Parlamentskorrespondenz Nr. 347 vom 22.04.2020

Neu im Innenausschuss

COVID-19: ÖVP und Grüne planen Novellierung des BFA-Verfahrensgesetzes und des Asylgesetzes

Wien (PK) – Das 7. COVID-19-Gesetz (443/A) sieht aufgrund der derzeitigen Beschränkungen der Bewegungsfreiheit Adaptierungen im BFA-Verfahrensgesetz sowie im Asylgesetz vor. So sollen unbegleitete minderjährige AsylwerberInnen künftig nicht nur mehr in eine Erstaufnahmestelle, sondern auch in eine Regionaldirektion verbracht werden können. Die Zuständigkeit von RechtsberaterInnen soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl im Sinne größtmöglicher Flexibilität für die Dauer der COVID-Maßnahmen auch für Regionaldirektionen und Außenstellen festlegen können. Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" sollen bis Ende 2020 postalisch oder auf elektronischem Wege bei der Behörde eingebracht werden können. (Schluss) fan