Parlamentskorrespondenz Nr. 304 vom 02.04.2020

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Finanzielle Absicherung des VKI, Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes, Inkassogebühren, Bargeldzahlung in der EU

Wien (PK) – Entschließungsanträge der SPÖ und der FPÖ zum Themenbereich Konsumentenschutz befassen sich mit der ausreichenden finanziellen Ausstattung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der besseren Klagsmöglichkeit von ausländischen Konzernen, der fairen Ausgestaltung der Inkassogebühren sowie mit den befürchteten Plänen der EU, das Bargeld in Europa abzuschaffen.

Neues Gesetz soll Verein für Konsumenteninformation finanziell absichern

Ein von SPÖ und FPÖ gemeinsam beantragtes neues VKI-Finanzierungsgesetz zielt darauf ab, die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation dauerhaft sicherzustellen (331/A). 4,75 Mio. € soll der Bund dem VKI demnach jährlich ab 2020 – wertgesichert – zur Verfügung stellen. Im Gegenzug hätte der VKI vertraglich vereinbarte Leistungen im Bereich des Verbraucherschutzes zu erbringen, wobei im Gesetz insbesondere Verbraucherinformation, die Durchführung von Abmahnungen und Verbandsklagen sowie die Führung von Musterprozessen genannt werden.

Wirksame Kontrollen sollen sicherstellen, dass der VKI die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet. Gleichzeitig wollen SPÖ und FPÖ ausdrücklich verankert wissen, dass der Bund als Geldgeber den VKI nicht zwingen kann, gegen seine Grundsätze und gegen Verbraucherinteressen zu handeln. Eine direkte Widmung von Kartellstrafen für den VKI ist nicht mehr vorgesehen. Begründet wird die Initiative von Markus Vogl (SPÖ) und Peter Wurm (FPÖ) damit, dass der Verein für Konsumenteninformation seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leistet und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten, sind sie überzeugt. Derzeit beträgt die Basisförderung für den VKI laut Antrag 1,6 Mio. €. Dazu kommen Geldbußen aus Kartellstrafen in der Höhe von jährlich 1,5 Mio. €, die allerdings oft sehr spät fließen und damit nicht mehr im laufenden Kalenderjahr verwendet werden können, wie Vogl und Wurm zu bedenken geben. Weiters hat der Bund mit dem VKI verschiedene Werkverträge für bestimmte Leistungen abgeschlossen, für die rund 1,05 Mio. € pro Jahr überwiesen werden. Eine Beschlussfassung des Gesetzes würde somit budgetäre Zusatzkosten von 600.000 € verursachen, was der SPÖ und FPÖ zufolge dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf des VKI entspricht.

Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes soll bessere Rechtsdurchsetzung gegenüber ausländischen Konzernen ermöglichen

Damit österreichische Verbände in Hinkunft auch ausländische bzw. EU-Konzerne effektiv klagen können, macht sich Abgeordneter Markus Vogl (SPÖ) für eine Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) stark (335/A). Im Konkreten soll der Katalog der Tatbestände des Paragraphen 28a KSchG um Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung ergänzt werden. Dadurch könnte das bewährte und effektive Instrument der Verbandsklage auch im Bereich des Datenschutzes nicht nur im Zusammenhang mit der Verwendung unzulässiger AGB-Klauseln eingesetzt werden können, argumentiert der Antragsteller.

Schuldnerfreundliche Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

Analysen der Inkassogebühren hätten deutlich gezeigt, dass diese oft in keinem Verhältnis zur Leistung der Inkassobüros stehen, zeigt SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl auf (207/A(E)). Er fordert daher die für diese Materie zuständige Wirtschaftsministerin auf, nicht nur die Schuldnergebühren insgesamt transparenter zu gestalten, sondern auch die  Nebengebühren entfallen zu lassen und die verrechneten Kosten den tatsächlich erbrachten Leistungen der Inkassoinstitute anzupassen. Außerdem sollte im Rahmen der entsprechenden Verordnung festgelegt werden, dass im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung Gebühren erst ab der zweiten Mahnung verrechnet werden.

Nein zum "Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU"

FPÖ-Mandatarin Dagmar Belakowitsch spricht von einem " Masterplan der Bargeldabschaffung", der in der Europäischen Union offensichtlich immer weiter voranschreite (299/A(E)) . Nach der Eliminierung der 500-Euro-Geldscheine durch die Eurokraten in Brüssel gehe es jetzt den 1- und 2-Cent-Münzen an den Kragen. Sie befürchtet, dass in der Folge die Preise von Produkten sowie Dienstleistungen aufgerundet und letztendlich alle Cent-Geldstücke abgeschafft werden. Durch diese Maßnahmen sollen sowohl die KonsumentInnen als auch die Wirtschaftstreibenden in den bargeldlosen Zahlungsverkehr abgedrängt werden. Außerdem stehe dahinter die Intention, dass kein Produkt und keine Dienstleistung mehr billiger als 1 Euro sein soll. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, dass alle Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und es zu keiner Aufrundung der Preise kommt, fordert Belakowitsch. (Schluss) sue