Parlamentskorrespondenz Nr. 342 vom 22.04.2020

Neu im Sozialausschuss

COVID-19: SPÖ für Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sowie Verlängerung und Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Wien (PK) – Mit einem Bündel an Anträgen will die SPÖ den sozialen Folgen der Corona-Krise begegnen. So drängt sie auf einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung für ArbeitnehmerInnen mit Betreuungspflichten, auf einen besseren Schutz von Schwangeren sowie auf die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, aber auch auf dessen Erhöhung. Ein Maßnahmenpaket und ein Überbrückungsfonds sollen eine soziale Krise infolge der wirtschaftlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verhindern.

SPÖ fordert Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Die bestehende Sonderbetreuungszeitregelung im Rahmen der COVID-19-Pandemie bedeute enorme Unsicherheit für ArbeitnehmerInnen, die notwendige Betreuungspflichten wahrnehmen müssen. Der Arbeitgeber entscheide alleine, ob der oder die ArbeitnehmerIn diese Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen kann, kritisiert die SPÖ.

In einem Initiativantrag zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes drängt ihr Sozialsprecher Josef Muchitsch nun darauf, einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit für Kinder, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der behördlichen Maßnahmen für die Dauer der notwendigen Betreuung von Angehörigen zu normieren. Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit sollen laut SPÖ aber auch jene ArbeitnehmerInnen erhalten, die mit einem schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben. Dabei sei sowohl ein Entgeltfortzahlungsanspruch für die betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch ein voller Ersatzanspruch für ArbeitgeberInnen festzulegen (430/A).

SPÖ: Leistungen der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Corona-Krise verlängern und Arbeitslosengeld erhöhen

Unter Hinweis auf den am 3. April 2020 vom Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise (73/UEA) legt die SPÖ einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor. Zum einen soll der Einkommens- und Berufsschutz verlängert, zum anderen die Dauer des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise ausgedehnt werden. In dieser Zeit soll niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, so die SPÖ. Daher schlagen die SozialdemokratInnen die Einführung eines COVID-19-Sonderarbeitslosengeldes vor, das allen Arbeitslosen, die am und nach dem 15. März 2020 Arbeitslosengeld beziehen, die Höhe der Leistungen absichert (431/A).

Darüber hinaus soll laut Vorschlag der SPÖ zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung – also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge – ein Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent ausbezahlt werden. Damit sei eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert, begründen die SozialdemokratInnen ihre weitere Initiative zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Dieser Zuschlag sei auch für die Zeit nach Corona wichtig, denn auch danach werde die Arbeitslosigkeit hoch bleiben. Es brauche aber ausreichend Binnennachfrage, damit insbesondere auch kleine Unternehmen Nachfrage haben (432/A).

SPÖ für vorzeitigen Mutterschutz in Corona-Zeiten

Die SPÖ tritt auch für einen erweiterten Infektionsschutz von Schwangeren am Arbeitsplatz durch vorzeitigen Mutterschutz ein und hat zu diesem Zweck Änderungen des Mutterschutzgesetzes, des Kinderbetreuungsgeldgesetzes und des ASVG vorgelegt. Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek verweist in ihrem diesbezüglichen Initiativantrag auf Untersuchungen, wonach Schwangere bei Infektionen mit Atemwegsviren generell schwerer erkranken können. Die Bedrohung sei aber auch für die ungeborenen Kinder vorhanden, bei COVID-19-Erkrankungen von Schwangeren komme es zu einer deutlichen Zunahme von Frühgeburten, so Heinisch-Hosek, die in diesem Zusammenhang auch vor einer Überlastung der Kapazitäten in der Betreuung von Frühgeborenen warnt. Ihr zufolge ist es daher unbedingt erforderlich, dass während der Corona-Krise werdende Mütter auf Verlangen von der Arbeit freigestellt werden können (433/A).

SPÖ verlangt Maßnahmenpaket zur Verhinderung der sozialen Krise

Um präventiv einer sozialen Krise entgegenzuwirken, fordern die SozialdemokratInnen die Bundesregierung auf, ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Es brauche einen funktionierenden Schutzschirm, so Gabriele Heinisch-Hosek in ihrem Entschließungsantrag. Die Leistungen des Familienhärtefonds seien nicht ausreichend, die Soforthilfe in der Mindestsicherung funktioniere auch nicht mehr, und man dürfe auch jene Menschen nicht vergessen, die bereits vor Ausbruch der Corona-Krise arbeitslos waren und jetzt noch weniger Chance auf einen Arbeitsplatz hätten. 

Konkret schlägt die SPÖ die Schaffung eines Sozialfonds vor, der mit mindestens 100 Mio. € dotiert wird und auf den die Länder im Rahmen der Mindestsicherung/Sozialhilfe zugreifen können, um Hilfe in besonderen Lebenslagen und bei Härtefällen leisten zu können. Für die Dauer der Krise sollten laut SPÖ die Mindestsätze der Mindestsicherung/Sozialhilfe auf 1.000 € angehoben und die Mehrkosten der Länder durch den Bund erstattet werden. Weitere Vorschläge betreffen den vorübergehenden Verzicht auf Vermögensanrechnung bei der Beantragung der Mindestsicherung/Sozialhilfe, die Ausweitung der Leistungen aus dem Familienhärtefonds auf alle Arbeitslosen mit Familie und die Anhebung der Familienzuschläge von derzeit monatlich 29,10 € auf monatlich 100 € (434/A(E)).

SPÖ für Errichtung eines Überbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen

Nicht nur UnternehmerInnen, sondern auch ArbeitnehmerInnen hätten derzeit finanzielle Probleme, begründet der Sozialsprecher der SPÖ, Josef Muchitsch, seinen Vorschlag zu Errichtung eines Krisenüberbrückungsfonds für ArbeitnehmerInnen. Dieser soll nach den Vorstellungen der  SozialdemokratInnen mit einer Milliarde Euro dotiert werden und nicht rückzahlbare Leistungen ausschütten. Als Beispiele für derartige Leistungen nennt Muchitsch Zuschüsse für ArbeitnehmerInnen, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten sind und mit dieser Hilfe etwa Mietrückstände, Kreditraten, Strom- oder Gasrechnungen begleichen können. Daraus sollten aber auch temporäre Einkommensersatzleistungen an geringfügig Beschäftigte, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sowie an ArbeitnehmerInnen, die aus anderen Gründen kein Arbeitslosengeld beziehen, ausgezahlt werden (435/A(E)). (Schluss) jan