Parlamentskorrespondenz Nr. 400 vom 30.04.2020

COVID-19-Gesetze: Bundesrat tritt am Montag zu Sondersitzung zusammen

Sitzung beginnt um 13.30 Uhr, ÖVP und Grüne haben entsprechendes Verlangen gestellt

Wien (PK) – Der Bundesrat tritt kommenden Montag, dem 4. Mai, zu einer Sondersitzung zusammen. Anlass dafür ist ein entsprechendes Verlangen von ÖVP und Grünen. Sie wollen damit ein rascheres Inkrafttreten der vom Nationalrat zuletzt beschlossenen COVID-19-Gesetze erreichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Länderkammer ausdrücklich auf Einsprüche gegen die insgesamt 14 Sammel- und Einzelnovellen, das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz eingerechnet, verzichtet. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse könnten einige Beschlüsse allerdings wackeln.

Umstritten ist nicht nur die Novelle zum Epidemiegesetz, bei der es unter anderem um Auflagen für künftig wieder erlaubte Veranstaltungen geht. Auch das Steuer- und Finanzpaket, die Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen, die Auflagen für behördliche Verwaltungsverfahren und die Aufstockung des Anerkennungsfonds für Freiwilliges Engagement wurden im Nationalrat sowohl von SPÖ als auch FPÖ abgelehnt. Zwar können die beschlossenen Maßnahmen nicht dauerhaft blockiert werden, eine Verzögerung um mehrere Wochen ist jedoch möglich, da dem Bundesrat grundsätzlich eine Acht-Wochen-Frist für Einsprüche zusteht. Beschließt die Länderkammer ein Veto, kann der Nationalrat einen Beharrungsbeschluss fassen. Verfassungsänderungen stehen dieses Mal nicht auf der Tagesordnung.

Einvernehmen wurde in der Präsidiale des Bundesrats darüber erzielt, dass nicht nur die 16 Gesetzesbeschlüsse vom 28. April, sondern auch die vier Nationalratsbeschlüsse vom 22. April auf die Tagesordnung der Sitzung kommen. Sitzungsbeginn ist 13.30 Uhr, eine Aktuelle Stunde bzw. Fragestunde findet nicht statt. Vor der Plenarsitzung tagen die zuständigen Ausschüsse. Die ursprünglich geplante Sitzung des Bundesrats am 7. Mai findet aufgrund der Sondersitzung nicht statt. (Schluss) gs


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