Parlamentskorrespondenz Nr. 344 vom 22.04.2020

Feuerwehren wird der Zugang zu technischen Fahrzeugdaten bei Unfalleinsätzen erleichtert

Nationalrat thematisiert in Debatte zu Luftverkehrsabkommen die aktuelle Krise der Luftfahrt und Fragen der Förderungen

Wien (PK) – Feuerwehren werden bald bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen auf Datenbanken mit technischen Fahrzeugdaten zugreifen können. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Veränderungen der Fahrzeugtechnik, die die Rettungskräfte vor neue Herausforderungen stellen. Mit der 38. Kraftfahrgesetz-Novelle wird ein wesentlicher Teil eines gemeinsamen Initiativantrags von FPÖ und SPÖ umgesetzt. Die Neuregelung wurde in der heutigen Nationalratssitzung von allen Fraktionen begrüßt, wobei auch eine baldige Umsetzung weiterer bürokratischer Erleichterungen für die Feuerwehren in Aussicht gestellt wurde.

Wie schon im Verkehrsausschuss, konnte im Plenum die Mehrheit der Abgeordneten der Forderung der FPÖ nach Schaffung eines Wechselkennzeichens, das sowohl für PKW als auch Motorräder verwendet werden kann, wenig abgewinnen.

Einhelligkeit herrschte im Nationalrat zur Ausweitung des geltenden Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union auf Island und Norwegen. Die Diskussion über diesen Staatsvertrag und ein Zusatzabkommen, mit dem der Beitritt der beiden Länder umgesetzt wird, bot den Abgeordneten zudem Gelegenheit, die aktuellen Herausforderungen, die für Luftfahrtunternehmen und insbesondere die AUA aus der COVID-9-Krise entstanden sind, zu thematisieren. Staatssekretär Magnus Brunner betonte, die Bundesregierung prüfe die Frage von Förderungen derzeit sehr genau.

Feuerwehren erhalten ab Herbst für Rettungseinsätze Zugriff auf technische Fahrzeugdaten

Breite Zustimmung fand die 38. Kraftfahrgesetz-Novelle, mit der Teile eines entsprechenden Initiativantrags der Abgeordneten Christian Hafenecker (FPÖ) und Alois Stöger (SPÖ) umgesetzt werden. Die neuen Regelungen sollen die Arbeit der Feuerwehren erleichtern, indem ihnen bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen erlaubt wird, auf Datenbanken mit technischen Fahrzeugdaten zuzugreifen. Nach einer im Verkehrsausschuss vorgenommenen Abänderung des Antrags kann eine entsprechende gesetzliche Regelung ab 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Eine Abänderung erfuhr die Initiative von SPÖ und FPÖ auch in Bezug auf die Forderung nach einer expliziten Berechtigung von Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehr zur Führung von Blaulicht. Derzeit muss für die genannten Fahrzeuge ein gesonderter Blaulicht-Bescheid der Landesverwaltung eingeholt werden. Die Ausschussmehrheit sprach sich für eine Begutachtung dieser Regelung aus. Er hoffe, dass dieser eigentlich unnötige bürokratische Aufwand damit bald entfallen werde, sagte FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek. Er betonte, der Abbau von Verwaltungsaufwand und Bürokratie sei auf allen Gebieten ein Gebot der Stunde.

Die Berechtigung zur Datenabfrage sei ein kleiner, aber wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung der Arbeit der Feuerwehren, erklärte Hermann Weratschnig (Grüne). Der Zugriff auf technische Fahrzeugdaten sei insbesondere nötig, weil vermehrt Fahrzeuge mit alternativen Antrieben am Straßenverkehr teilnehmen. Die Einsatzkräfte könnten sich nun besser auf ihre Einsätze vorbereiten, das bedeute auch mehr Sicherheit für die Feuerwehrmänner und -frauen. Der Datenschutz bleibe dabei gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten abgefragt würden.

Klaus Köchl (SPÖ) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Neuregelung. Grundsätzlich sah er aber große Probleme auf die Gemeinden zukommen, ihre Leistungen aufrechtzuerhalten, seien es bei Feuerwehren oder dem Angebot des Gesundheitswesens. Die Frage einer besseren Unterstützung der Gemeinden in der derzeitigen Krise sprach auch Alois Schroll an. Die finanzielle Lage vieler Gemeinden sei prekär, sagte Schroll und forderte mehr Unterstützung seitens der Bundesregierung.

Die Feuerwehren hätten ein breites Spektrum an Tätigkeiten und würden mit immer neuen Aufgaben konfrontiert, sagte Lukas Brandweiner (ÖVP). Gerade bei Fahrzeugbergungen sei es wichtig, die Lage rasch und richtig einschätzen zu können. Auch seine Fraktionskollegen Christoph Stark und Hermann Gahr wiesen auf die neuen technischen Herausforderungen für die Feuerwehren hin, die durch neue Antriebstechniken entstehen.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler zeigte sich erfreut darüber, dass es mit der KFG-Novelle gelingt, die Arbeit der Feuerwehren zu erleichtern. Die Begutachtung der Vereinfachung des Blaulicht-Bescheids sei noch nicht abgeschlossen, sie hoffe aber, dass auch dieser Schritt bald umgesetzt wird. Die Verkehrsministerin nützte die Gelegenheit, seitens ihres Ressorts den Sozialpartnern und Verkehrsbetrieben dafür zu danken, dass gute Regelungen für den öffentlichen Verkehr in Zeiten der COVID-19-Krise erzielt werden konnten und eine Fahrgast-Charta das Vertrauen in die öffentlichen Verkehrsmittel stärken wird.

FPÖ-Forderung nach gemeinsamen Wechselkennzeichen für PKW und Motorrad findet keine Gegenliebe

Nicht durchsetzen konnte sich die FPÖ mit der Forderung, Wechselkennzeichen für die abwechselnde Nutzung eines PKWs und eines Motorrads zu ermöglichen. Die Abgeordneten Alois Schroll (SPÖ) und Joachim Schnabel (ÖVP) argumentierten, es fehle die Notwendigkeit für die Schaffung solcher Wechselkennzeichen, für die es auch eine Reihe technischer und rechtlicher Hürden gebe.

Island und Norwegen treten Luftverkehrsabkommen zwischen USA und EU bei

Der Nationalrat befasste sich zudem mit der Ratifizierung eines Staatsvertrags, mit dem Österreich der Ausweitung des Luftverkehrsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union auf Island und Norwegen zustimmt. Die beiden Länder erhalten dadurch dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Mitgliedstaaten. Teil der Debatte war auch ein zwischen den drei Vertragspartnern EU, Island und Norwegen vereinbartes Zusatzabkommen, das die Regelungen und Verfahren zur Umsetzung des Beitritts von Island und Norwegen zum Luftverkehrsabkommen festlegt.

Hermann Weratschnig nahm das Abkommen zum Anlass, die Veränderungen, Herausforderungen und Chancen anzusprechen, welche die COVID-19-Krise für die Luftfahrtbranche mit sich bringt. Die Luftfahrt werde generell nach der Krise nicht so weitermachen können wie bisher, ist der Verkehrssprecher der Grünen überzeugt. Der mit Dumping-Angeboten geführte Preiskampf von Flugunternehmen, der zulasten ökologischer und sozialer Standards gehe, müsse ein Ende haben. Der Flugverkehr brauche verbindliche Vorgaben zur Erfüllung der Pariser Klimaziele.

Österreich brauche für seine international vernetzte Wirtschaft gute Verkehrsverbindungen, auch im Flugverkehr, betonte SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger. Für die Zukunft der Luftfahrt in Österreich sieht Stöger daher die Notwendigkeit, ein starkes Unternehmen in öffentlicher Hand zu sichern, daher brauche es eine staatliche Beteiligung an AUA oder Lufthansa, meinte Stöger. Die Bundesregierung müsse dafür das nun sich öffnende Zeitfenster nützten und die Frage beantworten, ob und unter welchen Bedingungen die Flugunternehmen öffentliche Gelder erhalten sollen. Aus seiner Sicht gelte es, die Arbeitsplätze in der Luftfahrt zu sichern. Die AUA sei ein systemrelevantes Unternehmen. Für eine gesicherte Zukunft brauche sie unter anderem eine Perspektive auf die Durchführung von Langstreckenflügen, meinte Stöger.

Auch Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) betonte die Herausforderungen, vor denen der Flugverkehr derzeit steht. Das Abkommen, dem Norwegen und Island nun beitreten, regle den Marktzugang für Flugunternehmen und die Sicherung des Angebots für PassagierInnen, erläuterte sie. Sie hoffe, dass es auch im Schienenverkehr künftig solche Abkommen geben werde, damit der internationale Schienenverkehr attraktiver wird. Das Thema der internationalen Verflechtungen im Flugverkehr führte Franz Leonhard Eßl (ÖVP) zu der Frage der Absicherung der wirtschaftlichen Grundbedürfnisse. Die aktuelle Krise zeige, wie wichtig die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln sei.

Die aktuelle Krise treffe die Luftfahrt besonders stark, betonte auch Staatssekretär Magnus Brunner. Die Bundesregierung habe das Ziel, den Flughafenstandort Wien zu erhalten und hier ein ausgewogenes Angebot an Lang- und Kurzstrecken zu sichern. Die AUA sei hier zweifellos von großer Bedeutung, da sie ein wichtiges Spektrum an Flugverbindungen anbiete und eine große Zahl an Arbeitsplätzen sichere. Derzeit würden die Voraussetzungen und Optionen für Förderungen sehr genau geprüft, erst wenn alle Voraussetzungen geklärt sind, werde man die weiteren Schritte setzen. Unterstützungen für die Luftfahrt müssten aber klar an die Forderung stärkerer Nachhaltigkeit geknüpft werden, betonte der Staatssekretär.

Die Abstimmung über alle Verhandlungsgegenstände erfolgte geblockt am Ende der Nationalratssitzung (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 352/2020). (Fortsetzung Nationalrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.