Parlamentskorrespondenz Nr. 566 vom 03.06.2020

Rechnungshofausschuss bewertet Plan einer Ausweitung der Prüfkompetenz des Kontrollorgans des Bundes positiv

NEOS-Vorstoß vertagt, RH-Berichte zu baulichen Anti-Terror-Maßnahmen sowie Follow-up-Prüfungen zur Kenntnis genommen

Wien (PK) – Grundsätzlich positiv aufgenommen wurde ein Vorstoß der NEOS, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs auszuweiten, von den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses. Unter Verweis auf das geplante Transparenzpaket der Regierung, die auch diese Frage behandeln werde, wurde der Initiativantrag mit den Stimmen von ÖVP und Grünen nach kurzer Debatte vertagt.

Der Rechnungshof hat die Planung und Umsetzung von baulichen Maßnahmen im öffentlichen Raum, die in den Jahren 2013 bis 2018 zum vorbeugenden Schutz vor Terroranschlägen gesetzt wurden, überprüft. Hier kritisierte der Rechnungshof Kostensteigerungen durch Mängel bei Planung und Vergabe. Der Bericht wurde ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen.

Einstimmige Kenntnisnahme gab es auch für zwei Follow-ups zu Rechnungshofprüfungen. Bei der KELAG Wärme GmbH sah der Rechnungshof einen hohen Grad der Umsetzung seiner Empfehlungen. Aus der Bewertung der Frontrunner-Förderaktion, mit der Unternehmen im technologischen Spitzenfeld gefördert wurden, ergaben sich Empfehlungen für eine bessere Wirkung künftiger Förderaktionen.

NEOS fordern Erweiterung der Gebarungskontrolle des Rechnungshofs

Mit einem Initiativantrag unterstreichen die NEOS ihre Forderung nach der Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofs. Laut dem NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, der den Antrag eingebracht hat, sollte der Rechnungshof bereits bei einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25% prüfen können (475/A). Die derzeitige Gesetzesformulierung sieht 50% vor.

Seitens der Koalitionsparteien wurde die Forderung nach Senkung der Schwelle für eine Rechnungshofprüfung grundsätzlich positiv gewertet. Sowohl Nina Tomaselli (Grüne) als auch Andreas Hanger (ÖVP) verwiesen jedoch auf das angekündigte Transparenzpaket der Bundesregierung, in dem auch die Ausweitung der Prüfkompetenz auf Unternehmen mit 25%-Beteiligung des Bundes enthalten sei, und das man abwarten solle, um die Details dann eingehender zu diskutieren. Hanger stellte in diesem Sinne einen Vertagungsantrag, der mit den Stimmen der Abgeordneten der beiden Fraktionen angenommen wurde.

FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger erklärte, seine Fraktion unterstütze die Forderung der NEOS. Im Sinne umfassender Transparenz sollte das Prüforgan des Nationalrats seinen Aufgaben zur Kontrolle und zum Schutz der effizienten Verwendung von Steuergeldern besser nachgehen, argumentierte NEOS-Abgeordneter Felix Eypeltauer. Für Gebarungsüberprüfungen einiger Landesrechnungshöfe gelte bereits die 25%-Schwelle. Diese sei auch für den Rechnungshof des Bundes sinnvoll. Wichtig sei es seiner Ansicht nach auch, von der Definition einer "tatsächlichen Beherrschung eines Unternehmens durch den Bund" abzugehen, der oft den Rechnungshof selbst im Unklaren lasse, ob er prüfen dürfe. Ein negatives Beispiel ist für Eypeltauer hier der Flughafen Wien. Kritisch sieht er die Ankündigung von Bundesministerin Karoline Edtstadler, wonach an Ausnahmen für börsennotierte Unternehmen gedacht sei. Eine sachliche Rechtfertigung dafür könne er nicht erkennen, sagte der NEOS-Mandatar.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sagte, der Vorstoß der NEOS entspreche der Forderung des Rechnungshofs. Die Absicht, die Prüfkompetenz ihres Hauses auszuweiten, sei auch im aktuellen Regierungsprogramm ausgedrückt. Die geplanten Ausnahmen für börsennotierte Unternehmen dürften jedenfalls nicht dazu führen, dass Unternehmen dieser Kategorie, die derzeit geprüft werden können, künftig keiner Prüfung mehr unterliegen. Ein "Wermutstropfen" ist für Kraker die fehlende Prüfmöglichkeit des Rechnungshofs beim Flughafen Wien. Hier handle es sich um einen wichtigen Infrastrukturbetrieb, gab sie zu bedenken. Diese Art von Unternehmen sollte der Rechnungshof jedenfalls prüfen können.

Verzögerungen beim Schutz von kritischer Infrastruktur führten zu Kostensteigerungen

Ein Rechnungshofbericht zur baulichen Sicherheitsinfrastruktur (III-21 d.B.) behandelt die Baumaßnahmen in Form von Pollern, die zum Schutz von kritischer Infrastruktur, insbesondere von verfassungsmäßigen Einrichtungen rund um den Ballhausplatz mit Bundeskanzleramt (BKA), Österreichische Präsidentschaftskanzlei (ÖPK) und Bundesministerium für Inneres (BMI) gesetzt wurden.

Mit den Maßnahmen wurde auf eine erhöhte Terrorgefahr in Europa reagiert, vor allem auf Anschläge, bei denen mehrspurige Fahrzeuge in Menschenmengen gesteuert wurden. Dazu hält der Rechnungshof unter anderem fest, dass im Umfeld von Medienberichten vom Bundeskanzleramt im September 2017 ein Baustopp für die ursprünglich geplante Schutzmauer am Ballhausplatz veranlasst wurde. Laut dem Prüforgan des Nationalrats bestanden dazu keine wirtschaftlichen oder technischen Gründe. Die realisierte Variante, die Sicherung der Gebäude mit ausschließlich fixen Pollern (42 beim Bundeskanzleramt und elf bei der Präsidentschaftskanzlei), war letztlich die teuerste. Die Gesamtkosten für die Projekte "Ballhausplatz – BKA" und "Ballhausplatz - ÖPK" betrugen demnach etwa 799.000 €. Rund 243.000 €, also etwa 30 % der Gesamtkosten, führt der Rechnungshof auf den vom Bundeskanzleramt veranlassten Baustopp auf Umplanungen und verlorenen Aufwand in dessen Gefolge zurück.

Bei der Abwicklung der Sicherheitsinfrastruktur für das BMI in der Herrengasse sieht der Rechnungshof Mängel der Auftragsvergabe. Durch eine späte Finalisierung der Planungen der Sicherheitsinfrastruktur durch das BVT habe man zudem Synergieeffekte bei der Umgestaltung der Herrengasse nicht nützen können.

Neben den Baumaßnahmen im so genannten Regierungscluster am Ballhausplatz prüfte der Rechnungshof auch die Umsetzung von Planungen zum Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen an neuralgischen Plätzen der Stadt. Baumaßnahmen für mehr Sicherheit wurden für den Rathausplatz, die Kärntner Straße und die Mariahilfer Straße gesetzt. Die Stadt Wien habe zwar rasch reagiert, merkt der Rechnungshof an. Ihr selbst gesetztes Ziel, alle Projekte des ersten Fokus im Vorfeld der EU–Ratspräsidentschaft im Laufe des Frühjahrs 2018 umzusetzen, habe sie aber nicht erreicht. Kritisch angemerkt wird auch, dass die Stadt Wien bei der Vorbereitung der Baumaßnahmen zum Teil sicherheitsrelevante Informationen an einen breiten Empfängerkreis verteilt habe.

Auf Basis seiner Feststellungen hat der Rechnungshof eine Reihe von Empfehlungen an das BMI gerichtet. Die Einrichtung einer umfassenden Sicherheitsarchitektur von verfassungsmäßigen Einrichtungen und die Meldung von sicherheitsrelevanten Vorfällen sollten evaluiert werden und allenfalls eine gesetzliche Grundlage erhalten. Dabei wäre es sinnvoll, wenn festgelegt werde, dass diese Einrichtungen das BVT bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten beizuziehen hätten und dass das BVT bestehende Konzepte in einem regelmäßigen Abstand zu evaluieren hätte.

Follow-up-Prüfungen zu KELAG Wärme GmbH und Frontrunner-Förderaktion

Laut dem Bericht des Rechnungshofs über eine Follow-up-Überprüfung der KELAG Wärme GmbH (III-30 d.B.) waren zwei Jahre danach seine Empfehlungen in Hinblick auf Beteiligungsmanagement, Auftragsvergaben, Compliance und Korruptionsbekämpfung weitgehend umgesetzt. Für nicht ausreichend umgesetzt hält der Rechnungshof seine Empfehlung, wonach die KELAG die Wertgrenze für die Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats bei Erwerb bzw. Veräußerung von Beteiligungen konkretisieren solle. Gewisse Mängel sieht der Rechnungshof auch bei der Bedarfsermittlung und Schätzung von Auftragswerten, um die Richtigkeit des ausgewählten Vergabeverfahrens sicherzustellen und Nachforderungen der Auftragnehmer zu vermeiden.

Ebenfalls 2016 überprüfte der Rechnungshof die Frontrunner-Förderaktion, die sich an Unternehmen mit Sitz in Österreich richtete, die eine technologische Spitzenposition innehatten oder auf dem Sprung dahin waren, und die ihre Position durch eine offensive Frontrunner-Strategie stärken wollten. Die Follow-up-Überprüfung (III-32 d.B.) führte zu weiteren Empfehlungen. So wird in Hinblick auf künftige Förderaktionen unter anderem festgestellt, dass die Aufwertung bestehender Förderinstrumente nicht nur in finanzieller Hinsicht erfolgen sollte. Wünschenswert sei vielmehr eine quantifizierte Analyse und Festlegung der geplanten zusätzlichen Wirkungen, heißt es seitens des Rechnungshofs. Das Prüforgan spricht sich auch für eine Anpassung der Förderrichtlinien aus, damit künftig auch qualifizierte kleine und mittlere Unternehmen die Frontrunner–Förderaktion verstärkt in Anspruch nehmen können.

Weitere Berichte des Rechnungshofs vertagt

Vier weitere Berichte des Rechnungshofs wurde aus Gründen der Fristwahrung heute vom Ausschuss in Verhandlung genommen und einstimmig vertagt. Die Diskussion der Berichte kann damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dabei handelt es sich um einen Rechnungshofbericht über Unternehmen des Bundes (III-101 d.B.), einen Bericht über die Geologische Bundesanstalt (III-106 d.B.), einen Bericht betreffend die erste Phase der Standortkonsolidierung des ORF (III-109 d.B.) und schließlich um einen Bericht des Rechnungshofs zur Ökostromförderung am Beispiel Windkraft und Photovoltaik (III-126 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) sox