Parlamentskorrespondenz Nr. 364 vom 23.04.2020

Kanzleramtsministerin Edtstadler bekennt sich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses

Verfassungsausschuss nahm Beratungen über Gesetzesinitiativen von SPÖ und NEOS auf

Wien (PK) – Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler hat sich heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats ausdrücklich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses bekannt. Das Thema stehe ganz oben auf der Agenda der Regierung, versicherte sie. Wie schnell das Vorhaben umgesetzt werden könne, hänge aber nicht zuletzt von der Bewältigung der Corona-Krise ab. Erste Gespräche habe sie bereits vor der Krise geführt, betonte Edtstadler, diese sollen ihr zufolge rasch wieder aufgenommen werden. Allerdings brauche es eine Missbrauchsklausel, hob die Ministerin hervor.

Auch Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) äußerten sich positiv zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Transparenz sei der Koalition ein großes Anliegen, versicherten sie übereinstimmend. "Gläserner Staat statt gläserner Bürger" müsse das Motto staatlichen Handelns sein, so Prammer. Auf die Schnelle beschlossen werden kann ein derartiges Vorhaben nach Meinung von Gerstl aber nicht, er plädierte für eine ausführliche Diskussion mit ExpertInnen.

Basis für die Debatte im Ausschuss bildeten zwei Gesetzesanträge der SPÖ (60/A, 61/A) und eine Initiative der NEOS (453/A), die schließlich vertagt wurden. Beiden Parteien geht es darum, das Amtsgeheimnis durch eine umfassende Informationspflicht der Behörden zu ersetzen, wobei ihre Anträge an Vorschlägen anknüpfen, die bereits in der 25. Gesetzgebungsperiode zur Diskussion standen (siehe dazu 395 d.B. aus der XXV. Gesetzgebungsperiode). Damals waren die Verhandlungen bereits weit gediehen, scheiterten letztlich jedoch.

Der NEOS-Antrag geht dabei in einigen Punkten über die Vorstellungen der SPÖ hinaus. So schlägt Nikolaus Scherak die Einrichtung eines Informationsbeauftragten und eine kürzere Frist für Auskunftserteilungen vor. Zudem sollen seiner Meinung nicht nur Auskunftsbegehren, sondern auch verlangte Bescheide im Falle einer Auskunftsverweigerung kostenlos sein.

Im Zuge der Diskussion appellierte Thomas Drozda an alle, das Thema Informationsfreiheit ernst zu nehmen. Gerade in der Corona-Krise zeige sich, wie wichtig es ist, Zugang zu Informationen und Daten zu haben. Das betonte auch Nikolaus Scherak. Gäbe es bereits ein Informationsfreiheitsgesetz, wäre es viel einfacher, auf Daten zuzugreifen, gab er zu bedenken. Den Zusagen der Regierung wollte Drozda nicht so recht trauen, er wies auf die ständige Vertagung des Vorhabens hin und meinte, es wäre an der Zeit, in die Gänge zu kommen.

Ausdrücklich für ein Informationsfreiheitsgesetz sprach sich auch Susanne Fürst (FPÖ) aus: Es sei wichtig, dass staatliches Handeln transparenter werde.

Details zu den Anträgen der SPÖ und der NEOS siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1093/2019 bzw. Nr. 356/2020. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs