Parlamentskorrespondenz Nr. 284 vom 23.03.2020

EU-Kommission will kulturpolitische Zusammenarbeit fördern und setzt auf Kultur als identitätsstiftenden Faktor

Jahresvorschau des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport auf EU-Vorhaben 2020

Wien (PK) – Das erste Jahresprogramm der neuen EU-Kommission 2020 steht unter dem Motto "Eine Union, die mehr erreichen will" und definiert sechs übergeordnete Ziele. Genannt werden die Erarbeitung des "Green Deal", Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten und eine Wirtschaft im Dienste der Menschen sicherzustellen. Weiters soll Europa in der Welt gestärkt, europäische Lebensweise gefördert und schließlich der Demokratie in Europa neuer Schwung verliehen werden.

Zwar erwähnt das Jahresprogramm der EU-Kommission die Bereiche in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) nicht ausdrücklich, wie in der Vorschau des Ressorts auf die EU-Vorhaben für 2020 (III-112 d.B. und III-707-BR/2020 d.B.) festgestellt wird. Als Querschnittsmaterie könnten Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport jedoch wichtige Beiträge zu den genannten Zielen leisten.

EU-Vorhaben 2020 im Bereich Kunst und Kultur

Den EU-Ratsvorsitz hat im ersten Halbjahr 2020 Kroatien inne, im zweiten Halbjahr geht er an Deutschland über. Während der kroatischen Präsidentschaft sollen die Trilogverhandlungen zum Programm "Kreatives Europa" fortgesetzt werden, um einen nahtlosen Übergang vom jetzigen zum künftigen Programm zu gewährleisten. Österreich sieht dabei die Fortsetzung eines eigenständigen Förderprogramms "Kreatives Europa" sehr positiv, zumal darin die identitätsstiftende Bedeutung von Kultur, Kulturerbe und Film für ein starkes Europa mit gemeinsamen Werten betont werde, heißt es im Bericht des BMKÖS. Besonders begrüßt Österreich die neuen Maßnahmen zur Förderung der Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden, für Musik sowie für Medienkompetenz und Qualitätsjournalismus. Aus österreichischer Sicht sollte es im Programmbereich MEDIA höhere Flexibilität geben, um auf die raschen Entwicklungen im audiovisuellen Bereich reagieren zu können.

Der EU-Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 definiert fünf Bereiche, in denen der kulturpolitischen Zusammenarbeit besondere Bedeutung zugemessen wird: Nachhaltigkeit des Kulturerbes, Stärkung des Zusammenhalts durch Kultur, Unterstützung von Kulturschaffenden und europäischen Inhalten, Geschlechtergleichstellung und internationale Kulturbeziehungen. Österreich messe der kulturpolitischen Zusammenarbeit in der EU große Bedeutung bei und wirke intensiv an den EU-ExpertInnengruppen mit, hält die Jahresvorschau des BMKÖS fest.

Eines der Schwerpunkthemen des kroatischen Ratsvorsitzes ist das Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes. Dieses Thema ist auch Österreich ein Anliegen, daher werden die Ratsschlussfolgerungen, die im Mai dazu angenommen werden sollen, ausdrücklich unterstützt. Unter anderem sollen die Mitgliedsstaaten Sorge dafür tragen, dass das Kulturerbe sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene Eingang in die bestehenden Katastrophenpläne findet. 

Die EU befasst sich auch mit dem Thema der Geschlechtergleichstellung im Kunst und Kulturbereich. Künstlerinnen und Kulturarbeiterinnen sind im Kulturleben nach wie vor vielfach benachteiligt, Österreich unterstütze daher die Behandlung dieses Themas auf EU-Ebene, heißt es seitens des BMKÖS. Positiv gesehen wird auch die Überarbeitung der Empfehlung zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials. Die Neufassung der Empfehlung soll im zweiten Halbjahr 2020 vorliegen. Angesichts von Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz und Big Data ist es aus Sicht Österreichs notwendig, gemeinsame europäische Standards zu entwickeln, um den Herausforderungen der "digitalen Transformation" gemeinsam effizienter begegnen zu können.

EU-Vorhaben im Bereich öffentlicher Dienst für 2020

Zum Bereich öffentlicher Dienst ist dem Bericht des BMKÖS zu entnehmen, dass derzeit die Veröffentlichung von Schlussfolgerungen des Rates zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs ansteht. Dieser hat 2019 die Auswirkungen der Reform des EU-Beamtenstatuts 2014 untersucht. Im Fokus der Untersuchung stand dabei die EU-Kommission. Der Europäische Rechnungshof befand, dass die Reform zu Einsparungen geführt habe und der Personalbestand der Kommission flexibler und vielfältiger geworden sei. Allerdings merkte er auch an, dass es nur geringe Verbesserungen des Personalmanagements gegeben habe und die Kommission als Arbeitgeber weniger attraktiv geworden sei. Österreich vertritt den Standpunkt, dass die Schlussfolgerungen des Rats zum Bericht die Sichtweise der Nettozahlerstaaten angemessen widerspiegeln müssen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass der Rechnungshof sich auf Daten der Kommission gestützt habe, die zudem teilweise veraltet waren. Auswirkungen auf andere Institutionen seien hingegen unberücksichtigt geblieben.

Vorhaben der EU im Sport für 2020

Der EU-Arbeitsplan für den Sport 2017-2020 wird von Österreich begrüßt und seine Fortführung 2020 unterstützt. Die Schwerpunkte des heurigen Jahres sind die Erarbeitung des Standpunktes der EU zu Anti-Doping. ExpertInnengruppen arbeiten an den Themen Good Governance und Antikorruptionsstandards und –initiativen, Sport und Medien, Bildung im und durch den Sport. Eine Gruppe interessierter Mitgliedsstaaten befasst sich auch mit dem Bereich Sport und Umwelt, Themen sind etwa die ökologische Nachhaltigkeit großer Sportveranstaltungen und umweltverträgliche und energieeffiziente Sportanlagen.

Ideale Rahmenbedingungen für und Qualifikationen und Kompetenzen von TrainerInnen sind ein Punkt, den der kroatische Ratsvorsitz betonen will, und den auch Österreich als wichtig erachtet. Zum Nachfolgeprogramm des europäischen Mobilitätsprogramms Erasmus+, das auch ein Kapitel Sport einschließt, teilt das BMKÖS mit, dass die Verhandlungen dazu weitergeführt werden. Österreich ist für die Beibehaltung eines Sportkapitels im neuen Programm, das auch um einen neuen Bereich "Mobilität" ergänzt werden soll. (Schluss) sox