Parlamentskorrespondenz Nr. 473 vom 14.05.2020

Neu im Kulturausschuss

Koalition legt Initiativantrag zur Einrichtung eines NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen vor

Wien (PK) – Die Kultursprecherinnen der Koalitionsfraktionen, Maria Großbauer (ÖVP) und Eva Blimlinger (Grüne) haben einen Initiativantrag zu einem 20. COVID-19-Gesetz vorgelegt (536/A). Damit soll ein Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds auf den Weg gebracht werden. Außerdem werden Änderungen des COVID-l9-Förderungsprüfungsgesetzes vorgenommen, damit der neue Fonds darin berücksichtigt wird.

Der geplante Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds (kurz NPO-Unterstützungsfonds) soll nach diesem Entwurf über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen und beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport eingerichtet und von diesem verwaltet werden. Aus den Mitteln des NPO-Unterstützungsfonds sollen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verwirklichen. Die Unterstützungsleistungen werden als privatwirtschaftliche Förderungen gewährt. Damit sollen diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre im öffentlichen Interesse gelegenen Tätigkeiten weiter zu erbringen.

Vorgesehen ist, dass der Finanzminister für die Bedeckung des NPO-Unterstützungsfonds aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds Mittel in Höhe von 700 Mio. € bereitstellt. Der Kulturminister hat dem Budgetausschuss und dem Finanzminister monatlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen vorzulegen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderungen aus dem Fonds ist nicht vorgesehen, Förderanträge sollen bis spätestens 31. Dezember 2020 möglich sein. Nicht gefördert werden können politische Parteien und Organisationen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen.

Für die Auszahlung der Förderungen ist vorgesehen, dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus per Verordnung eine Richtlinie mit näheren Regelungen zum Fonds erlässt. Diese soll u.a. die Ziele, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für Förderungen und die Berechnung der Förderhöhe festlegen. Teil der Verordnung soll laut dem Initiativantrag eine verpflichtende Abfrage in der Transparenzdatenbank zur Vermeidung von Doppelförderungen des Bundes aus COVID-19- Maßnahmen sein. Die Abwicklung der Anträge soll die Austrian Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) übernehmen. Vorgesehen ist zudem, dass das Gesetz mit Ablauf des 31.12.2022 wieder außer Kraft tritt. (Schluss) sox