Parlamentskorrespondenz Nr. 434 vom 07.05.2020

Neu im Wissenschaftsausschuss

Österreich und Brasilien planen Forschungszusammenarbeit, NEOS wollen Schritte gegen Plagiate und Ghostwriting

Wien (PK) – Dem Nationalrat liegt im Bereich der Wissenschaftspolitik ein Vertragstext über die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Brasilien in wissenschaftlich-technologischen Bereichen vor. Die NEOS haben zwei Anträge formuliert, in denen sie Maßnahmen gegen Plagiate und Ghostwriting im akademischen Leben fordern.

Abkommen Österreich – Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

Ein neues Abkommen soll die internationale Forschungskooperation durch die Förderung von Mobilitätskosten im Rahmen bilateraler und multilateraler Kooperationsprojekte ("seed-money") zwischen Österreich und Brasilien stimulieren (119 d.B.). Dabei werden keine einseitigen Einzelstipendien vergeben, vielmehr sollen Mobilitätskosten (Reise- und Aufenthaltskosten) von Forschenden im Rahmen gemeinsamer zweijähriger Forschungsprojekte und Veranstaltungen auf wissenschaftlich-technologischem Gebiet durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und unter Berücksichtigung nationaler Prioritäten finanziert werden.

Der Fokus des Abkommens liegt auf dem Aufbau neuer, nachhaltiger internationaler Partnerschaften, um die erfolgreiche gemeinsame Beteiligung im EU-Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020, Horizon Europe) und in bilateralen Kooperationsprogrammen (FWF, etc.) zu steigern. Ziele sind die Steigerung internationaler Ko-Publikationen im Bereich FTI mit österreichischer Beteiligung sowie eine vermehrte Teilnahme junger und weiblicher Forschender in internationalen Forschungsprojektkonsortien. Dafür sind spezifische Evaluierungskriterien vorgesehen. Zur Durchführung des Abkommens ist die Schaffung einer Gemischten Kommission vorgesehen.

NEOS für Schritte gegen Plagiate und gewerbliches Ghostwriting im akademischen Bereich

Die Abgeordnete der NEOS Martina Künsberg Sarre verweist auf die zunehmende Problematik von Plagiaten im akademischen Bereich. Darunter fällt auch das gewerbliche Ghostwriting, also die Abfassung von Werken für andere Personen, welche damit wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vortäuschen und sich in weiterer Folge akademische Grade oder Bezeichnungen erschleichen. Im Internet gebe es zahlreiche Angebote von Personen, welche diese unlautere Praktik zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, legt die Abgeordnete in einem Entschließungsantrag dar. Sie fordert den Wissenschaftsminister auf, gesetzliche Maßnahmen gegen dieses Phänomen in die Wege zu leiten (504/A(E)). Notwendig sei es, sowohl verwaltungsstrafrechtlich als auch gewerbe- und universitätsrechtlich gegen Personen, die solche Werke anbieten, sowie gegen deren AbnehmerInnen vorzugehen.

Eine weitere Maßnahme gegen die Erscheinungen Plagiat und Ghostwriting sieht NEOS-Abgeordnete Künsberg Sarre in der Bewusstseinsbildung unter den Studierenden. Sie fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung daher auf, mit den Hochschulen in einen Dialog zu treten, um gemeinsam eine Lehrveranstaltung "Gute wissenschaftliche Praxis" zu entwickeln, die auch in den Curricula als Pflichtlehrveranstaltung verankert werden soll (505/A(E)). Des Weiteren sollen nach Vorstellungen der NEOS die Hochschulen dazu verpflichtet werden, ihre geltenden Zitierregelungen in geeigneter Form zu veröffentlichen. (Schluss) sox