Parlamentskorrespondenz Nr. 413 vom 05.05.2020

Einspruch im Bundesrat gegen 18. COVID-19-Gesetz

SPÖ und FPÖ lehnen neuerliche Sammelnovelle ab

Wien PK) – "Bitte warten" heißt es vorerst auch für das 18. COVID-19-Gesetz. Der Bundesrat erhob in seiner heutigen Sitzung Einspruch gegen die umfangreiche Novelle, die ein breites Spektrum von Maßnahmen vorsieht – von der Beteiligung Österreichs am EU-Garantiefonds zugunsten von KMU und Kurzarbeit bis hin zu Erleichterungen beim Storno von Schulveranstaltungen. Die Opposition beanstandete insbesondere die Einbringung des Gesetzespakets als Sammelnovelle. Die SPÖ kritisierte überdies einmal mehr die Abwicklung der Corona-Hilfen durch die Wirtschaftskammer, während die FPÖ zudem auch schwere Bedenken gegen die österreichische Beteiligung an EU-Garantien anmeldete.

Das Gesetzesbündel enthält, wie Finanzminister Gernot Blümel in der Debatte erläuterte, neben einer Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken vor allem die Bereitstellung von bis zu 650 Mio. € für den Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank sowie weiterer Garantien für das EU-Kurzarbeitsprogramm "Sure". Vorgesehen sind aber auch Erleichterungen bei der Refundierung von Stornokosten für abgesagte Schulveranstaltungen oder etwa eine bessere nachträgliche Kontrolle der Fördermaßnahmen, die zur Bewältigung der Krise eingeführt wurden. Alles Geld, das vom Staat vergeben worden ist, werde im Nachhinein geprüft, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern, stellte Blümel klar.

ÖVP für rasche Hilfe an Unternehmen und Beschäftigte

Namens der Volkspartei begrüßte Elisabeth Mattersberger (ÖVP/T) die einzelnen Bestimmungen und betonte, es gehe vor allem darum, das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen und der ArbeitnehmerInnen zu sichern. Die Gesetze sollten daher so schnell wie möglich in Kraft treten, damit rasch geholfen werden kann. Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, pflichtete ihr Otto Auer (ÖVP/N) bei.

Grüne heben europäischen Aspekt hervor

Marco Schreuder (Grüne/W) wertete die Leistung von 650 Mio. € an den Garantiefonds der EU sowie die 720 Mio. € für das EU-Kurzarbeitsprogramm als Ausdruck europäischer Solidarität und unterstrich, diese Gelder seien ein erster Schritt zum Green Deal der EU und zu Maßnahmen für Klimaschutz.

SPÖ gegen Managerboni und Abwicklung der Hilfen durch Wirtschaftskammer

Für die SPÖ hingegen überwogen die negativen Aspekte. Es sei ein parlamentarisches "Unding", Sammelgesetze mit unterschiedlichsten Themen einzubringen, gab Daniela Gruber-Pruner (SPÖ/W) zu bedenken. Sie kritisierte insbesondere, dass Unternehmen, die Staatshilfe erhalten, nun auch weiterhin an ihre Manager zur Hälfte Boni auszahlen dürfen. Darüber hinaus vermisste sie Transparenz bezüglich der Höhe der österreichischen Beteiligung an den EU-Maßnahmen. Kein Verständnis fand Gruber-Pruner zudem für die Abwicklung der Corona-Hilfen durch die Wirtschaftskammer. Positiv sah ihre Fraktionskollegin Doris Hahn (SPÖ/N) die Erleichterungen beim Storno von Schulveranstaltungen.

FPÖ kritisiert Beteiligung an EU-Garantiefonds

Reinhard Pisec (FPÖ/W) meldete massive Bedenken gegen die Beteiligung am EU-Garantiefonds, wobei er warnte, durch das vorliegende Gesetz würde österreichisches Geld "in Richtung Italien" abwandern. Die Mittel sollten vielmehr in die heimischen Unternehmen fließen, meinte er und forderte insbesondere eine Umwandlung der Steuerstundungen in einen Verlustrücktrag sowie eine Lohnsteuersenkung. Ein in diesem Zusammenhang eingebrachter FPÖ-Entschließungsantrag betreffend ein Wirtschaftsreparaturpaket fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

Gegen das 18. COVID-19-Gesetz wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ Einspruch erhoben.

Kein Einspruch gegen weitere Beschlüsse

Das 11. COVID-19-Gesetz mit Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, im Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Ziviltechnikergesetz hingegen, das sicherstellet, dass VertreterInnen dieser Berufsgruppen keine Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie erwachsen, passierte die Länderkammer hingegen einstimmig. Keinen Einspruch gab es auch gegen EU-Anpassungen im Zahlungsdienstegesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz. Konsens bestand überdies über das 7. COVID-19-Gesetz, das die Unterbringung von unbegleiteten Asylsuchenden in Regionalzentren und Außenstellen anstelle von Erstaufnahmezentren ermöglichen soll. Genehmigt wurden zudem das 8. COVID-19-Gesetz – es bringt Lockerungen der Einschränkungen im Justizbereich und Erleichterungen für den Einsatz von Videotechnologie vor Gericht – sowie das 15. COVID-19-Gestz mit Erleichterungen bei der Selbstablesung von Heizkostenverteilern. (Fortsetzung Bundesrat) hof


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