Parlamentskorrespondenz Nr. 385 vom 28.04.2020

Nationalrat beschließt Erleichterungen bei Notstandshilfe, Altersteilzeit, Familienbeihilfe

Härtefallfonds-Zuschüsse auch für KünstlerInnen

Wien (PK) – Der Nationalrat besiegelte in seiner heutigen Sitzung eine Reihe weiterer COVID-19-Gesetzesmaßnahmen der Koalitionsparteien im Bereich Arbeit und Soziales. So soll laut Vorlage die Höhe der bis September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Aber auch beim Bezug von Familienbeihilfe im Zusammenhang mit einem Studium oder einer Berufsausbildung soll in der Corona-Krise ein gewisser Zeitraum bei der Berechnung von Ansprüchen außer Betracht gelassen werden.

Per gemeinsamem Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen im Plenum soll die erhöhte Notstandshilfe außerdem nicht erst wie ursprünglich vorgesehen ab Mai, sondern bereits rückwirkend ab 16. März gelten. Für den Fall, dass die durch die COVID 19-Krise verursachten Probleme im betreffenden Zeitraum auf dem Arbeitsmarkt weiterhin bestehen, soll zudem die gesetzlich festgelegte höhere Leistung aus der Arbeitslosenversicherung durch Verordnung um bis zu drei Monate über September hinaus verlängert werden können, so der Antrag, der im Plenum mehrheitlich beschlossen wurde.

Darüber hinaus wurde mit einem in der Sitzung eingebrachtem ÖVP-Grüne-Abänderungsantrag mehrheitlich beschlossen, weitere Maßnahmen – etwa in Form von 50 € pro Kind und Monat für maximal drei Monate - für einkommensschwache Familien mit Arbeitslosenbezügen zu setzen. Für die restlichen Teile des Gesetzes sprachen sich die Abgeordneten einstimmig aus, das Gesamtpaket samt Abänderungen erhielt die Mehrheit im Nationalratsplenum.

Mit einem weiteren Gesetzesbeschluss sollen außerdem KünstlerInnen und Kulturschaffende in den Kreis der BezieherInnen von Unterstützungsleistungen aus dem Härtefallfonds einbezogen werden.

Die Anträge der Opposition, die zur Debatte standen, blieben in der Minderheit und wurden somit abgelehnt - so auch ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ für einen "Österreich-Gutschein". Die Freiheitlichen fordern damit, jedem österreichischen Staatsbürger Gutscheine im Wert von insgesamt 1.000 € auszustellen, die nur bei heimischen und in Österreich steuerpflichtigen Betrieben eingelöst werden können. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der NEOS, mit dem sie Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor häuslicher Gewalt, Missbrauch und anderen Nebeneffekten der Corona-Krise fordern.

6. COVID-19-Gesetz: Anpassungen bei Notstandshilfe, Altersteilzeit, Familienbeihilfe

Eine Reihe von Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sieht das von den Koalitionsparteien vorgelegte und heute beschlossene 6. COVID-19-Gesetz vor, das zunächst darauf abzielt, die Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes aufzustocken, weil es für Arbeitslose in der aktuellen Situation schwierig ist, einen Job zu finden. Per ÖVP-SPÖ-Grüne-Abänderungsantrag soll die Maßnahme rückwirkend ab 16. März gelten und gegebenenfalls um drei Monate – über den so vorgesehenen September hinaus – verlängert werden können. Der Anspruch für diesen Zeitraum soll auf Basis der Berechnungsgrundlage errechnet werden, die sonst der Notstandshilfe für diese Monate zugrunde gelegt worden wäre. Bei der Ermittlung der Leistungshöhe soll die in diesem Zeitraum gebührende Anzahl an Familienzuschlägen sowie die in Betracht kommende Obergrenze für den zum Arbeitslosengeld gebührenden Ergänzungsbeitrag berücksichtigt werden. Ebenso soll ein sonst auf die Notstandshilfe anzurechnendes eigenes Einkommen bei der Berechnung des Leistungsanspruchs für die betreffenden Monate nicht leistungsmindernd wirken.

Außerdem werde der Berufs- und Entgeltschutz erstreckt, die Verordnungsermächtigung gelte sinngemäß auch für den Berufs- und Einkommensschutz, wie August Wöginger (ÖVP) hervorhob.

Was die Altersteilzeit betrifft, konnten nach der bisherigen Formulierung Personen, die während der bestehenden Krise gekündigt werden, ihre Altersteilzeit danach entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung wiederum fortsetzen. Nicht erfasst waren damit aber jene Personen, die während der Krise ihre volle Normalarbeitszeit verrichten – insbesondere die Beschäftigten in systemrelevanten Bereichen wie im Gesundheits- und Pflegebereich. Diese sollen nun genauso nach Ende der Krise wieder in das jeweilige Altersteilzeitmodell zurückkehren können, wie etwa Michael Hammer und Bettina Zopf (beide ÖVP) unterstrichen. Für die Blockzeitvariante soll die verpflichtende Ersatzkrafteinstellung für den Zeitraum 15. März bis 30. September 2020 ausgesetzt werden.

Mit dem Gesetz sollen zudem auch Nachteile bei der Gewährung der Familienbeihilfe kompensiert werden, wenn eine Berufsausbildung (z.B. ein Studium) beeinträchtigt wird, und dadurch die Berufsausbildung nicht innerhalb der für den Familienbeihilfenbezug maßgeblichen Dauer oder innerhalb der derzeitigen Altersgrenzen absolviert werden kann. Familienbeihilfe soll somit auch für jene Zeiten gewährt werden, in denen der Studienbetrieb aufgrund von COVID-19 beeinträchtigt war. Konkret sieht der Antrag eine Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe im Fall einer allgemeinen Berufsausbildung um maximal sechs Monate und im Fall eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr vor.

Der Antrag enthält auch Bestimmungen zugunsten von selbstständig Erwerbstätigen (EPU), die aufgrund der Corona-Krise ihre Erwerbstätigkeit eingestellt und sich arbeitslos gemeldet haben. Diese Personen werden bei Wiederaufnahme ihrer Erwerbstätigkeit nach dem Ende der COVID-19-Maßnahmen in der Pensionsversicherung nach dem GSVG bei Unterbrechungen bis 18 Monate durchversichert, sodass im Nachhinein ein Ausschlussgrund für den Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zum Tragen kommt. Nun soll für die Zeit der Einschränkung der Erwerbstätigkeit infolge der Corona-Krise von Rückforderungen der erhaltenen Leistungen Abstand genommen werden.

Norbert Sieber (ÖVP) brachte den ÖVP-Grüne-Abänderungsantrag für die weiteren Maßnahmen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Arbeitslosenbezügen ein. Nachdem bereits einmalig 30 Mio. € aus dem Familienlastenausgleichsfonds für Familien zur Verfügung gestellt wurden, die aufgrund der Covid-19-Krisensituation einen Einkommensverlust erlitten haben, werden jetzt weitere 30 Mio. € für Mehraufwendungen aufgrund der Pandemiefolgen für jene, die zum Stichtag 28. Februar arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigt sind in dieser Gruppe laut Begründung Eltern mit Hauptwohnsitz in Österreich, wenn zumindest für ein Kind im Haushalt Familienbeihilfe bezogen wird. Als Zuwendung werden 50 € pro Kind und Monat für maximal drei Monate gewährt. Die Zuwendung wird einmalig ausbezahlt und ist nicht rückzahlbar. Außerdem sollen verbleibende Mittel aus dem Familienhärteausgleich für Eltern, die Bezieher der Sozialhilfe oder Mindestsicherung sind, zur Verfügung gestellt werden. Zur näheren Bestimmung der Verwendung dieser Mittel sollen jeweils Richtlinien von der Arbeitsministerin sowie vom Sozialminister im wechselseitigen Einvernehmen erlassen werden. Christoph Zarits (ÖVP) hob diese Aufstockung des Familienhärtefonds als wichtigen und richtigen Schritt hervor.

Mit der Erhöhung der Notstandshilfe und des Familienhärtefonds sei insgesamt ein Paket von 110 Mio. Euro zur Reduzierung von Armut in der Krise geschnürt worden, so Markus Koza (Grüne). Außerdem soll durch die weitere Gewährung von Familienbeihilfe mit dem Toleranzsemester der Druck auf viele junge Menschen und Familien reduziert werden, unterstrich Barbara Neßler (Grüne).

Nicht locker lassen will allerdings Josef Muchitsch seitens der SPÖ, der trotz der Abänderungsanträge einige Forderungen seiner Fraktion nicht erfüllt sieht. So müsse auch die Dauer des Bezuges von Arbeitslosengeld verlängert werden. Nicht erledigt ist aus seiner Sicht auch das Thema Berufs- und Entgeltschutz, den er rückwirkend mit 15. März gewährleisten und bis Jahresende verlängert sehen will. Muchitsch pochte ebenso wie Rainer Wimmer (SPÖ) auf den SPÖ-Antrag für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes von 55% auf 70%, der in diesem Zusammenhang ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Alois Schroll (SPÖ) ortet noch gesetzlichen Regelungsbedarf, was Strom- und Gaslieferungen betrifft. Kritisch sieht Petra Wimmer (SPÖ), dass bei der Anspruchsberechtigung im Familienhärtefonds große Unterschiede gemacht würden. Warum zwischen Arbeitslosigkeit vor oder durch die Krise unterschieden werde und Mindest- und SozialhilfeempfängerInnen außen vor bleiben bzw. nur Mittel bekommen sollen, wenn etwas übrig bleibe, sei für sie nicht nachvollziehbar.

Michael Schnedlitz (FPÖ) warf der Koalition politisches Versagen vor, sei es im Gesundheitsbereich, aber auch sozial- und wirtschaftspolitisch. Man müsse diesem "Wahnsinn" endlich ein Ende setzen und endlich unbürokratische Hilfe auf den Weg bringen. Er brachte die FPÖ-Entschließung ein, einen "Österreich-Tausender" zur Verfügung zu stellen, die aber in der Minderheit blieb.

Josef Schellhorn (NEOS) warf vor allem den Grünen vor, es würde in den Maßnahmen zu wenig auf EPUs geachtet. Außerdem gehe es ihm darum, von Arbeitsministerin Christine Aschbacher transparente und aktuelle Zahlen über die Arbeitslosigkeit zu erfahren.

Aschbacher: Option auf Verlängerung der Unterstützungsmaßnahmen bis Ende des Jahres

Es gelte, zu unterstützen, dass niemand in dieser Zeit in die Notstandshilfe falle, unterstrich Arbeitsministerin Christine Aschbacher die Maßnahme, die Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes zu erhöhen. Auch der Berufs- und Entgeltschutz werde erstreckt, so die Ministerin. Für diese Maßnahmen bis September gebe es zudem nun die Option auf Verlängerung bis Ende des Jahres. Sie hob außerdem hervor, dass von den derzeit etwa 1,1 Millionen in Kurzarbeit in Österreich niemand weniger als 80% seines Gehalts bekommen würde. Was die aktuelle Zahl der Anträge beim AMS betreffe, seien derzeit 97.000 eingereicht worden. Das AMS sei bereits mit 500 MitarbeiterInnen zur Abwicklung der Kurzarbeit sowie mit weiteren 250 in der Abrechnung aufgestockt worden, so Aschbacher.

Zur Unterstützung der Familien, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, werde der Familienhärtefonds auf 60 Mio. € aufgestockt. Zudem werde die Absicherung der Familienbeihilfe für jene sichergestellt, für die Studiendauer und Altersgrenzen maßgeblich sind. Insgesamt werde auf Hochtouren daran gearbeitet, so schnell als möglich Menschen in Arbeitslosigkeit wieder vermitteln und die Wirtschaft und Gesellschaft wieder hochfahren zu können, unterstrich die Ministerin.

SPÖ-Anträge zur Verlängerung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung und Erhöhung des Arbeitslosengeldes

Unter Hinweis auf den am 3. April 2020 vom Nationalrat angenommenen Entschließungsantrag betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die SPÖ einen Initiativantrag zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt, der im Plenum zusammen mit dem 6. COVID-19-Gesetz zu Debatte stand. Zum einen soll demnach der Einkommens- und Berufsschutz verlängert, zum anderen die Dauer des Anspruchs auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung um die Zeit der Krise ausgedehnt werden. In dieser Zeit soll niemand vom Arbeitslosengeld in die Notstandshilfe abrutschen, so die SPÖ. Daher schlagen die SozialdemokratInnen die Einführung eines COVID-19-Sonderarbeitslosengeldes vor, das allen Arbeitslosen, die am und nach dem 15. März 2020 Arbeitslosengeld beziehen, die Höhe der Leistungen absichert.

Darüber hinaus soll laut Vorschlag der SPÖ zu allen Leistungen der Arbeitslosenversicherung – also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe inklusive der Familienzuschläge – ein Zuschlag in der Höhe von 30 Prozent ausbezahlt werden. Damit sei eine Nettoersatzrate in der Höhe von 70 Prozent des bisherigen Einkommens gesichert, begründen die SozialdemokratInnen ihre weitere Initiative zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Dieser Zuschlag sei auch für die Zeit nach Corona wichtig, denn auch danach werde die Arbeitslosigkeit hoch bleiben, so die SPÖ. Es brauche aber ausreichend Binnennachfrage, damit insbesondere auch kleine Unternehmen Nachfrage haben. Beide SPÖ-Anträge fanden keine Mehrheit im Plenum und wurden abgelehnt.

NEOS-Antrag: Keine Ausnahme für verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen bei der Kurzarbeit

In der Minderheit blieb auch der Antrag der NEOS, wonach sie kein Verständnis dafür haben, dass verbeamtete ÖBB-MitarbeiterInnen von der geplanten Kurzarbeit im Rahmen der Corona-Krise ausgenommen werden sollen. Das sei ein "Schlag ins Gesicht" für UnternehmerInnen, so Josef Schellhorn (NEOS). Das größte staatliche Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb steht, dürfe nicht zwei Klassen von MitarbeiterInnen haben, wird im Entschließungsantrag festgehalten. Gerade unkündbare MitarbeiterInnen nicht in Kurzarbeit zu lassen, lagere sämtliche Arbeitsmarktrisiken auf die Gruppe der kündbaren MitarbeiterInnen um. Die NEOS fordern daher die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die es den ÖBB ermöglicht, auch für die MitarbeiterInnen im Beamtenstatus (AVB-Bedienstete) Kurzarbeitsmodelle zu vereinbaren.

Hermann Weratschnig (Grüne) hob dazu hervor, die ÖBB habe auch darauf zu schauen, dass die Infrastruktur weiterlaufe. Jene MitarbeiterInnen, die bei der ÖBB definitiv gestellt sind, können ihm zufolge freiwillig in Kurzarbeit gehen. Diese Freiwilligkeit werde auch von vielen gelebt.

Hilfe für Kulturschaffende über Härtefallfonds

Zuschüsse aus dem Härtefallfonds wird es künftig auch für KünstlerInnen geben. KünstlerInnen und Kulturschaffende befänden sich oft in mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und würden deshalb bisher weder durch das AMS noch durch andere COVID-19-Maßnahmen berücksichtigt, begründen die Koalitionsfraktionen den Antrag. Durch ein 17. COVID-19-Gesetz wurde nun der Berechtigtenkreis für Zuschüsse aus dem Härtefallfonds um genau diese Gruppe erweitert.

"Das Kulturland Österreich steht vor einem Desaster", sagte Maria Großbauer (ÖVP). Der Härtefallfonds greife zwar bei vielen in der Kulturbranche sehr gut, es gebe aber trotzdem Lücken. Diese würden mit dem Gesetz nun weiter geschlossen, war sich Großbauer sicher. Laut Eva Blimlinger (Grüne) zeige sich jetzt die verfehlte Kunst- und Kulturpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Diese bilde sich in schlechten Beschäftigungsverhältnissen ab. Für diese Personengruppe schaffe man nun die Möglichkeit, zumindest eine kleine Unterstützung zu bekommen, die sie über die nächsten Wochen retten könne. Blimlinger wies auch darauf hin, dass in diese Gruppe beispielweise auch Haushaltshilfen und Studierende fallen, die oftmals mehrfach geringfügig beschäftigt sind.

Auch Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek nahm Stellung zum Gesetz. Sie sah es als "weiteren Schritt für mehr soziale Unterstützung für jene aus dem Kunst- und Kulturbereich und viele andere, die in existenzieller Not von der Corona-Krise betroffen sind." Das Gesetz, das durch einen Antrag von ÖVP und Grünen noch geringfügig abgeändert wurde, wurde schließlich mehrheitlich beschlossen.

SPÖ und NEOS sprechen sich für Maßnahmen zur Verhinderung einer sozialen Krise aus

Die SPÖ forderte von der Bundesregierung in einer Entschließung ein Maßnahmenpaket zur Verhinderung einer sozialen Krise. Um Menschen in Not zu helfen, solle es unter anderem einen Sozialfonds von mindestens 100 Mio. € geben, auf den die Länder im Rahmen der Mindestsicherung/Sozialhilfe zugreifen können. Zudem will die SPÖ, dass Leistungen aus dem Familienhärtefallfonds auf alle Arbeitslosen mit Familien ausgeweitet werden und Familienzuschläge auf 100 € angehoben werden. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisierte, dass Kinder von Menschen, die vor der Krise arbeitslos geworden sind oder Mindesthilfe beziehen, weniger wert seien. Sie empöre sich außerdem für die Frauen im Land, auf deren Schultern die Last liege, so Heinisch-Hosek.

Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) strich die Armutskonferenz hervor, auf deren Forderungen der SPÖ-Antrag basiere. Sie lege den Finger schon lange in die Wunde und zeige Ungleichheiten auf, die es schon vorher gab und die durch die Krise noch sichtbarer werden. "Zugegebenermaßen gibt es hier noch einiges zu tun", sagte Dziedzic. Man werde den Antrag der SPÖ nicht komplett übernehmen, nehme aber die Forderungen der Armutskonferenz nicht nur ernst, sondern in die Verhandlungen auf. Der SPÖ-Antrag fand keine Mehrheit.

Yannick Shetty (NEOS) wies auf die Gefahr der Corona-Krise für Kinder hin. Durch die Ausgangsbeschränkungen verbringen Familien ungewohnt viel Zeit miteinander in den eigenen vier Wänden. Häusliche Gewalt könne ansteigen, so Shetty. Er brachte deshalb einen Entschließungsantrag ein, in dem er Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche vor häuslicher Gewalt, Missbrauch und anderen Nebeneffekten der Corona-Krise forderte. So solle etwa das Vorgehen Tirols, wo bei Nichterreichen von Schulkindern das Jugendamt verständigt wird, auf ganz Österreich ausgeweitet werden. Verstärkter Einsatz von psychologischem Personal an Schulen und die Sensibilisierung von Lehrkräften für die psychische und physische Gesundheit der Kinder sowie Betreuungsmöglichkeiten während der Sommerferien waren weitere Forderungen. Der Entschließungsantrag blieb in der Minderheit und wurde damit abgelehnt.

FPÖ fordert tagesaktuelle Arbeitsmarktzahlen

Angesichts der rasant steigenden Arbeitslosenzahlen und Anträge auf Kurzarbeit und der dafür nötigen Budgetmittel forderte die FPÖ in einer Entschließung tagesaktuelle Arbeitsmarktdaten. Die Arbeitsministerin solle den Nationalrat und die Öffentlichkeit speziell im Hinblick auf die Auswirkungen der COVID-19-Maßnahmen am Arbeitsmarkt informieren. Außerdem forderte die FPÖ tagesaktuelle Daten zur Kurzarbeit und zu den Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt. Während der Wirtschaftskrise 2008/2009 habe der Arbeitsminister immer die aktuellen Zahlen parat gehabt, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Diese brauche man auch, um Maßnahmen begründet treffen zu können.

Tanja Graf (ÖVP) entgegnete ihr, dass es bereits genaue Daten von AMS, Sozialministerium und Statistik Austria gebe. Vom AMS zu fordern, täglich Zahlen einzupflegen, sei schikanös und bürokratisch. Das AMS solle keine zweite Statistik Austria werden, sondern sich der effizienten Arbeitsplatzvermittlung widmen können, so Graf. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/kar

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