Parlamentskorrespondenz Nr. 531 vom 28.05.2020

Neu im Innenausschuss

Forderungen der NEOS: Budgettransparenz beim BVT, Veröffentlichung der Corona-Krisenstabs-Protokolle

Wien (PK) – Die NEOS wollen sich ein genaueres Bild über die Finanzgebarung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) verschaffen und fordern eine entsprechende Ausweitung der parlamentarischen Budgetkontrollrechte. Außerdem sprechen sie sich für die Veröffentlichung der Protokolle des Corona-Krisenstabs im Innenministerium aus.

Ausweitung der BVT-Budgetkontrolle

Für mehr Kontrollrechte in Bezug auf den Haushalt des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung machen sich die NEOS stark. Dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses sollten im Zuge des bereits angekündigten BVT-Reformprozesses Informations- und Mitwirkungsrechte hinsichtlich des Budgets eingeräumt werden, lautet die Forderung (552/A(E)). Genauso wie es einer strukturellen, organisatorischen und personellen Neuausrichtung des Bundesamts bedarf, sei auch eine Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrollrechte von Nöten, meint NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper. Derzeit sei die budgetäre Ausstattung des BVT unklar, im Budget nicht ausgewiesen und somit die Kontrolle der Finanzgebarung nicht sichergestellt. Das Parlament sollte zur Ausübung seiner Kontrollfunktion zu diesen sensiblen Informationen gelangen können, heißt es. Die Parlamente Frankreichs oder der Schweiz hätten etwa Zugang zur Finanzkontrolle ihrer Nachrichtendienste, wird ein internationaler Vergleich angestellt.

Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs

Die Sitzungsprotokolle des Krisenstabs im Innenministerium, der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, sollten im Sinne einer transparenten Informationspolitik veröffentlicht werden, beantragen die NEOS (556/A(E)). Für die Akzeptanz der Maßnahmen sowie das Vertrauen der BürgerInnen wäre es aus Sicht der AntragstellerInnen wesentlich, Die Entscheidungsfindung des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) auf diesem Wege nachvollziehen zu können. Argumentiert wird im Antragstext auch damit, dass der Gesundheitsminister eine Veröffentlichung der Protokolle des Krisenstabs seines Ressorts ankündigte. (Schluss) fan