Parlamentskorrespondenz Nr. 502 vom 22.05.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 26. Mai 2020

Budget 2020, Bundesfinanzrahmen, Budgetbegleitgesetz, COVID-19-Gesetze

Wien (PK) – Der Nationalrat hat sich für nächste Woche ein dichtes Programm vorgenommen. Neben den dreitägigen finalen Beratungen über das Budget 2020 und den neuen Bundesfinanzrahmen stehen zahlreiche weitere Gesetzesbeschlüsse an. Den Auftakt bildet am Dienstag das Budgetbegleitgesetz, das u.a. zusammen mit dem in Folge der Corona-Pandemie geschnürten Hilfspaket für die Gastronomie debattiert wird. Die Beratungen zum Bundesfinanzgesetz 2020 sowie zum Bundesfinanzrahmen starten dann im Plenum mit den jeweils zuständigen MinisterInnen traditionellerweise mit den Budgets für die sogenannten obersten Organe, darunter das Parlament, der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof, die Präsidentschaftskanzlei, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof. An diesem Tag stehen zudem Kunst und Kultur, Äußeres, Justiz sowie Inneres auf der Tagesordnung.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Budgetbegleitgesetz

Gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz 2020 und zum neuen Bundesfinanzrahmen hat die Regierung ein Budgetbegleitgesetz vorgelegt. Mit der insgesamt recht schlanken Sammelnovelle werden acht Gesetze geändert. Unter anderem geht es um reduzierte Zahlungen an den Insolvenz-Entgeltfonds, Zuschüsse an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und die Vermeidung unbeabsichtigter Auswirkungen des Steuerreformgesetzes 2020.

Im Budgetausschuss erhielt die Novelle die Zustimmung der Regierungsparteien, lediglich den Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz stimmten auch die Oppositionsparteien zu. Diese sollen insbesondere sicherstellen, dass Menschen mit erheblicher Behinderung die Familienbeihilfe nicht durch unbeabsichtigte Folgen des im vergangenen Jahr beschlossenen Steuerreformgesetzes 2020 verlieren. Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen sind demnach – trotz eingeführter Steuerpflicht –auch künftig nicht in die für den Bezug von Familienbeihilfe maßgebliche Einkommensgrenze von 10.000 € einzurechnen.

Im Bereich der BUAK sieht das Budgetbegleitgesetz vor, für den Sachbereich Schlechtwetter auch heuer wieder einen Zuschuss aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu gewähren, und zwar in der Höhe von 3 Mio. €. Gleichzeitig sollen jene 2 Mio. €, die der Bund der BUAK ab 2020 für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Sozialbetrug überweist, in den Schlechtwetter-Topf fließen. Damit stehen für Schlechtwetter-Entschädigungen wie in den vergangenen Jahren de facto wieder 5 Mio. € zusätzlich zur Verfügung.

Weitere Bestimmungen betreffen das Auslaufen der siebenjährigen Übergangsfrist für Kroatien in Bezug auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit mit Ende Juni. Im Beamtendienstrechts-Gesetz und im Umweltförderungsgesetz wird insbesondere den neuen Ressortzuständigkeiten laut Bundesministeriengesetz Rechnung getragen.

Gastronomie-Hilfspaket

Zusammen mit dem Budgetbegleitgesetz werden zwei weitere COVID-19-Gesetze beraten. Das 19. COVID-19-Gesetz soll steuerliche Erleichterungen für die Gastronomie bringen. Mit Änderungen im Einkommensteuergesetz soll die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine, die ArbeitgeberInnen ihren ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellen können, von 4,40 € auf 8 € angehoben werden. Bei den Lebensmittelgutscheinen steigt die Steuerbefreiung von 1,10 € auf 2 €. Die Regierungsparteien erhoffen sich dadurch zusätzliche Wertschöpfungseffekte in der Gastronomie. Ab 1. Juli sollen außerdem Geschäftsessen bis zum Jahresende um 75% - statt bisher 50% - absetzbar sein. Eine Adaption ist auch im Umsatzsteuergesetz geplant. Steuerlich begünstigt werden sollen im selben Zeitraum offene nicht alkoholische Getränke, indem der ermäßigte Steuersatz von 10% zur Anwendung kommt. Zudem wird für Schaumweine ab 1. Juli ein Nullsteuersatz vorgesehen.

Das 21. COVID-19-Gesetz soll regeln, dass ab 20. Mai auch BilanzbuchhalterInnen für Unternehmen Anträge auf Zuschüsse aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds einbringen können. Durch eine Sunset-Clause soll die Regelung mit 31. August 2021 auslaufen.

Neuerliches Finanz-Organisationsreformgesetz

In dieser Debatte mitberaten wird zudem das 2. Finanz-Organisationsreformgesetz sowie eine Entschließung für mehr Budgettransparenz. Für die Reform der österreichischen Finanzverwaltung werden zur Flexibilisierung der Organisationsstruktur des "Finanzamts Österreich" und des "Finanzamts für Großbetriebe" einige Zuständigkeiten neu geregelt, wobei die Datenübermittlung an die Finanzstrafbehörden ermöglicht wird und zentrale Services eingerichtet werden. Die neuen Abgabenbehörden nehmen ihre Tätigkeit mit 1. Jänner 2021 – ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant - auf.

Mehr Budgettransparenz

Mit allen Stimmen der Parlamentsfraktionen kann eine im Ausschuss leicht abgeänderte Entschließung der NEOS rechnen, in der sie sich für mehr Budgettransparenz durch eine detailgenaue Auflistung der Kosten für die COVID-19-Maßnahmen einsetzen. Die Bundesregierung soll demnach aufgefordert werden, in den jeweiligen Ressorts bei neuen Programmen wie dem Härtefallfonds eigene Detailbudgets oder, sofern die Gebarung in ein Detailbudget integriert ist, ein eigenes Konto mit Spezifikation einzurichten. Es gehe darum, eine solide Datenbasis für ein laufendes Monitoring der Krisenkosten in Form eines Berichts bereitstellen zu können, in dem die finanziell wirksamen COVID-19-Maßnahmen vollständig dargestellt werden.

Bundesfinanzgesetz 2020 und Bundesfinanzrahmen 2020-2023

Der erste von Türkis-Grün noch vor der Corona-Krise vorgelegte Budgetentwurf sieht für das heurige Jahr Einnahmen in der Höhe von 81,8 Mrd. € und Ausgaben von 82,4 Mrd. € vor. Das würde ein Defizit von 0,6 Mrd. € bedeuten. Angesichts der Corona-Krise ist das ein unrealistisches Szenario. Die Regierungsparteien haben in den Entwurf daher mittels Abänderungsantrag – analog zum gesetzlichen Budgetprovisorium – eine Überschreitungsermächtigung für den Finanzminister im Ausmaß von 28 Mrd. € eingebaut. Ursprünglich waren nur 4 Mrd. € vorgesehen gewesen. Gleichzeitig wurde die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmen entsprechend angehoben. Damit liegt eine haushaltsrechtliche Grundlage für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds vor. Konkret wird der Ausgabendeckel für 2020 nunmehr mit 110,27 Mrd. € festgesetzt, für die Rubrik Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt können bis zu 38,43 Mrd. € - statt 14,43 Mrd. € - ausgegeben werden.

Wie sich die Krise tatsächlich auf die öffentlichen Haushalte auswirken wird, ist allerdings weiterhin unklar. Im Rahmen eines Updates zum aktuellen Stabilitätsprogramm hat Finanzminister Blümel zwar aktualisierte Zahlen nach Brüssel gemeldet, auch diese sind jedoch mit großer Unsicherheit behaftet. Demnach drohen durch die Corona-Krise Mehrausgaben von 19 Mrd. € und Mindereinnahmen von 11,5 Mrd. € sowie ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 8% des BIP. Die Schuldenquote würde nach diesem Szenario um 11,1 Prozentpunkte auf 81,4% steigen.

Um zu verdeutlichen, dass das vorliegende Budget ein Krisen-Budget ist, haben die Koalitionsparteien jedenfalls den Langtitel des Bundesfinanzgesetzes 2020 geändert. Darüber hinaus stellt ein kurzfristig in das Gesetz eingefügter Passus sicher, dass der Finanzminister sofort benötigte Mittel in einem Umfang von bis zu 15 Mrd. € auf kurzem Weg locker machen kann. Für die Kurzarbeitsbeihilfe wird wegen ihres Umfangs ein spezielles Abgangs-Konto eingerichtet, das nicht zuletzt für entsprechende Transparenz sorgen soll. Schließlich wird auch die schon provisorisch geltende Bestimmung fortgeschrieben, wonach der Personalplan zur Weiterbeschäftigung von VerwaltungspraktikantInnen kurzfristig überschritten werden darf, sofern diese zur Krisenbewältigung gebraucht werden. Grundlegend überarbeitet haben ÖVP und Grüne ihren ersten Haushaltsentwurf allerdings nicht, was ihnen in den sechstätigen Ausschussverhandlungen Kritik der Opposition bescherte.

In Kraft treten soll der neue gesetzliche Rahmen für die Haushaltsführung des Bundes am 1. Juni 2020. Bis dahin wird noch das gesetzliche Budgetprovisorium gelten.

Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei sind Ausgaben von rund 11,5 Mio. € veranschlagt, was einem Anstieg um 15,1% entspricht. Eingesetzt werden die Mittel etwa für die Abhaltung von besonderen Jubiläen (100 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz, 75 Jahre Republik Österreich) sowie für Veranstaltungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Zukunft und Jugend, Wissenschaft oder Freiwilligenarbeit. Darüber hinaus ist die Intensivierung der internationalen Kontakte angestrebt, die nach Wegfall der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einschränkungen unverzüglich wieder aufgenommen werden sollen. Die höheren Auszahlungen beziehen sich vor allem auf Werkleistungen zur Anpassung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Social Media, auf die Erhöhung des Personalplans um zwei Planstellen zur Verstärkung der Betreuung der Bürgerkontakte, auf die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen sowie auf die erforderliche Erneuerung der Medientechnik. Im Personalplan sind insgesamt 85 Planstellen vorgesehen.

Bundesgesetzgebung

Das Parlament wird 2020 ein Budget von 340,78 Mio. € zur Verfügung haben. Das sind deutlich mehr Mittel als 2019. Grund dafür sind insbesondere die anfallenden Kosten für die Parlamentssanierung. Dafür werden heuer, inklusive der Kosten für das Ausweichquartier, rund 133 Mio. € veranschlagt. Außerdem schlagen die Sanierung der Nebengebäude des Parlaments, Veranstaltungen wie die geplante IPU-Weltkonferenz der ParlamentspräsidentInnen, neue Angebote zur Demokratiebildung sowie die weitere Digitalisierung von Arbeitsprozessen zu Buche. Allerdings ist fraglich, ob der gesamte Ausgabenrahmen ausgeschöpft wird, so könnte es durch COVID-19-bedingte Absagen von Veranstaltungen und Verzögerungen bei der Parlamentssanierung zu Minderauszahlungen bzw. Zahlungsverschiebungen kommen.

Verfassungsgerichtshof

Im Jahr 2020 sollen die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof von 16 Mio. € im Jahr 2019 auf rund 17,3 Mio. € steigen (+ 7,9%). Die dem Strategiebericht zufolge einmalige Erhöhung im Jahr 2020 sei etwa auf die geplanten Feierlichkeiten zum Jubiläumsjahr "100 Jahre österreichische Bundesverfassung" sowie auf die bautechnische Umsetzung eines durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ausgearbeiteten Sicherheitskonzeptes zurückzuführen. Mehrauszahlungen, die durch den weiterhin hohen Arbeitsanfall im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts sowie bei Normenkontrollverfahren zu erwarten seien, erfolgen demzufolge unter Zugriff auf bestehende Rücklagen. Der Personalstand soll laut Voranschlag von 102 Planstellen im Jahr 2019 auf 105 im Jahr 2020 steigen.

Verwaltungsgerichtshof

Das Budget 2020 für den Verwaltungsgerichtshof beläuft sich auf 21,7 Mio. €. Die Erhöhung um 3,1% gegenüber dem Vorjahr wird insbesondere mit höheren Sachaufwendungen für den Betrieb der Datenbank eVA+ sowie mit zusätzlichen Personalaufwendungen begründet. Der VwGH wird heuer über 202 Planstellen, also um eine weniger als 2019, verfügen; 68 davon im richterlichen Bereich.

Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft darf für das Jahr 2020 mit einer leichten Budgeterhöhung von 5,6% rechnen und kommt damit auf Mittel in der Höhe von 12,24 Mio. €. Weiters werden wird die Zahl der Planstellen von 78 auf 89 angehoben, womit den erweiterten Aufgaben wie etwa der Abwicklung der Heimopferrente Rechnung getragen werden soll.

Rechnungshof

Eine moderate Steigerung von 3,83% sieht der Voranschlag für den Rechnungshof vor, womit das Budget 2020 36 Mio. € beträgt. Laut Bundesfinanzrahmen ist bis 2023 mit leichten Anhebungen auf 37,3 Mio. € zu rechnen, die aber trotzdem unter den Erhöhungen der Vorjahre bleiben. Im Personalbereich war der Rechnungshof Ende 2019 mit 277 Vollbeschäftigtenäquivalenten bei 323 Planstellen deutlich unterbesetzt. Auf Basis des aktuellen Entwurfes sind nunmehr drei zusätzliche Vollbeschäftigungsäquivalente möglich.

Bundeskanzleramt

Auch für das Bundeskanzleramt (BKA) ist im aktuellen Budgetentwurf ein Plus budgetiert. Das Budget soll von den für das Jahr 2019 veranschlagten 311,4 Mio. € auf 413,5 Mio. € im Jahr 2020 steigen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf Änderungen in der Budgetstruktur infolge der BMG-Novelle 2020 bzw. Mittel für Integrationsmaßnahmen, zusätzliche Mittel für die IT, einen erstmaligen Betrag von 15 Mio. € für den digitalen Transformationsprozess österreichischer Medienunternehmen sowie eine Erhöhung des Frauenbudgets von 2 Mio. €. Sowohl die Bundesministerin für Frauen und Integration, als auch die Bundesministerin für EU und Verfassung sind nunmehr im Bundeskanzleramt angesiedelt.

Öffentlicher Dienst und Sport

Für den öffentlichen Dienst und Sport sind im Budget 2020 184,2 Mio. € veranschlagt, wovon 43,5 Mio. € auf den Ressortbereich öffentlicher Dienst und 140,7 Mio. € auf den Sport entfallen. Es ergibt sich ein erhöhter Personal- und Sachaufwand durch die Übernahme von administrativen Tätigkeiten für die Agenden Kunst und Kultur sowie die Einrichtung der Bundesdisziplinarbehörde. Ausgebaut werden soll der Ausbildungsbereich. Das Niveau der Sportförderungen soll gehalten und die Reform des Sportförderwesens fortgeführt werden. Die budgetären Schwerpunkte sollen im Kinder- und Jugendbereich, bei der sporttechnologischen Forschung, der Geschlechtergleichstellung, Behindertenförderung sowie im Bereich Integration liegen.

Die Budgetkapitel zu den obersten Organen werden im Plenum in einer gemeinsamen Debatte beraten.

Kunst und Kultur

Für die Kunst und Kultur sieht der Bundesvoranschlag ohne die Auswirkungen der Corona-Pandemie heuer rund 466 Mio. € an Auszahlungen des Bundes für Kunst und Kultur vor, was im Ergebnis einen Anstieg um rund 11 Mio. € bedeuten würde. Einzahlungen gibt es mit rund 6,22 Mio. € nur in geringem Umfang, sie stammen fast ausschließlich aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers, die sich vor allem im Denkmalschutz ergeben. Ab dem Jahr 2021 sollen laut Bundesfinanzrahmengesetz die Auszahlungen zunächst um 4,2 Mio. € auf 461,8 Mio. € und weiter auf 459,5 Mio. € im Jahr 2023 sinken.

Äußeres

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2020 sieht für das Außenministerium Auszahlungen in der Höhe von 496,0 Mio. € vor. Aufgrund der Verschiebung der Integrationsagenden in das Bundeskanzleramt kommt es zwar zu Minderauszahlungen gegenüber dem vorläufigen Gebarungserfolg 2019 - der Anteil der Gesamtauszahlungen des Bundes von 0,64% im vorläufigen Erfolg 2019 sinkt 2020 auf 0,60% sowie langfristig auf 0,58 % im Jahr 2023 - dennoch gibt es in sämtlichen Detailbudgets mit der Ausnahme von Beiträgen an internationale Organisationen mehr Budgetmittel für das Außenressort. Im Detail soll der Auslandskatastrophenfonds von 14,7 Mio. € (Erfolg 2019) auf 25,0 Mio. € (+70,4 %) sowie die Entwicklungshilfe von 92,7 Mio. € (Erfolg 2019) auf 103,6 Mio. € (+11,8 %) angehoben werden. Auch die Austrian Development Agency (ADA) soll mehr Mittel bekommen. Ihre Basisabgeltung steigt um 10,3 % auf 10,8 Mio. €.

Justiz  

Für die Justiz soll es laut Budgetentwurf 2020 eine Aufstockung im Budget und bei den Planstellen geben. Der Voranschlag sieht 1,73 Mrd. € an Auszahlungen für das Jahr 2020 vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg des Jahres 2019 beträgt die Erhöhung rund 72,4 Mio. €. Im Lauf des Jahres 2022 bzw. 2023 sollen u.a. Verfahren auf den "digitalen Akt" umgestellt und noch heuer eine Online-Bürgerserviceplattform eingerichtet werden. Die Zahl der Planstellen im Bereich des Justizministeriums soll sich im Jahr 2020 insgesamt um 255 auf 12.166 erhöhen. Neu sind dabei etwa 5 Planstellen für die Datenschutzbehörde, 100 Planstellen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften, 40 Planstellen für StaatsanwältInnen, 10 Planstellen für RichterInnen, 66 Planstellen für Justizanstalten und 30 Planstellen für Exekutivbedienstete in Justizanstalten.

Inneres und Fremdenwesen

Auch die innere Sicherheit wird 2020 mit zusätzlichen Budgetmitteln versorgt, insgesamt mit 2.957 Mio. € - um 107 Mio. € mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung ist vor allem der Personaloffensive und der weiteren Aufstockung des Sicherheitsbudgets für Sachaufwand geschuldet. Der Personalaufwand ist mit 78% mit Abstand der größte Ausgabenbereich im Bereich Inneres. Geplant ist eine Aufstockung um 1.184 Planstellen im Exekutivdienst. Ein Teil des Budgets soll für die technische Ausstattung der PolizistInnen und in verbesserte Schutzausrüstung investiert werden. Weitere Schwerpunkte sind für Innenminister Karl Nehammer die verstärkte Ausbildung im Bereich Cybersicherheit, Präventionsarbeit bei Rechtsextremismus sowie der Kampf gegen illegale Migration und organisierte Kriminalität. Im Bereich Fremdenwesen sind Ausgaben in der Höhe von 378,8 Mio. € für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden, deren Asylverfahren sowie das Grenzmanagement vorgesehen. (Schluss) keg/red

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.