Parlamentskorrespondenz Nr. 504 vom 22.05.2020

Parlament: TOP im Nationalrat am 28. Mai 2020

Frauen, Arbeit, Familie und Jugend, Soziales, Konsumentenschutz, Gesundheit, Finanzen, Budget-Schlussabstimmungen

Wien (PK) – Bevor es Donnertagabend im Nationalrat zu den Schlussabstimmungen kommt, stehen an diesem Tag unter anderem die Budget-Untergliederungen Frauen, Arbeit und Familie, Soziales, Konsumentenschutz und Gesundheit am Programm. Vor den Schlussabstimmungen vertritt der Finanzminister die Budgetansätze für die einzelnen Bereiche seines Ressorts.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr.

Frauen und Gleichstellung

Das Budget für Frauen und Gleichstellung wird 2020 auf 12,15 Mio. € (+ 2 Mio.) aufgestockt. Da die Mittel von 2013 bis 2019 nur geringfügig über 10 Mio. € lagen und weitgehend unverändert blieben, wird mit der Erhöhung nun primär die Inflation kompensiert, weshalb die reale Steigerung des Budgets deutlich geringer ausfällt. Der budgetäre Schwerpunkt liegt laut Frauenministerin am Gewaltschutz. 7 Mio. € sind für Förderungen, insbesondere für Frauenservicestellen, Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen, Notrufe und Notwohnungen sowie sonstige frauen- und gleichstellungsspezifische Projekte vorgesehen. Rund 5 Mio. € fließen in den betrieblichen Sachaufwand, etwa die gemeinsam mit dem BMI finanzierten Gewaltschutzzentren.

Arbeit, Familie und Jugend

Dass die Auswirkungen der Corona-Krise im Budgetentwurf und im neuen Bundesfinanzrahmen kaum berücksichtigt sind, wird beim Budgetkapitel Arbeit besonders deutlich. Der veranschlagte Negativsaldo von 864,4 Mio. € – bei Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 8,4 Mrd. € und Einnahmen (Einzahlungen) in der Höhe von 7,54 Mrd. € – wird angesichts der Entwicklungen am Arbeitsmarkt nicht zu halten sein. Insbesondere die Bereitstellung von bis zu 10 Mrd. € für das COVID-Kurzarbeitsmodell und steigende Ausgaben für Arbeitslose werden Spuren in den Budgetzahlen hinterlassen. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor, klar ist bis jetzt nur, dass die vorübergehende Aufstockung der Notstandshilfe auf das Arbeitslosengeld voraussichtlich mit rund 108 Mio. € zu Buche schlagen wird.

Auch die Budgetzahlen im Bereich Familie und Jugend sind mit vielen Unsicherheiten behaftet. So ist den von der Familienministerin im Ausschuss genannten Zahlen zufolge damit zu rechnen, dass der Familienlastenausgleichsfonds entgegen den ursprünglichen Erwartungen negativ bilanzieren wird. Grund dafür sind nicht nur geringere Einnahmen durch wegfallende Dienstgeberbeiträge infolge der rückläufigen Beschäftigung, sondern auch Mehrausgaben durch verschiedene im Zuge der Corona-Krise beschlossenen Maßnahmen. Das betrifft insbesondere die Bereitstellung von 60 Mio. € für Familien in Notlagen sowie die Verlängerung der Familienbeihilfe durch Verzögerungen bei der Ausbildung bzw. beim Studium, die nach den Berechnungen des Familienministeriums Kosten von jeweils 20 Mio. € in den nächsten fünf Jahren verursacht.

Vorläufig vorgesehen sind für die Untergliederung Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 7,39 Mrd. € und Einnahmen (Einzahlungen) von 7,57 Mrd. €, was rund 9% der Gesamtauszahlungen des Bundes entspricht. Die größten Ausgabenposten bilden die Familienbeihilfe (3,5 Mrd. €), der Transfer an die Sozialversicherungsträger (1,56 Mrd. €) und das Kinderbetreuungsgeld (1,23 Mrd. €). Nicht alle familienpolitischen Leistungen sind allerdings hier budgetiert. So werden etwa der Familienbonus und der Kinderabsetzbetrag außerhalb des FLAF geleistet.

Soziales, Pensionen und Konsumentenschutz

Für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz sieht der Budgetentwurf, noch ohne Berücksichtigung der Corona-Krise, Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 3,84 Mrd. € vor. Das sind um rund 5,6% mehr als im vergangenen Jahr aufgewendet wurden. Insbesondere für den Pflegebereich werden – u.a. durch die Valorisierung des Pflegegelds und die Aufstockung des Pflegefonds – Mehrkosten erwartet. Hierfür sind insgesamt Ausgaben von 3,47 Mrd. € veranschlagt. Auch im Bereich Konsumentenschutz ist mit 6,2 Mio. € ein deutliches Budgetplus gegenüber 2019 vorgesehen.

Weitere Budgetposten der Untergliederung Soziales betreffen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut, die Förderung von freiwilligem Engagement und die Auszahlung von Opferrenten. Die Einnahmen (Einzahlungen) sind mit 607,85 Mio. € (+11%) veranschlagt, wobei auch hier der größte Teil (600,9 Mio. €) auf den Pflegegeldbereich entfällt.

Noch nicht im Voranschlag enthalten sind die im Zuge der Corona-Krise beschlossene Sonderdotierung des Pflegefonds (100 Mio. €) und die Bereitstellung von zusätzlichen 600.000 € für freiwilliges Engagement. Beide Maßnahmen sollen über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt werden.

Im Bereich der Pensionsversicherung ist ersichtlich, dass die Pensionsausgaben des Bundes 2020 weiter steigen, wenn auch etwas weniger stark, als noch vor zwei Jahren angenommen. Neben der zunehmenden Zahl von PensionsbezieherInnen erhöhen insbesondere auch die im vergangenen Jahr gefassten Parlamentsbeschlüsse den Finanzbedarf. Demgegenüber wirkten die hohe Beschäftigungszahl und die damit verbundenen höheren Einnahmen der Pensionsversicherungsträger zuletzt ausgabendämpfend. Allerdings wird auch hier die COVID-19-Pandemie Spuren hinterlassen und den Zuschussbedarf des Bundes erhöhen.

Vorläufig budgetiert sind hier für das Jahr 2020 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 10,68 Mrd. €. Das sind um rund 709,7 Mio. € bzw. 7,1% mehr, als 2019 ausgegeben wurden. 1,08 Mrd. € davon werden für die Ausgleichszulage verwendet, der Rest fließt vor allem in Pensionsbeiträge (z.B. für Kindererziehungszeiten und LandwirtInnen) und in staatliche Ausfallshaftungen. Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit 53,7 Mio. € vergleichsweise niedrig, steigen durch die Erhöhung des Dienstgeberbeitrags nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz von 3,4% auf 3,8% allerdings mit +22,2% (9,8 Mio. €) deutlich. Nicht Teil dieser Untergliederung sind die Beamtenpensionen – auch hier steigt der Aufwand deutlich.

Gesundheit

Für den Bereich Gesundheit sieht der Finanzierungshaushalt für 2020 derzeit Auszahlungen von insgesamt 1,2 Mrd. € vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2019 wird also mit einem Anstieg um 10,2% (113,6 Mio. €) gerechnet. Diese Erhöhung sei insbesondere auf die erstmalige Dotierung der Partnerleistung zur Krankenversicherung der Selbstständigen (100 Mio. €) zurückzuführen.

Die höchsten Ausgabenposten sind für den Bereich Gesundheitsfinanzierung (1,1 Mrd. €) vorgesehen; darunter fallen die Krankenanstaltenfinanzierung, die Leistungen an die Sozialversicherung und die Abgeltung des Mehraufwands durch FLAF-Zahlungen. Mit der Gesundheitsreform 2013 einigten sich Bund, Länder und Sozialversicherung darauf, ein Zielsteuerungssystem zur Planung, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Im Jahr 2017 erzielten Länder und Krankenversicherung eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze in der Höhe von 837 Mio. € (3,7%), die sich bis 2019 auf 492 Mio. € (2%) reduzieren wird. Die 22 Messgrößen bewegen sich mehrheitlich in die intendierte Richtung, heißt es in den Budgetanalysen. In der Zielsteuerungsperiode 2017-2021 soll eine Reduktion des jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6% (2017) auf 3,2% im Jahr 2021 erfolgen.

Von gravierenden Änderungen in den verschiedensten Bereichen, die zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht abschätzbar seien, geht Bundesminister Rudolf Anschober aus. Der parlamentarische Budgetdienst weist etwa auf höhere Aufwendungen für Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz oder für den pauschalen Zuschuss an die Österreichische Gesundheitskasse in der Höhe von 60 Mio. € hin. Für die Entgeltfortzahlung von Risikogruppen wurden im Update zum Stabilitätsprogramm 2019-2021 bereits Mehrauszahlungen in der Höhe von 300 Mio. € ausgewiesen. Durch ein geringeres Steueraufkommen werde auch der Beitrag zur Krankenanstaltenfinanzierung deutlich sinken. Hinsichtlich der Kostenaufteilung werden daher noch eine Reihe von Fragen mit den Ländern zu klären sein.

Finanzen

Die größten Auszahlungsbeträge in den acht Untergliederungen des Finanzressorts betreffen die Pensionen für BeamtInnen, die um 4,9% auf 10,17 Mrd. € ansteigen, die Untergliederung 58 "Finanzierungen und Währungsverträge" (4,42 Mrd. €), den Finanzausgleich (1,29 Mrd. €), die Finanzverwaltung (1,18 Mrd. €) sowie die Finanzmarktstabilität (680,3 Mio. €). Bei den Einzahlungen schlagen vor allem die öffentlichen (Netto-)Abgaben in der Höhe von 55,4 Mrd. € zu Buche, was einem Anstieg von 0,7% gegenüber 2019 entspricht. Weitere hohe Beträge ergeben sich durch die Beamtenpensionen (2,16 Mrd. €), Rückflüsse aus der EU (1,35 Mrd. €), die hohe Gewinnausschüttung der ABBAG (Bayern-Vergleich zur HETA) in der Untergliederung Finanzmarktstabilität (Gesamtbetrag 1,33 Mrd. €), den Bereich Bundesvermögen (1,24 Mrd. €) sowie den Finanzausgleich (690,3 Mio. €).

Eine entscheidende Zahl stellen die "Öffentlichen Bruttoabgaben" dar, also die Einnahmen des Staates aus Steuern und Abgaben inklusive der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden sowie des EU-Beitrags. Das Ministerium ging bei der Budgeterstellung dabei noch von einem Anstieg von 1,4% auf insgesamt 92,2 Mrd. € aus. Aufgrund des Konjunktureinbruchs hat das BMF diesen Wert bereits um 1,1 Mrd. € reduziert. Laut Budgetdienst sei diese Korrektur deutlich zu gering, da es insbesondere bei der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer zu erheblichen Unterschreitungen kommen werde. Man müsse daher eher von Mindereinnahmen in der Höhe von 3 Mrd. € ausgehen. Der Rückgang bei der Lohnsteuer werde hingegen durch die Kurzarbeit etwas gedämpft. Auch bei den Verkehrs- und Verbrauchsabgaben werden die Voranschlagswerte verfehlt werden.

Von der Corona-Krise betroffen ist auch der Bereich "Bundesvermögen", wo eine Überschreitungsermächtigung in der Höhe von 4 Mrd. € zur Dotierung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu finden ist. Zwischenzeitlich wurde diese durch das 5. COVID-Gesetz auf 28 Mrd. € erhöht. Zudem wurden im Rahmen weiterer Corona-Maßnahmenpakete einige kleinere Steuererleichterungen beschlossen. Deutliche Änderungen werden sich auch beim Finanzausgleich ergeben, da die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an die Entwicklung der Bruttoabgaben gekoppelt sind und somit deutlich niedriger ausfallen werden. Dabei wird etwa bei den Ländern ein Rückgang der Einnahmen –um 7,3% erwartet.

Am Ende der Debatten zu den einzelnen Budgetkapiteln finden die Schlussabstimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2020 und dem Bundesfinanzrahmen 2020–2023 samt den dazu während der dreitätigen Plenarberatungen eingebrachten Anträgen statt. (Schluss) keg/red

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