Parlamentskorrespondenz Nr. 359 vom 23.04.2020

Neu im Justizausschuss

Erweiterung der Einvernahme durch Video, Selbstablesung bei Heizkostenverteilern, Absicherung bei Absagen von Veranstaltungen

Wien (PK) – Durch das 8. COVID-19-Gesetz soll die Möglichkeit der Einvernahme über Video vor Gerichten erweitert und im Zuge des Wieder-Hochfahrens des Justizbereichs die Abhaltung von nicht dringenden Verhandlungen erlaubt werden. Ein weiterer Initiativantrag der Koalition hat die Selbstablesung von Heizkostenverteilern zum Gegenstand. Schließlich drängen ÖVP und Grüne auch auf weitere Maßnahmen der wirtschaftlichen Abfederung für VeranstalterInnen von nunmehr abgesagten Kultur- und Sportereignissen. Die FPÖ wiederum tritt für eine dauerhafte Einführung des Konzepts der U-Haftverhandlung über Video ein.

Gerichte: Möglichkeit der Einvernahme durch Video wird erweitert, auch nicht dringende Verhandlungen wieder erlaubt

Die beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne haben einen Antrag (436/A) vorgelegt, wonach die derzeit geltenden Einschränkungen in Gerichtsverfahren gelockert werden. Mit einer Novelle zum 1. COVID-19-Maßnahmengesetz soll die Möglichkeit der Einvernahme per Videotechnologie auch auf die Zeugen, Sachverständigen, Dolmetscher, etc. im Zivilverfahren ausgeweitet werden. Zudem sind auch Verhandlungen, die nicht dringend geboten sind, wieder durchzuführen.

Damit will man die durch die auch in der Justiz gesetzten Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 entstandenen Verzögerungen nicht noch weiter vergrößern. Dieser Rückstau hat sich vor allem bei den Zivilprozessen ergeben, da hier zwingend eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist. Aktuell darf an den Zivilgerichten nur in dringlichsten Fällen - wenn Leben, Sicherheit oder Freiheit in Gefahr sind - verhandelt werden.

Es sind geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sodass die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingehalten werden können. Da es jedoch an großen Verhandlungsräumen mangelt, soll es bis 31. Dezember 2020 weiterhin die Möglichkeit geben, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen. Dies unter der Voraussetzung, dass die Verfahrensparteien zustimmen und die nötige Ausstattung haben. "Eine Verpflichtung zu deren Anschaffung besteht nicht", heißt es in den Erläuterungen. Auch technische Störungen werden den Verfahrensbeteiligten nicht angelastet. Außerdem wird es möglich sein, die Zahl der Personen im Verhandlungsraum auch durch Zuschaltungen aus anderen Räumen im selben Gerichtsgebäude zu minimieren.

Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag wird zudem die Möglichkeit, Unterhaltsvorschüsse auch dann zu gewähren, wenn zuvor kein entsprechender Exekutionsantrag des Kindes bei Gericht gestellt wurde, bis Ende Juni verlängert.

Im Vereinsrecht wird die Frist für Mitgliederversammlungen erstreckt: Große Vereine können ihre Mitgliederversammlungen, welche üblicherweise alle fünf Jahre anzusetzen sind, bis Ende 2021 verschieben. Es sei derzeit nicht abzusehen, wann eine Versammlung mit über 50 einzuladenden TeilnehmerInnen in gewohnter Form durchgeführt werden kann, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Was die Zivilrechts-MediatorInnen betrifft, so haben sich diese innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren im Ausmaß von 50 Stunden nachweislich weiterzubilden. Da jedoch derzeit kein ausreichendes Fortbildungsangebot zur Verfügung steht, soll auch diese Frist zumindest um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert werden, wenn sie 2020 ablaufen würde.

Selbstablesung bei Heizkostenverteilern

Das von den Regierungsparteien vorgeschlagene 15. COVID-19-Gesetz (438/A) ist der Verbrauchserfassung von Heizkosten gewidmet. Das Heizkostenabrechnungsgesetz soll adaptiert werden, damit die Ablesung von Heizkostenverteilern, sogenannten "Verdunstern", anstatt durch Ablesefirmen kurzfristig auch im Wege einer Selbstablesung durch den Wärmeabnehmer erfolgen kann. Sofern die Erfassung der Verbrauchsanteile nicht möglich ist, soll befristet auch ein höherer Anteil als 25% an der beheizbaren Nutzfläche hochgerechnet werden können. Die Regelung soll Ende des Jahres wieder außer Kraft treten.

Kunst, Kultur, Sport: Regierungsparteien wollen VeranstalterInnen bei Absagen absichern

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag (488/A(E)) wollen ÖVP und Grüne auf die Flut von Absagen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen reagieren. VeranstalterInnen und BetreiberInnen würden nun durch Rückzahlungsforderung in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährdet werden, warnen Maria Großbauer (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) und fordern nun die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen für VeranstalterInnen zur Abfederung von wirtschaftlichen Härtefällen als Folge von gehäuften Rückzahlungspflichten nach Absagen zu prüfen.

FPÖ für U-Haftverhandlungen über Video

FPÖ-Mandatar Christian Lausch weist auf die angespannte Personalsituation im Justizbereich hin und schlägt zur Entlastung die Durchführung von U-Haftverhandlungen via Video vor. Konkret appelliert er in einem Entschließungsantrag (465/A(E)) an die Justizministerin, das diesbezügliche bereits etwa in Salzburg praktizierte Konzept zu verlängern und für den Fall, dass es zu keiner dauerhaften Personalaufstockung kommt, dauerhaft einzurichten. (Schluss) hof