Parlamentskorrespondenz Nr. 496 vom 19.05.2020

Aschbacher: Es wird Kinderbetreuung in den Ferien geben

Ministerin im Familienausschuss: Die genauen Maßnahmen werden von Corona-Fallzahlen abhängig sein

Wien (PK) – Der Ausschuss für Familie und Jugend diskutierte heute in einer aktuellen Aussprache mit Familienministerin Christine Aschbacher Fragen zur Ferienbetreuung während der Corona-Krise. Die Abgeordneten thematisierten aber auch Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit, über den Familienhärtefonds, die Entwicklung der Familienberatung und die Familienbeihilfe.

Opposition forderte Informationen zu Ferienbetreuung und Familienhärtefonds

Die Corona-Krise dominierte die heutige aktuelle Aussprache im Ausschuss mit Familienministerin Christine Aschbacher. Insbesondere erwarteten sich die Abgeordneten konkrete Informationen zur Fragen der Kinderbetreuung in den Sommermonaten. Die Familiensprecherin der Freiheitlichen, Edith Mühlberghuber sowie Julia Herr (SPÖ) erkundigten sich nach konkreten Richtlinien und Plänen für die Umsetzung der Ferienbetreuung und ob Feriencamps möglich sein werden. Die Familienministerin bat diesbezüglich um Geduld und erklärte, dass es noch die Entwicklung der Corona-Fallzahlen zu beobachten gelte, bevor im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium konkrete Schritte gesetzt würden. Es werde aber jedenfalls eine Betreuung geben. Ab 29. Mai würden private Beherbergungsbetriebe wieder öffnen, was für die Abhaltung von Sommercamps wichtig sei.

Der Familiensprecher der NEOS, Michael Bernhard, kritisierte die organisatorische Abwicklung des Familienhärtefonds scharf. Ihm lägen Informationen vor, dass AntragstellerInnen seit über einem Monat auf Auskünfte warten. Die Generalsekretärin des Familienministeriums räumte ein, dass die Erwartungen an den Fonds übertroffen worden seien, die Kapazitäten in der Bearbeitung des Telefonservices aber entsprechend aufgestockt wurden. Die Anzahl der Anträge und Anfragen liege im fünfstelligen Bereich wobei ungefähr die Hälfte davon unvollständig sei, berichtete die Ministerin. Trotzdem konnte mit den ersten Auszahlungen Anfang Mai begonnen werden, berichtete sie.

Auf eine Frage von Nikolaus Prinz (ÖVP) erklärte die Familienministerin, dass 1,3 Mio. Menschen in Kurzarbeit seien und niemand weniger als 80% seines Gehaltes beziehe. 30 Mio. € stünden jener Gruppe zu Verfügung die bereits vor der Corona-Krise auf Arbeitssuche war. Bewährt habe sich auch die Flexibilität der Sonderbetreuungszeit, die sich auf einzelne Tage und Halbtage habe verteilen lasse, so Aschbacher

928,8 Mio. € für Maßnahmen am Jugendarbeitsmarkt

In Richtung ÖVP-Jugendsprecherin Claudia Plakolm erläuterte Ministerin Aschbacher, dass alleine letzte Woche 17.000 Jugendliche unter 25 Jahren am Arbeitsmarkt wieder vermittelt werden konnten. Grundsätzlich seien 928,8 Mio. € für Maßnahmen am Jugendarbeitsmarkt vorgesehen, wovon 565 Mio. € an das AMS gehen und 400 Mio. € für aktive Arbeitsmarktpolitik vorgesehen seien. Das Jugendcoaching verzeichnete 2019 über 60.000 TeilnehmerInnen. Das Budget dafür betrage 144 Mio. € und würde bedarfsgerecht aufgestockt.

Im Bereich der Jugendarbeit während der COVID-19-Krise erläuterte die Ministerin auf Fragen der Abgeordneten, dass Informationen über Jugendportale, über die Beratungshotline "Rat auf Draht" und über die Kommunikation mit der Bundesjugendarbeit erfolgten. Auf den Social-Media-Portalen und über das Projekt "Jugendreporter" würde über die Themen "Corona" und "Fake News" informiert.

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) wunderte sich, dass die Vergabe zur Abwicklung des Programms Erasmus+ ohne Ausschreibung inhouse erfolgte. Sie erfuhr in der Beantwortung, dass Erasmus+ ab 1. Jänner 2021 vom Österreichischen Austauschdienst (OeAD) verantwortet werde. Da die Vergabe intern erfolge, sei keine Ausschreibung notwendig. Man folge damit Empfehlungen des Rechnungshofs zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz, da der OeAD bereits für das Bildungsministerium tätig sei und über 30-jährige Erfahrung im Bereich EU-Mobilität verfüge.

Mehr Geld für Familienberatungsstellen ab 2021 geplant

Die Opposition interessierte sich für den im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ausbau der Familienberatung. Die Familiensprecherin der SPÖ, Petra Wimmer, und NEOS-Mandatarin Fiona Fiedler wollten wissen, wie und wann dieser Ausbau stattfinde und wie dies mit den veranschlagten 12,6 Mio. € funktionieren solle, wo doch 15 Mio. € notwendig seien, so Fiedler. Die Ministerin erklärte, dass heuer mit einer nominellen Erhöhung von 500.000 € im Vorjahresvergleich eine Absicherung gelungen sei, aber in den Verhandlungen mit dem Finanzministerium eine Aufstockung des Budgets für 2021 das Ziel sei. Man stehe in Abstimmung mit Dachverband der Familienberatungsstellen, so Aschbacher.

Im Bereich der Reform des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) berichtete die Ministerin aufgrund einer Frage von Rosa Ecker (FPÖ), dass der Abgang im Jahr 2019 35,4 Mio. € betragen habe und die Schulden am Jahresende damit bei über 3 Mrd. € lagen. Trotzdem werde es heuer keine Einschränkungen in den Unterstützungsleistungen geben, versicherte Aschbacher.

Weitere Arbeitspläne des Ministeriums betreffen die Qualitätssicherung für Tageseltern für unter 3-jährige Kinder, die Anhebung der Einkommensgrenzen für Studierende von 10.000 auf 15.000 € und die Senkung des aktiven Wahlalters für Betriebsratswahlen auf 16 Jahre, berichtete die Ministerin in Richtung Bedrana Ribo (Grüne).

Zum Thema Unterhaltsvorschuss informierte die Ministerin auf eine Frage von Christian Drobsits (SPÖ), dass es Ziel sei diesen moderner und einfacher zu gestalten. In den Berechnung sollen alle individuellen Faktoren berücksichtigt und das Verfahren beschleunigt werden. Die Umsetzung sei für Ende 2021 geplant, wobei aufgrund der Corona-Krise eventuell mit Verzögerungen zu rechnen sei.

Vorerst keine Rücklagen im Falle eines EUGH-Urteils zur Indexierung der Familienbeihilfe

Die NEOS wollten Genaueres zum Thema Indexierung der Familienbeihilfe wissen. Deren Familiensprecher Michael Bernhard interessierte, ob im Falle eines negativen EUGH-Urteils Rücklagen für Nachzahlungen vorhanden seien oder das Budget umgeschichtet werden müsse. Die Ministerin erklärte, dass vorerst nur ein Klagsbeschluss, aber keine Klage vorliege und Rückstellungen erst bei Klagstellung erfolgen. Deren Höhe würde mit dem Finanzministerium gemeinsam festgelegt werden. (Fortsetzung Familienausschuss) gun