Parlamentskorrespondenz Nr. 315 vom 08.04.2020

Neu im Innenausschuss

NEOS urgieren Klarstellungen im Asylrecht in Bezug auf COVID-19

Wien (PK) – Angesichts der Corona-Krise fordern die NEOS die Bundesregierung dazu auf, von Abschiebungen vorerst abzusehen und Asylanträge auch ohne Gesundheitszeugnis weiterhin anzunehmen.

Keine Abschiebungen während der Corona-Krise

Bis zum Ende der Corona-Krise sollten Abschiebungen ausgesetzt und die Frist für die freiwillige Ausreise unterbrochen werden, schlagen die NEOS vor (411/A(E)). Eine rechtliche Klarstellung im Bereich des Fremdenrechts sei von Nöten, meinen die AntragstellerInnen rund um Abgeordnete Stephanie Krisper, da die COVID-19-Gesetzespakete diesbezüglich einiges im Unklaren ließen. Die meisten Herkunftsstaaten, aus denen AsylantragstellerInnen kommen, hätten zudem keine ausreichende Gesundheitsversorgung, zeigt sich die Fraktion besorgt.

Asylanträge ohne ärztliches Attest

Wegen der derzeitigen COVID-19-Situation wird von den NEOS eine weitere Klarstellung im Bereich des Asylrechts verlangt. Geflüchtete sollten auch ohne Vorweis eines ärztlichen Attests bzw. eines negativen SARS-CoV-2-Tests in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz stellen können, meinen sie (412/A(E)). Kritikpunkt ist, dass bei zwei Verordnungen des Gesundheitsministers zwischen der Einreise am Luft- und Landweg ungerechtfertigt differenziert würde. Zum Schutz der allgemeinen Gesundheit sollten die geflüchteten Personen nach ihrer Einreise gesundheitlich überprüft und unter 14-tägige Quarantäne gestellt werden. Das Stellen von Asylanträgen aber generell zu verbieten sei verfassungs- und menschenrechtswidrig, so der Einwand. (Schluss) fan