Parlamentskorrespondenz Nr. 582 vom 05.06.2020

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Opposition zum Themenbereich Arbeit

Wien (PK) – Mit unterschiedlichen Rezepten wollen SPÖ und FPÖ auf die angespannte Lage am Arbeitsmarkt reagieren. Während die FPÖ auf Zugangsbeschränkungen für ausländische ArbeitnehmerInnen setzt, mahnt die SPÖ gezielte Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung ein. Die NEOS sprechen sich dafür aus, den Zugang zu Kurzarbeit auf Beschäftigte ausländischer Unternehmen auszuweiten. Ein von der SPÖ vorgeschlagenes Sozialverantwortungsgesetz soll Zwangs- und Kinderarbeit bei der Herstellung von Bekleidung entgegenwirken.

Kurzarbeit auch für Beschäftigte ausländischer Unternehmen

Bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses haben die NEOS eine Ausweitung der Kurzarbeitsregelung auf in Österreich erwerbstätige ArbeitnehmerInnen, die bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen beschäftigt sind, gefordert. Dass das Kurzarbeitsmodell für diese Personengruppe nicht gilt, obwohl die Beschäftigten in Österreich voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, sehen Gerald Loacker und seine FraktionskollegInnen als Ungleichbehandlung. Zumal nach Österreich einpendelnde ArbeitnehmerInnen, die hier nur der Sozialversicherungspflicht unterliegen, sehr wohl Kurzarbeit in Anspruch nehmen können, wenn sie bei einem österreichischen Unternehmen beschäftigt sind. Die Forderung wurde im Sozialausschuss von den Regierungsparteien abgelehnt, nun haben die NEOS einen neuen Entschließungsantrag (547/A(E)) eingebracht.

Sozialverantwortungsgesetz soll Zwangs- und Kinderarbeit verhindern

Auch der von der SPÖ vorgelegte Vorschlag für ein Sozialverantwortungsgesetz (579/A) hat bereits eine Vorgeschichte. Durch spezifische Sorgfaltspflichten für Unternehmen wie Risikoanalysen wollen Alois Stöger und Petra Bayr verhindern, dass in Österreich Bekleidungsartikel und Schuhe in den Verkauf gelangen, bei denen es entlang der Produktions- und Lieferkette zu Zwangs- und Kinderarbeit gekommen ist. Die Einhaltung dieser Pflichten soll dokumentiert werden.

Zur Durchsetzung des Gesetzesziels sieht der Antrag insbesondere die Möglichkeit von Verbandsklagen auf Unterlassung sowie – begrenzte – Gewinnabschöpfungen bis zu fünf Jahre nach Inverkehrbringen oder Vertrieb von Produkten vor. Fließen sollen die Gelder in einen "Fonds für soziale Verantwortung von Unternehmen", mit dem Corporate Social Responsibility (CSR) gefördert werden soll.

In den Erläuterungen zum Antrag machen Stöger und Bayr darauf aufmerksam, dass Bekleidung häufig unter menschenverachtenden Bedingungen produziert wird, während Konzerne enorme Gewinne schreiben. Diese Vorgehensweise sei nicht nur unmenschlich, sondern bringe durch die damit einhergehende Billigproduktion auch den Standort Europa in Gefahr, geben sie zu bedenken. Unter das Gesetz fallen sollen sämtliche Bekleidungsartikel inklusive Schuhe und Textilien, als Datum des Inkrafttretens ist Anfang 2021 vorgesehen.

Ein analoger Antrag war von der SPÖ bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht worden, die Beratungen kamen über eine Erste Lesung aber nicht hinaus.

FPÖ will Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen beschränken

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Österreich infolge der COVID-19-Pandemie spricht sich die FPÖ dafür aus, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Nicht-ÖsterreicherInnen sektoral zu beschränken (611/A(E)). Dabei sollen unter anderem Parameter wie Alter, Ausbildungsniveau, gesundheitliche Einschränkungen und branchenspezifische Entwicklungen Berücksichtigung finden. Im Sinne des Mottos "Österreich zuerst" sollen die Restriktionen sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-BürgerInnen gelten.

SPÖ fordert arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen

Auch der SPÖ bereitet die triste Lage am Arbeitsmarkt Sorge. Es brauche beschäftigungsfördernde Maßnahmen, um der höchsten Arbeitslosigkeit der Zweiten Republik entgegenzuwirken, mahnt Sozialsprecher Josef Muchitsch und fordert unter anderem ein Beschäftigungsprogramm für zumindest 40.000 ältere ArbeitnehmerInnen ähnlich der "Aktion 20.000", eine ausreichende finanzielle Absicherung des Fachkräftestipendiums und eine Aufstockung der Ausbildungsplätze in überbetrieblichen Lehrwerkstätten ein (628/A(E)). Zudem plädiert er dafür, 30.000 finanziell schlechter gestellten Arbeitnehmerinnen ein Qualifizierungsgeld für berufliche Weiterbildung bzw. Umqualifizierung zur Verfügung zu stellen.

In den Erläuterungen zum Antrag kritisiert Muchitsch, dass die Regierung, abseits der Förderung von Kurzarbeit, keine Konzepte habe, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Es gebe keine Beschäftigungsprogramme, keine zusätzlichen Mittel für Arbeitsmarktförderung und auch keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes, beklagt er. (Schluss) gs