Parlamentskorrespondenz Nr. 505 vom 22.05.2020

Parlament: TOP im Nationalrat 29. Mai 2020

NPO-Unterstützungsfonds, internationale Abkommen, Entschließungen, Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses

Wien (PK) – Am Freitag wird dem Nationalrat voraussichtlich Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer im Rahmen einer Erklärung von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Kogler vorgestellt. Zudem ist neben weiteren Gesetzesbeschlüssen wie in Bezug auf den NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen geplant, den Weg für eine dreimonatige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses endgültig zu ebnen. Auch einige internationale Abkommen und Entschließungsanträge – etwa zur Wiederaufnahme von Musikproben, zur Sicherung der Artenvielfalt, zur zeitgerechten Beschaffung von Grippeimpfstoffen, zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise und zur substantiellen Aufstockung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit – stehen auf der Tagesordnung. Eine Aktuelle Stunde bzw. eine Fragestunde sind angesichts des umfangreichen Programms nicht vorgesehen.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Erklärung der Bundesregierung

Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler geben im Nationalrat voraussichtlich eine Erklärung zur Ernennung von Andrea Mayer zur neuen Staatssekretärin für Kunst und Kultur ab. Sie hat das Amt von ihrer Vorgängerin Ulrike Lunacek übernommen. Im Anschluss an die Erklärung findet eine Debatte statt.

NPO-Unterstützungsfonds

Vom Kulturausschuss plenumsreif gemacht wurde das 20. COVID-19-Gesetz. Dahinter steht die Errichtung des Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen, für den Mittel in der Höhe von 700 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden sollen. Aus den Mitteln sollen Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit gefördert werden, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen. Ausgenommen sind politische Parteien und Organisationen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Die Förderanträge sollen bis spätestens 31. Dezember 2020 möglich sein. Die Abwicklung soll die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) übernehmen, Berichtspflichten an den Nationalrat sind vorgesehen.

Wiederaufnahme von Musikproben

Mit allen Stimmen der Parlamentsfraktionen kann eine Entschließung von ÖVP und Grünen rechnen, in der sie sich für eine Wiederaufnahme der Musikproben in Österreich aussprechen. Insbesondere wird darin auf die nötige Planungssicherheit im Bereich der Blasmusik verwiesen. Aus fundierten Gutachten und Expertisen lasse sich schließen, dass bei Kleingruppen von MusikerInnen größere Abstände zwischen den TeilnehmerInnen sowie weitere Vorkehrungen ausreichend Schutz bieten, um den Probenbetrieb und in weiterer Folge den Veranstaltungsbetrieb wiederaufnehmen zu können.

In Sachen Planungssicherheit für das Kulturleben liegt auch eine Initiative der FPÖ vor, die im Ausschuss abgelehnt wurde. Die Freiheitlichen vermissen darin einen nachvollziehbaren Fahrplan der geplanten Lockerungen für das Kulturleben.

Fair Pay für Kunstschaffende

Schließlich steht noch eine Entschließung in Zusammenhang mit gerechter Bezahlung im Kulturbetrieb auf der Tagesordnung. Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport soll ersucht werden, den bereits eingeleiteten Prozess einer Kulturstrategie 'Fair Pay' den Anforderungen durch die COVID-19-Krise anzupassen, um die faire Bezahlung von in der Kunst und Kultur Tätigen zu fördern, wie es in einer gemeinsamen Initiative von ÖVP, Grünen und NEOS heißt. Der entsprechende Vorstoß basiert auf einer im Ausschuss abgelehnten Forderung der SPÖ, dem Wiener Modell einer Fair-Pay-Maßnahme zu folgen und auch das Kunst- und Kulturbudget des Bundes deutlich zu erhöhen.

Gegenseitige Anerkennung von Biozidprodukten soll verbessert werden

Durch eine Änderung des Biozidproduktegesetzes sollen für den Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Biozidprodukten transparente Optionen der Risikominimierung eröffnet werden. Ziel ist es sicherzustellen, dass Anträge auf Wirkstoffbewertung und Zulassungen von Biozidprodukten effizient und fachlich kompetent bearbeitet werden können. Die Novelle sieht zudem eine jährliche Valorisierung der Gebühren sowie eine Aktualisierung der Datenschutzbestimmungen vor.

Neufassung des Strahlenschutzgesetzes soll vor Radonkonzentration schützen

Die Übernahme einer EU-Richtlinie betreffend Anpassungen im Strahlenschutz wird von der Regierung zum Anlass für eine Neufassung des Strahlenschutzgesetzes genommen. Wesentlichste inhaltliche Neuerung ist die Verpflichtung, in Gebieten mit erhöhter Radonkonzentration an allen im Erd- oder Kellergeschoß gelegenen Arbeitsplätzen Ermittlungen der Radonkonzentration und erforderlichenfalls Maßnahmen zu deren Verringerung durchzuführen.

Erhaltung der Biodiversität

Mit der Zustimmung aller Fraktionen kann ein von Abgeordneten der ÖVP und der Grünen eingebrachter Entschließungsantrag rechnen. Er hat die Schaffung eines Biodiversitätsfonds für die Umsetzung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Biodiversitätsstrategie zum Inhalt. Dieser Fonds soll jene Schutzmaßnahmen zugunsten der Artenvielfalt finanzieren, die derzeit noch nicht von der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgedeckt werden. Mit einer eigenen Entschließung zur Biodiversität, die allerdings im Ausschuss ohne Mehrheit blieb und auch auf der Tagesordnung steht, wollen die NEOS sicherstellen, dass die Artenvielfalt in Österreichs Gewässern geschützt wird.

Notfallplan gegen Artensterben in österreichischen Flüssen, Seen und Feuchtgebieten

Mit einem weiteren Entschließungsantrag setzen sich die NEOS für einen wissenschaftlich fundierten Notfallplan gegen das Artensterben in Gewässern ein. Sie verlangen unter anderem Maßnahmen zur Renaturierung von Flusslandschaften, zur Verminderung der Kontaminierung von Gewässern durch Pflanzenschutzmittel sowie zur Verminderung invasiver Arten. Auch eine langfristige Finanzierung des Gewässer- und Hochwasserschutzes ist Teil der NEOS-Forderungen. Im Rahmen eines Abänderungsantrags, eingebracht von ÖVP, Grünen und NEOS, wurde das Thema im Ausschuss mit den Stimmen aller Parteien plenumsreif gemacht.

Maßnahmen für nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung

Eine Neuausrichtung der österreichischen Agrarpolitik hin zu einer Bio-Wende fordert die SPÖ. Kernpunkte ihres Entschließungsantrags sind unter anderem die schrittweise Umstellung des Fördersystems zur verstärkten Unterstützung des Umstiegs auf Biolandwirtschaft, eine nachhaltige Reduktion des Pestizideinsatzes inklusive nationaler Verbote hinsichtlich Neonikotinoide und bienengefährdender Insektizide, die Forcierung der Regionalität und der biologischen Landwirtschaft bei der Beschaffung von Lebensmitteln im öffentlichen Bereich sowie verstärkte Information und Sensibilisierung der KonsumentInnen hinsichtlich des Wertes von hochqualitativen heimischen Bio-Lebensmitteln.

Die Regierungsparteien stellten dazu im Ausschuss einen Abänderungsantrag, mit dem die Landwirtschaftsministerin ersucht wird, Maßnahmen für eine nachhaltige und umweltgerechte Bewirtschaftung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu ergreifen. Für das Agrarumweltprogramm ÖPUL sieht der Antrag mehrere Maßnahmen zu Qualitätsverbesserungen und zur Schaffung finanzieller Anreize für Umwelt- und Klimamaßnahmen vor.

Weniger Pestizide und mehr Biodiversität

Die NEOS warnen in einem Antrag vor gravierenden Auswirkungen des Artensterbens in Österreich. Ein gemeinsamer Abänderungsantrag von ÖVP, Grünen und NEOS im Ausschuss auf Basis des NEOS-Antrags hat integrierten Pflanzenschutz und nachhaltiges Schädlingsbekämpfungsmanagement zum Ziel. Darin wird im Nationalen Aktionsplan zum Pflanzenschutz unter anderem eine Unterstützung durch ÖPUL-Maßnahmen, sowie eine Aufstockung des Forschungsbudgets für alternative Pflanzenschutzmaßnahmen vorgesehen. Weiters soll die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) finanziell besser ausgestattet werden, um die Entwicklung alternativer Pflanzen- und Bodenschutzstoffe und Auswirkungen von Pestiziden erforschen zu können. Marktverzerrung auf europäischer Ebene sollen vermieden werden, indem nationale Bestimmungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz im Einklang mit der EU-Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung erlassen werden, ist dem Antrag zu entnehmen. Regionale Saatgutzüchtung solle forciert werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren zu können.

Maßnahmen für Krisenresilienz der Landwirtschaft

Die NEOS sehen die derzeitige Corona-Krise als Weckruf, die Krisenresilienz der österreichischen Landwirtschaft langfristig systematisch auszubauen und auf allen politischen Ebenen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Ihr Entschließungsantrag war die Basis für einen gemeinsamen Abänderungsantrag der ÖVP, Grünen und NEOS im Ausschuss. Der Antrag fordert ebenfalls Maßnahmen zur Krisenresilienz insbesondere wegen der Erfahrungen durch die COVID-19-Pandemie, aber auch aufgrund der Folgen des Klimawandels.

Kein sanktionsfreies Aussetzen der Begrünung bei Mäuseplagen

Die FPÖ erinnert in einer Entschließung, die im Plenum voraussichtlich auf Ablehnung stoßen wird, an die Mäuseplage des letzten Jahres, von der große Flächen des östlichen Weinviertels betroffen waren. Dieses Jahr drohe sich die Situation aufgrund des milden Winters, der zunehmenden Trockenheit und der extremen Vermehrungsrate der Feldmäuse zu wiederholen. Sie fordern von Bundesministerin Elisabeth Köstinger, bis zum Ende der laufenden GAP-Periode ein sanktionsfreies Aussetzen der Begrünung der Ackerflächen in Regionen mit hohem Mäusefraß zu ermöglichen und die ÖPUL-Gelder weiterhin den davon betroffenen LandwirtInnen auszuzahlen.

Internationale Abkommen: Geldwäsche, Strafvollzug, Armenien, OPEC-Fonds, Lateinamerika

Die Europäische Union und die Europäische Atomgemeinschaft wollen mit einem sogenannten Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft mit der Republik Armenien die Zusammenarbeit u.a. in den Bereichen Energie, Verkehr, Umweltschutz und Klimawandel intensivieren. Insbesondere sollen mit dem Abkommen bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Handels- und Investitionsbeziehungen geschaffen werden. Die EU ist für Armenien neben Russland der wichtigste Handelspartner.

Durch eine Änderung im Amtssitzabkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung (OFID) soll das Übereinkommen auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die mit einem Änderungsprotokoll vorgenommenen Anpassungen orientieren sich an den Standards der jüngeren Amtssitzabkommen, die Österreich mit anderen vergleichbaren internationalen Organisationen wie zum Beispiel der OSZE geschlossen hat und gehen nicht über die darin gewährten Privilegien und Immunitäten hinaus.

Eine Ratifikation des sogenannten Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, kurz Zustellübereinkommen, soll künftig die Übermittlungswege vereinfachen sowie beschleunigen, wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Schriftstück in einem anderen Vertragsstaat des Übereinkommens zugestellt werden muss. Schriftstücke können dadurch hauptsächlich über eine "Zentrale Behörde" weitergeleitet werden, die die Zustellung bewirkt oder veranlasst. Die Regierung erwartet sich davon Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Zustellungen im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten, insbesondere werde es zu einer Beschleunigung von Gerichtsverfahren und zu einer Aufwandsersparnis.

Eine Reduktion des Mitgliedsbeitrags vonseiten der Türkei macht Änderungen im Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) zwischen den Vertragspartnern notwendig. Der österreichische Beitrag in der Höhe von 87.000 € bleibt unverändert.

Durch die Ratifikation eines entsprechenden Änderungsprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen sollen die Möglichkeiten der Überstellung in den Heimatstaat zum weiteren Strafvollzug unabhängig von der Zustimmung des Betroffenen ausgedehnt werden. Neu ist nun auch eine Frist von grundsätzlich 90 Tagen für Entscheidungen über Ersuchen des Vollstreckungsstaates um Zustimmung zur Verfolgung der verurteilten Person auch wegen einer anderen Straftat als derjenigen, die der zu vollstreckenden Strafe zugrunde liegt.

Zur Ratifikation vorgelegt hat die Regierung auch das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus. Laut den Erläuterungen zum Übereinkommen handelt es sich dabei um den ersten internationalen Vertrag, der sowohl die Prävention als auch die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung abdeckt. Neben Einziehungsmaßnahmen und Geldwäschetatbeständen regelt er u.a. auch Mindeststandards für das Einfrieren, die Beschlagnahme und die Einziehung bestimmter Vermögenswerte sowie Ermittlungsbefugnisse hinsichtlich Konten und Bankgeschäften.

Dem Parlament wurde von der Regierung schließlich das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung übermittelt. Das Übereinkommen wurde 2016 beim Außenministertreffen der Europäischen Union und der Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten (CELAC) von 47 Vertragsparteien unterzeichnet und soll die Errichtung der EU-LAK-Stiftung als internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit nach dem Völkerrecht ermöglichen. Die EU-LAK-Stiftung wurde 2011 als deutsche Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Nachdem dadurch viele Mitgliedsländer keine finanziellen Beiträge leisten konnten, erwartet man sich durch den Erwerb des Status einer internationalen Organisation Verbesserungen in der Finanzierung der Stiftung, ihres Gewichts und Ansehens. Die Beitragsleistungen der Mitglieder werden allerdings auch zukünftig auf freiwilliger Basis erfolgen.

Aufstockung der humanitären Hilfe und EZA

Mit Blick auf die von der Regierung geplante Migrationsstrategie wollen die Koalitionsfraktionen im Parlament Außenminister Alexander Schallenberg den Rücken stärken. In einer Entschließung sprechen sie sich dafür aus, die Mittel für humanitäre Hilfe sowie bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit sobald wie möglich nachhaltig aufzustocken. Damit soll in der EZA insbesondere den Ursachen von Flucht und Migration nachhaltig entgegengewirkt werden, beispielweise durch die Unterstützung des UNHCR für die von ihr betreuten Flüchtlingsquartiere in Krisenregionen sowie für die Schaffung legaler und sicherer Fluchtmöglichkeiten in die Nachbarstaaten. Demnach sollen humanitäre Prinzipien sowie die Menschenrechte als integrale Prinzipien beim internationalen Engagement Österreichs beachtet werden.

Sofortmaßnahmen für Griechenland und Syrien

Angesichts der katastrophalen Situation für die Zivilbevölkerung nach der türkischen Militäroffensive in Nordsyrien pochen die NEOS auf eine schnellstmögliche Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Unterstützung von UNHCR, UNICEF und dem World Food Programme sowie für die Nachbarstaaten, die viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Während die NEOS-Entschließung im Ausschuss keine Mehrheit fand, wurde ein darauf basierender Antrag von ÖVP und Grünen angenommen. Er zielt unter anderem darauf ab, die griechische Asylbehörde bei der Registrierung von Schutzsuchenden, der raschen Durchführung von Asylverfahren sowie bei der Betreuung der Menschen auf den Inseln zu unterstützen. Außerdem soll sich die Regierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die 700 Mio. € Hilfe für Griechenland auch für die Stärkung des Flüchtlingsschutzes eingesetzt wird. Auf internationaler Ebene soll danach getrachtet werden, dass die syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern geschützt werden. Überdies wäre es wichtig, dass so bald wie möglich mit der Erarbeitung einer Migrationsstrategie begonnen wird.

Hisbollah

Zwei Entschließungsanträge zum Thema Hisbollah werden den außenpolitischen Themenblock in der Nationalratssitzung abschließen. Die NEOS fordern die Regierung auf zu prüfen, ob es angebracht und zielführend ist, in Österreich die gesamte Hisbollah als terroristische Organisation einzustufen und sich auf EU-Ebene für den gleichen Schritt einzusetzen. Österreich und die EU würden die libanesische Hisbollah im Gegensatz etwa zu Großbritannien und den Niederlanden noch immer als eine verhandlungswürdige politische Partei sehen, kritisieren sie. Es sei in Frage zu stellen, ob eine Trennung in einen bewaffneten und einen politischen Flügel Sinn mache.

Während die Initiative der NEOS keine gute Aussicht auf eine Mehrheit im Plenum hat, kann ein Antrag der Regierungsparteien die Zustimmung aller Fraktionen erwarten. Darin bekennen sich ÖVP und Grüne zur historischen Verantwortung Österreichs gegenüber dem Staat Israel. Die EU müsse sich erneut mit der Hisbollah beschäftigen. Deren militärischer Arm sei bereits 2013 als terroristische Organisation eingestuft worden und würde die Sicherheit Israels bedrohen, machen die Koalitionsfraktionen darin geltend. Sie fordern demnach, gegen terroristische und kriminelle Aktivitäten von AnhängerInnen der Hisbollah in Österreich weiterhin mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorzugehen und ihre Finanzierung durch Geldwäscheaktivitäten nachhaltig zu unterbinden. Seitens der Regierung soll auf EU-Ebene außerdem eine Neubewertung der Frage des Umgangs mit der Hisbollah angeregt werden.

Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen stärker in den Fokus rücken

In einem Entschließungsantrag fordert die SPÖ, die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Corona-Krisenmanagements stärker in den Vordergrund zu rücken. Darauf basierend brachten ÖVP, Grüne und NEOS im Ausschuss einen Abänderungsantrag ein, in dem die Bundesregierung ersucht wird, zielgerichtet geeignete Maßnahmen zu setzen, um Kinder und Jugendliche in der Krise zu stärken. Darin wird unter anderem auf das Regierungsprogramm verwiesen, das eine Reihe von Vorhaben in diesem Bereich enthält. Diese reichen von einer Sensibilisierungskampagne zu Gewalt gegen Frauen und Kinder, der Unterstützung von Schulen und Lehrenden bei Gewaltprävention, der Schaffung von Therapieoptionen für Kinder und Jugendliche, bis hin zur Bereitstellung von schulischem Supportpersonal und der Umsetzung einer Facharztoffensive.

Arbeiterkammerrücklagen

Ein FPÖ-Vorstoß zur Auflösung von Arbeiterkammerrücklagen zugunsten eines COVID-19-Unterstützungsfonds wird sich voraussichtlich im Plenum nicht durchsetzen. Gemäß dem Entschließungsantrag sollten mindestens 444 Mio. € für ArbeitnehmerInnen mit Familien bereitgestellt werden.

Missbrauch bei Kurzarbeit

Auf Ablehnung wird wohl auch eine Initiative der NEOS stoßen, die darauf abzielt, Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeit zu unterbinden. Ein Bonus/Malus-System mit Aufschlägen auf die Körperschaftssteuer bzw. die Einkommensteuer für spätere Gewinne soll demnach gewährleisten, dass Unternehmen nicht dazu verleitet sind, Kurzarbeit "auszunutzen". Außerdem soll nach Meinung der NEOS eine ökonomische Notwendigkeit für Kurzarbeit nachgewiesen werden müssen.

Österreichische Gesundheitskasse

Am Rande der Kassenreform haben die damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ auch beschlossen, die Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben und Beiträge beim Finanzministerium zu bündeln. Der Österreichischen Gesundheitskasse wurde zwar ein Anforderungsrecht auf Sozialversicherungsprüfungen eingeräumt, eine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber den Prüforganen hat sie aber nicht. Damit kann sie auf Art und Umfang der Ermittlungen so gut wie keinen Einfluss nehmen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits vergangenen Dezember festgestellt und die entsprechenden Gesetzespassagen mit dem Argument aufgehoben, dass sie der Selbstverwaltung widersprechen. Nun liegt ein Gesetzentwurf zur Reparatur der einschlägigen Bestimmungen vor, der den Sozialausschuss des Nationalrats mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen den Sozialausschuss passiert hat.

Basis für den Beschluss bildete eine von ÖVP und Grünen eingebrachte Gesetzesnovelle, die im Ausschuss per Abänderungsantrag noch präzisiert wurde. Der beim Finanzministerium eingerichtete Prüfdienst (PLAB) wird demnach in "Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge" (PLB) umbenannt und ab Juli grundsätzlich nur mehr im Auftrag der Finanzämter Prüfungen durchführen. Gleichzeitig erhält die Österreichische Gesundheitskasse, so wie seinerzeit die Gebietskrankenkassen, eigene Prüfkompetenzen. Am schon seit Jahren bewährten System, dass alle Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kommunalsteuer) gemeinsam geprüft werden – also vice versa von der Finanz bzw. den Kassen – wird jedoch festgehalten.

Den Gemeinden wird das Recht eingeräumt, sowohl beim zuständigen Finanzamt als auch bei der Gesundheitskasse eine Kommunalsteuerprüfung anzufordern. Wird dieser Anforderung nicht innerhalb von drei Monaten Folge geleistet, können sie künftig selbst Prüfungen durchführen. Weitere vorgesehene Änderungen betreffen die Aufgaben und Beschlüsse des beim Finanzministeriums eingerichteten Prüfbeirats.

Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes

Die an das Plenum weitergeleitete Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz soll erst hier mit konkretem Inhalt befüllt werden. Im Ausschuss angekündigt wurde die Einbringung eines entsprechenden Abänderungsantrags, eine politische Einigung liege bereits vor. Die Änderungen stehen demnach in einem gewissen Zusammenhang mit der obigen Novelle.

Lohnabrechnung bei COVID-Kurzarbeit wird vereinfacht

Mit einer Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz soll die Lohnabrechnung für Unternehmen, die das COVID-19-Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen, vereinfacht werden. Zudem wollen die Abgeordneten Gehaltsnachteile für ArbeitnehmerInnen, die durch die derzeitigen Rundungsregelungen entstehen können, beseitigen und weitere Präzisierungen bei den Kurzarbeitsbestimmungen vornehmen. Die neuen Gesetzesbestimmungen basieren auf einem Antrag der Koalitionsparteien, der im Sozialausschuss noch abgeändert wurde. Sie sollen rückwirkend mit 1. März in Kraft treten.

Unterstützt wurde der Antrag im Ausschuss auch von SPÖ und FPÖ. Die NEOS forderten in einem Entschließungsantrag eine Ausweitung des Kurzarbeitsmodells auf in Österreich erwerbstätige ArbeitnehmerInnen, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

Flächendeckende Antikörpertests

Die FPÖ fordert eine Gesamtstrategie für COVID-19-Testungen. Demnach sollten Antikörpertests flächendeckend zur Anwendung kommen und wöchentliche Querschnittstestungen mittels PCR-Tests für alle Altersgruppen durchgeführt werden. Laut Gesundheitsminister Anschober gebe es bereits eine Teststrategie; der detaillierte Testplan für die kommenden Wochen werde erarbeitet. Die FPÖ-Entschließung wird voraussichtlich keine Zustimmung im Plenum erhalten.

Aufruf zur Blutplasmaspende

Kein Glück im Plenum wird auch eine weitere FPÖ-Entschließung haben, in der sie sich dafür aussprechen, ehemals COVID-19-Infizierte zur Blutplasmaspende aufzurufen und das Blutplasma ausschließlich für medizinische Wissenschaft und Forschung sowie Akuttherapie einzusetzen. Einen solchen Aufruf gebe es bereits, so das Argument der ÖVP im Gesundheitsausschuss.

Ergänzung des elektronischen Impfpasses um Corona-Immunität

Auf Basis eines NEOS-Entschließungsantrags sprechen sich ÖVP, SPÖ, Grüne und die NEOS dafür aus, eine etwaige Croronavirus-Immunuität in den elektronischen Impfpass aufzunehmen, sobald dieser umgesetzt bzw. es technisch möglich und die Immunität nicht bloß kurzfristig ist. Dies sei vor dem Hintergrund der Forschung an einem Impfstoff sinnvoll.

Einfluss von Umweltfaktoren auf Coronavirus-Erkrankungen

Mittels eines Entschließungsantrags soll die Bundesregierung aufgefordert werden, zu prüfen, ob und welche Daten zu einer Untersuchung eines eventuellen Zusammenhangs zwischen Umweltfaktoren und Coronavirus-Erkrankungen herangezogen werden können. Diese Daten sollen genutzt und internationale Zusammenarbeit gefördert werden. Die im Ausschuss einstimmig angenommene Initiative von Grünen, ÖVP und NEOS basiert auf einer entsprechenden Forderung der NEOS. Sie sprachen sich darin generell für Maßnahmen aus, um den Zusammenhang zwischen der Luftverschmutzung und der Schwere von Coronavirus-Erkrankungen zu untersuchen.

Rechtzeitige Beschaffung von Grippe-Impfstoffen

Ohne Abänderungen fand ein weiterer NEOS-Antrag die Zustimmung aller Fraktionen im Gesundheitsausschuss. In dem Entschließungsantrag sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, künftig rechtzeitig die Beschaffung von Impfstoffen vor allem gegen Influenza zu veranlassen und Anreize zu schaffen, um eine höhere Durchimpfungsrate zu erzielen.

Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses

Am Ende des vierten Plenartages wird mit einer Dritten Lesung der Weg für eine dreimonatige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses endgültig geebnet. (Schluss) keg/gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream sowie als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments unter www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek mitverfolgt werden.