Parlamentskorrespondenz Nr. 523 vom 27.05.2020

Medienberichterstattung aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss

MedienvertreterInnen stehen 60 statt bisher 40 Arbeitsplätze zur Verfügung

Wien (PK) – Der Ibiza-Untersuchungsausschuss wird wie die U-Ausschüsse der jüngeren Vergangenheit in der Hofburg, Segmentbogen, Lokal 7 ab 4. Juni 2020 stattfinden.

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Das kann zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgen, im Interesse der Wahrheitsfindung oder zum Schutz von Interessen der Allgemeinheit, der Auskunftsperson oder Dritter. Einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit kann eine Auskunftsperson beantragen, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. Die Entscheidung darüber trifft die bzw. der Vorsitzende.

Für VertreterInnen der Medien stehen im Ausschusslokal sowie in zwei angrenzenden Medienräumen, in die die Sitzungen als Livestream übertragen werden, insgesamt 60 Plätze zur Verfügung – bei den bisherigen U-Ausschüssen waren es 40.

Gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen wurden aktuelle Rahmenbedingungen erörtert, die eine umfassende Berichterstattung ermöglichen und das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimieren sollen.

Arbeitsplätze für MedienvertreterInnen

Eine Vorab-Akkreditierung für MedienvertreterInnen ist nicht erforderlich. Der Zugang zum U-Ausschuss-Bereich ist über den OSZE-Eingang am Heldenplatz möglich. Zutritt wird  Mitgliedern der Vereinigung der ParlamemtsredakteurInnen sowie MedienvertreterInnen gewährt, die einen gültigen Presseausweis oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens vorweisen können. Vor dem Eintritt erfolgt eine Körpertemperaturmessung.

Im Lokal 7, dem Raum, in dem die Beratungen und Befragungen der Auskunftspersonen bzw. Sachverständigen stattfinden werden, stehen 20 Plätze für MedienvertreterInnen zur Verfügung. Via Livestream wird das Geschehen aus dem Lokal 7 in zwei in unmittelbarer Nähe liegende Medienräume auf Großbildschirme übertragen – dort stehen 19 bzw. 21 weitere Sitzplätze mit Schreibpulten zur Verfügung. Somit gibt es für MedienvertreterInnen insgesamt 60 Arbeitsplätze. Diese sind in einem den COVID-19-Regeln entsprechenden Abstand eingerichtet. Sie sind mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen versehen; ein leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

Für den Zutritt zu den beiden Medienräumen gelten, in Unterscheidung zum Ausschusslokal zwecks Wahrung einer redaktionsähnlichen Umgebung, jene Kriterien, die zuletzt anlässlich des BVT-Untersuchungsausschusses gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen festgelegt worden sind.

Der Begriff Medienvertreter leitet sich dabei aus der Geschäftsordnung ab, darüber hinaus sind die Bestimmungen des Mediengesetzes und des Journalistengesetzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden darunter hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu verstehen sein, die über das Geschehen berichten. Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen noch nicht zwingend eine Zuordnung unter diesen Begriff und einen Zutritt zu den beiden Medienräumen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien oder Behörden, Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt zum Medienraum ausgeschlossen. Bei Zweifelsfragen kommt der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen beratende Funktion zu.

Der gesamte Bereich des Ausschusslokals – wie auch die Medienbereiche – wurden im Hinblick auf Infektionsprävention ärztlich überprüft und entsprechen in vollem Umfang den bestehenden Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Press-Point am Eingang zum U-Ausschuss-Lokal

Vor dem Lokal 7 wird ein Press-Point eingerichtet. Dieser wird mit einer Kordel abgegrenzt sein, sodass die Interviewten bzw. die sprechenden Personen in einem ausreichenden Abstand von den MedienvertreterInnen Aufstellung nehmen können. Eine Plexiglas-Abschirmung vor den Interviewten zum Schutz der MedienvertreterInnen wird von der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen aufgrund der räumlichen Distanz nicht als notwendig erachtet. Um die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligter zu wahren, werden MedienvertreterInnen gebeten, ausschließlich im Bereich des Press-Points zu filmen und zu fotografieren.

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung kann die bzw. der Vorsitzende – wie auch bei bisherigen Untersuchungsausschüssen – mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auskunftsperson einen Kamera- bzw. Fotoschwenk außerhalb der laufenden Sitzungen genehmigen. Dieser findet vor, nach oder in einer Unterbrechung einer Sitzung statt, insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson. Im Ausschusslokal soll ein entsprechender Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden.

Nasen-Mund-Schutz

Die MedienvertreterInnen werden gebeten, im gesamten Gebäude grundsätzlich einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. MedienvertreterInnen, die in Interviewsituationen mit ausreichendem Abstand eine Frage stellen, können den Mund-Nasen-Schutz aus praktischen Gründen abnehmen.

Vor dem Press-Point wird, losgelöst von der generellen Raumsituation, aufgrund der zentralen Fokussierung auf einzelne Interviewgebende immer wieder eine Unterschreitung der empfohlenen Abstände zwischen den MedienvertreterInnen erwartbar sein. Umso mehr wird auf das Tragen des Nasen-Mund-Schutzes zum Schutz aller Anwesender hingewiesen. Insgesamt wird an die wechselseitige Rücksichtnahme aller Beteiligter appelliert.

Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Hingewiesen wird darauf, dass die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien nicht zulässig ist, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer oder eines Betroffenen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf Namen und andere Angaben, die zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen führen können.

Organisatorisches

Um einen barrierefreien Zutritt für MedienvertreterInnen mit Behinderung sicherstellen zu können, bitten wir die Betreffenden, sich vorab beim Medienservice zu melden: medienservice@parlament.gv.at. Die Medienbereiche im Segmentbogen stehen den MedienvertreterInnen 60 Minuten vor Beginn der Beratungen im Untersuchungsausschuss offen sowie bis 30 Minuten nach deren Abschluss. (Schluss) gb