungen letztlich zu Rechtsunsicherheit für VermieterInnen darüber, ob bei Gewährung eines Räumungsaufschubs nicht ungewollt ein neues und letztlich unbefristetes Mietverhältnis zustande kommt, argumentiert er. Der Abgeordnete spricht sich in einem an die Justizministerin gerichteten Entschließungsantrag dafür aus, bei einer Novellierung des Mietrechts diesen Punkt eindeutig zu regeln. VermieterInnen soll ermöglicht werden, mit MieterInnen auf deren Ersuchen bei Ablauf eines befristeten Mietverhältnisses eine angemessene, einmalige Nachfrist zur Räumung des Mietgegenstandes zu vereinbaren (348/A(E)). Nach Vorstellung des Antragstellers soll dieser Aufschub für maximal drei Monate gewährt werden. (Schluss) sox