Parlamentskorrespondenz Nr. 439 vom 08.05.2020

Nationalrat: Einsprüche des Bundesrats gegen vier COVID-19-Gesetze wurden dem Verfassungsausschuss zugewiesen

Länderkammer kritisiert u.a. fehlende Begutachtungsverfahren, Eingriffe in Grundrechte und zu viel Ermessensspielraum für Behörden

Wien (PK) – Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung vier der 13 vom Nationalrat zuletzt beschlossenen COVID-19-Gesetze beeinsprucht. Die Fraktionen sind übereingekommen, über diese Einsprüche (150 d. B., 151 d. B., 152 d. B. und 153 d. B.) im Verfassungsausschuss des Nationalrats zu beraten. Eine entsprechende Zuweisung erfolgte in der heute kurzfristig einberufenen Plenarsitzung des Nationalrats. Der Verfassungsausschuss wird am Montag über die Einsprüche beraten, am Mittwoch könnten dann im Plenum Beharrungsbeschlüsse gefasst werden.

Von den Einsprüchen betroffen sind die Novellen zum Epidemiegesetz (16. COVID-19-Gesetz ) und zum Freiwilligengesetz (10. COVID-19-Gesetz ), das Finanz- und Steuerpaket (18. COVID-19-Gesetz ) sowie die rechtlichen Grundlagen für das Wiederhochfahren des Behördenbetriebs (12. COVID-19-Gesetz ). Sollen die vier Gesetze dennoch wie geplant Kraft treten, muss der Nationalrat seine Beschlüsse wiederholen.

Ziel der Novelle zum Epidemiegesetz ist es, Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen wieder zu ermöglichen. Dabei wird ausdrücklich festgelegt, dass die Nutzung einer Tracking-App kein Schlüssel für den Zugang zu einem Event sein darf. Ebenso ist der pauschale Ausschluss von Risikogruppen wie ältere Personen oder eine Diskriminierung bestimmter Personen, etwa wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religionszugehörigkeit, explizit untersagt. Zudem werden gesetzliche Grundlagen für COVID-19-Screening-Programme geschaffen und telefonische Quarantäne-Anordnungen für erkrankte bzw. krankheitsverdächtige Personen ermöglicht.

Im Finanz- und Steuerpaket sind unter anderem die Befreiung von Schutzmasken von der Umsatzsteuerpflicht, Detailbestimmungen in Bezug auf die Gewährung von Unternehmenshilfen durch die COFAG, Prüfbefugnisse der Finanzämter zum Aufspüren von Fördermissbrauch, die Refundierung von Stornokosten für Schulveranstaltungen und die österreichische Beteiligung an Unterstützungsprogrammen der EU geregelt. Die Novelle zum Freiwilligengesetz betrifft insbesondere die Bereitstellung von 600.000 € für Freiwilliges Engagement aus Mitteln des Krisenbewältigungsfonds. Im 12. COVID-19-Gesetz geht es unter anderem um audiovisuelle Verhandlungen in Behördenverfahren wie Betriebsgenehmigungen oder Bauverhandlungen und die Gewährleistung von Parteienrechten.

Einsprüchen liegen ausführliche Begründungen bei

Warum die vier Gesetze beeinsprucht wurden, wird zum Teil sehr ausführlich begründet, wobei SPÖ und FPÖ nicht immer die gleichen Argumente ins Treffen führen. Unter anderem kritisiert werden fehlende Begutachtungsfahren, drohende Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte, zu viel Ermessensspielraum für Behörden, eine unzureichende Informationen der Opposition und unnötige Doppelgleisigkeiten bei der Prüfung von Unternehmenshilfen. Zudem befürchten die beiden Oppositionsparteien eine Einschränkung von Parteienrechten in Verwaltungsverfahren und vermissen eine klare Widmung jener 600.000 €, die aus dem Krisenbewältigungsfonds für freiwilliges Engagement in der Corona-Krise bereitgestellt werden sollen. Auch dass die Bestimmungen im Epidemiegesetz, die Auflagen für Veranstaltungen betreffen, anders als andere Sondergesetze, kein Ablaufdatum haben, ist ihnen ein Dorn im Auge. (Schluss) gs