Parlamentskorrespondenz Nr. 272 vom 18.03.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 19. und 20. März 2020

Zweites Covid-19-Gesetzespaket, Erklärung von Finanzminister Blümel, Justizvorlagen, Berufsausbildungsgesetz, Immunitätsangelegenheiten

Wien (PK) – Vergangenes Wochenende hat das Parlament erste gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, um die Verbreitung des Coronavirus in Österreich einzudämmen. Zudem wurde die Einrichtung eines milliardenschweren Krisenbewältigungsfonds beschlossen. Nun wollen die Abgeordneten ein zweites Covid-19-Gesetzespaket auf Schiene bringen. Außerdem wird Finanzminister Gernot Blümel anstelle der traditionellen Budgetrede eine Erklärung zur finanziellen Situation in Österreich abgeben. Auch einzelne weitere Gesetzesbeschlüsse, insbesondere aus dem Justiz- und Wirtschaftsbereich, sowie ein Auslieferungsbegehren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stehen auf der Tagesordnung.

Verzichtet wird hingegen auf eine Aktuelle Stunde bzw. eine Fragestunde. Auch die Beratungen über einige weitere plenumsreife Verhandlungsgegenstände haben die Fraktionen einvernehmlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, um die Sitzungen so kurz wie möglich zu halten.

Organisatorisch gelten für die beiden Plenarsitzungen die gleichen Vorkehrungen wie vergangenes Wochenende. So werden zur Verringerung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus nicht alle MandatarInnen in den Abgeordnetenbänken Platz nehmen, sondern zum Teil auf der Besuchergalerie und in der Präsidentenloge sitzen. Die interessierte Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, die Plenarsitzungen via Livestream oder als Video-on-Demand auf der Parlamentswebsite unter www.parlament.gv.at mitzuverfolgen. Für MedienvertreterInnen ist der Zutritt zu den Nationalratssitzungen unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes sowie der empfohlenen Hygienemaßnahmen möglich.

Einbringung des zweiten Covid-19-Gesetzespakets und Zuweisung an den Budgetausschuss

Das zweite Covid-19-Gesetzespaket soll am Donnerstag, den 19. März eingebracht und unmittelbar danach dem Budgetausschuss zugewiesen werden. Zu diesem Zweck tritt der Nationalrat zu einer formalen Sitzung zusammen (Beginnzeit 17.00 Uhr). Gleich im Anschluss findet eine Zuweisungssitzung statt. Debatten sind nicht vorgesehen. Mit der Sammelnovelle sollen insgesamt 18 Gesetze geändert werden.

Erklärung von Finanzminister Gernot Blümel zum Budget am 20. März

Auch die Vorlage des ersten Budgetentwurfs der türkis-grünen Koalition ist für Donnerstag, den 19. März in Aussicht genommen worden. Anders als üblich wird es aber weder eine Budgetrede des Finanzministers noch tags darauf eine Erste Lesung geben. Vielmehr ist geplant, das Bundesfinanzgesetz 2020 sowie begleitende Gesetzesmaterien wie das Bundesfinanzrahmengesetz direkt dem Budgetausschuss zuzuweisen.

Anstelle der Budgetrede wird Finanzminister Gernot Blümel gleich zu Beginn der Nationalratssitzung am Freitag, den 20. März eine Erklärung im Nationalrat zur aktuellen finanziellen Situation in Österreich abgeben. Daran schließt eine kurze Debatte an. Die Sitzung startet um 12.00 Uhr. Die Beratungen im Budgetausschuss über den Bundeshaushaltsentwurf wurden einvernehmlich auf nach Ostern verschoben.

Beschluss des zweiten Covid-19-Gesetzespakets

Im Mittelpunkt der Plenarsitzung am Freitag steht das zweite Covid-19-Gesetzespaket. Voraussetzung für dessen Aufnahme in die Tagesordnung ist, dass der für Donnerstagabend angesetzte Budgetausschuss seine Beratungen rechtzeitig abschließt. Damit die geplanten Maßnahmen rasch in Kraft treten können, ist für Samstag, den 21. März (12.00 Uhr) eine Sondersitzung des Bundesrats geplant.

Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz

Mitverhandelt mit dem zweiten Covid-19-Gesetzespaket werden einige Gesetzesvorlagen, die im Wirtschaftsausschuss bzw. im Justizausschuss vorberaten worden waren. Das betrifft unter anderem eine Novelle zum Erdölbevorratungsgesetz, die der Umsetzung einer entsprechenden Durchführungsrichtlinie der Europäischen Union dient und vom Wirtschaftsausschuss einstimmig gebilligt wurde. Im Wesentlichen erfolgt eine Verschiebung des Beginns der neuen jährlichen Bevorratungsverpflichtung um drei Monate, wie die zuständige Ministerin Leonore Gewessler im Ausschuss erläuterte. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten mehr Zeit für die Durchführung ihrer internen Verwaltungsverfahren erhalten, sodass sie die Frist leichter und möglicherweise auch zu geringeren Kosten einhalten können. Zudem soll dadurch die Transparenz erhöht werden.

Lehrberufe sollen regelmäßig aktualisiert und evaluiert werden

Nachträglich ergänzt wurde die Tagesordnung um eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz, deren Kernpunkt die regelmäßige Aktualisierung und Modernisierung der Lehrberufe und ihrer Ausbildungsinhalte ist. Sie fand im Wirtschaftsausschuss breite Unterstützung. Die Vorlage sieht unter anderem eine verpflichtende Analyse aller Berufsbilder durch das Wirtschaftsministerium in einem fünfjährigen Turnus vor, um sicherzustellen, dass alle Lehrberufe den jeweils neuesten beruflichen und technischen Standards entsprechen.

Weiterer Punkt der Novelle ist die Schaffung der Möglichkeit einer Ausbildung mit reduzierter Arbeitszeit auch für Lehrlinge mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt. Zudem soll die überbetriebliche Ausbildung im Auftrag des AMS stärker auf die Vermittlung in Unternehmen ausgerichtet werden, dies insbesondere durch verpflichtende Einbeziehung von Betriebskooperationen in die Ausbildung. Die Koalitionsparteien erwarten sich von der Novelle nicht zuletzt eine Attraktivierung der Lehre.

Gegen den Gesetzentwurf stimmte lediglich die SPÖ. Lehrlingsausbildung brauche echte Reformen statt Überschriften, mahnte sie, konnte sich mit einem im Rahmen der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen. Von der SPÖ gefordert wird unter anderem die Errichtung eines Ausbildungsfonds als "Fachkräftemilliarde" und der Ausbau überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

Anpassung des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts an die Fünfte Geldwäsche-Richtlinie

Die Fünfte Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union macht Anpassungen im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare notwendig. Das diesbezügliche Berufsrechts-Änderungsgesetz 2020 enthält in diesem Sinn Regelungen betreffend den Umgang mit MandantInnen aus Drittländern mit hohem Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Fokus steht überdies der Schutz von Angestellten von RechtsanwältInnen oder NotarInnen, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung melden.

Ein weiterer Gesichtspunkt der Novelle ist die Modernisierung der berufsrechtlichen Regelungen im Bereich des rechtsanwaltschaftlichen Gesellschaftsrechts. Im Rechtsanwaltstarifgesetz schließlich sieht der noch von der Übergangsregierung vorgelegte Entwurf die Anhebung bestimmter Bemessungsgrundlagen bzw. Mindest- und Höchstbeträge auf ein zeitgemäßes Niveau vor.

Die Gesetzesnovelle hat den Justizausschuss trotz teilweiser Bedenken von Seiten der Abgeordneten einstimmig passiert, wobei mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, Grünen und NEOS noch formale Korrekturen vorgenommen wurden. Die Bestimmungen würden hart an die Grenze dessen gehen, was im Sinne der Verschwiegenheitspflicht von AnwältInnen und des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandanten zumutbar ist, an der Umsetzung der EU-Vorgaben führe aber kein Weg vorbei, so der allgemeine Tenor in der Debatte.

Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt ein von der FPÖ eingebrachter Abänderungsantrag zum Rechtsanwaltstarifgesetz, in dem geregelt ist, welche Anwaltskosten dem Prozessgewinner von Verliererseite zu ersetzen sind. Die FPÖ wollte damit erreichen, dass auch bestimmte Anwaltstarife im Bereich Medienrecht angepasst werden. Die Grünen qualifizierten den Antrag allerdings als überflüssig, da für die einschlägigen Tarife eine Verordnung von 2016 gelte.

EU-Anpassungsgesetz erweitert Prozesskostenhilfe und baut Verfahrensgarantien in Jugendstrafverfahren aus

Einstimmig gebilligt hat der Justizausschuss auch das Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020, das der vollständigen Umsetzung zweier EU-Richtlinien zur Prozesskostenhilfe bzw. zu Verfahrensgarantien in Jugendstrafverfahren dient. Unter anderem müssen die Strafprozessordnung und das Jugendgerichtsgesetz angepasst werden, wobei es insbesondere um die Gewährung des kostenlosen Zugangs zu einem Verteidiger für finanziell bedürftige Beschuldigte in bestimmten Verfahrensabschnitten bereits vor der Möglichkeit zur Erlangung von Verfahrenshilfe geht. Außerdem sollen die Bestimmungen im Jugendstrafrecht über die notwendige Verteidigung erweitert und die Jugendgerichtshilfe ausgebaut werden. Darüber hinaus enthält die Regierungsvorlage ein eigenes Bundesgesetz, das Auslieferungsverfahren mit Island und Norwegen regelt.

Angenommen wurde der Entwurf vom Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags. Um der Rechtsanwaltskammer (ÖRAK) ausreichend Zeit zu geben, den neuen rechtsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren, sollen weite Teile des Gesetzespakets erst mit 1. Juni 2020 in Kraft treten. Da bei jeder Einvernahme von Jugendlichen ein Rechtsanwalt beigezogen werden soll, sei mit einem massiven Anstieg der im Bereitschaftsdienst zu leistenden Vertretungsfälle zu rechnen, so die Begründung.

Ein Abänderungsantrag der NEOS fand im Ausschuss keine Mehrheit: Es gebe keine Veranlassung, im Bereich der Jugendgerichtshilfe über die EU-Richtlinie hinauszugehen, hieß es dazu von Seiten der ÖVP.

Immunität des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer

Schließlich wollen die Abgeordneten über einen Antrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beraten, die den Nationalrat um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Drittem Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) ersucht hat. Es geht um den Verdacht der Geschenkannahme rund um die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds der Asfinag zu jener Zeit, als Hofer Infrastrukturminister war. Zur Vorberatung des Ersuchens tritt der Immunitätsausschuss am Donnerstagabend zusammen. (Schluss) gs/mbu/keg

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.