Parlamentskorrespondenz Nr. 287 vom 24.03.2020

Neu im Familienausschuss

Oppositionsanträge betreffend Familienbonus, Kinderkosten, Doppelresidenz, Schülerfreifahrt

Wien (PK) – In Entschließungsanträgen der Opposition für den Familienausschuss geht es um eine gerechte Ausgestaltung des Familienbonus, die Berechnung der aktuellen Kinderkosten, die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für das Doppelresidenz-Modell sowie um Änderungen bei der Schülerfreifahrt.

SPÖ für sozial gerechte Umgestaltung des Familienbonus

Laut Ansicht der Abgeordneten Petra Wimmer und Eva-Maria Holzleitner (beide SPÖ) hat der von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Familienbonus einen Konstruktionsfehler (377/A(E)). Der Bonus in der Höhe von 1.500 € je Kind könne nämlich nur dann in voller Höhe beansprucht werden, wenn auch Einkommens- bzw. Lohnsteuer in diesem Ausmaß bezahlt wurden. Dies führe dazu, dass ein Kind von SpitzenverdienerInnen sechsmal höher gefördert werde als jenes von BezieherInnen niedriger Einkommen. Da jedes Kind gleich viel wert sein müsse, fordert die SPÖ die Einführung eines Familienbonus in der Höhe von 1.750 € für alle, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dieser Betrag soll entweder als negativsteuerfähige Gutschrift in voller Höhe ausbezahlt oder bereits in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

…und für rasche Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung

Im Rahmen eines weiteren SPÖ-Entschließungsantrags wird die Bundesregierung ersucht, eine aktuelle Erhebung der Kinderkosten durchzuführen, um die tatsächliche finanzielle Lage von Familien auf einer statistisch zuverlässigen Basis zu erfassen (115/A(E)). Obwohl sich in den letzten Jahrzehnten viel verändert habe, werden zahlreiche familienpolitische Maßnahmen (z.B. Förderungen, Unterhalt) noch immer auf Basis jener Regelbedarfssätze berechnet, die auf eine Statistik aus dem Jahr 1964 zurückgehen. Laut Statistik Austria lebt in Österreich etwa jedes fünfte Kind bzw. jeder Jugendlicher unter 18 Jahren in einer armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Lebenslage. Sozial schwache Familien würden die steigenden Kosten zur Abdeckung der finanziellen Bedürfnisse von Kindern aber besonders treffen. Eine Aktualisierung der Kinderkosten sollte daher so rasch wie möglich erfolgen.

Mehr rechtliche Sicherheit für getrennt lebende Eltern durch die Einführung des Doppelresidenzmodells

Immer mehr Eltern möchten nach einer Trennung gleichermaßen Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sie im Alltag betreuen, sind die beiden FPÖ-MandatarInnen Edith Mühlberghuber und Harald Stefan überzeugt (192/A(E)). Diese Aufteilung der Rechte und Pflichten sei eine äußerst positive Entwicklung, die von der Politik aktiv unterstützt werden müsse. Um dafür auch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, plädieren die beiden Abgeordneten für die Einführung des sogenannten Doppelresidenzmodells, das in der Praxis ohnehin schon von vielen Paaren gelebt werde. Derzeit werden getrennt lebende Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, denjenigen Haushalt, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird, festzulegen. Das führe aber zu der absurden Situation, dass die gemeinsame gleichmäßige Betreuung des Kindes durch beide Eltern erhebliche finanzielle und rechtliche Risken bergen könne, da hierfür keine rechtliche Deckung vorgesehen sei. Im Streitfall seien oftmals gerichtliche Unterhaltsrückforderungen die Folge, geben die AntragstellerInnen zu bedenken.

Anpassung der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt im Sinne der Doppelresidenz

Mit einer ähnlichen Thematik befasst sich ein Entschließungsantrag der NEOS, in dem darauf hingewiesen wird, dass das Modell der Doppelresidenz bereits von 15% aller geschiedenen Paare praktiziert werde (249/A(E)). Trotz eines VfGH-Erkenntnisses in dieser Frage und der darauffolgenden Judikatur des OGH in Sachen Doppelresidenz gibt es nach Ansicht der Abgeordneten Johannes Margreiter und Michael Bernhard (beide NEOS) noch viele ungelöste Fragen. Ein konkretes Problem zeige sich etwa bei der Schulfahrtbeihilfe und der Schülerfreifahrt, die nur für den Schulweg zum Hauptwohnort des Kindes gewährt werden. Dadurch würden viele Familien in Österreich benachteiligt und den betroffenen SchülerInnen erschwert, beide Elternteile gut erreichen zu können. Die Bundesregierung wird daher von den NEOS ersucht, durch eine entsprechende Novellierung des  Familienlastenausgleichsgesetzes dafür zu sorgen, dass SchülerInnen, die zwei Wohnsitze im Sinne der "Doppelresidenz" haben, für beide Strecken Beihilfe oder Freifahrt beantragen können. (Schluss) sue