Parlamentskorrespondenz Nr. 585 vom 05.06.2020

Neu im Sozialausschuss

Besuchsrecht in Krisenzeiten, Pflege, Zivildienst, Barrierefreiheit

Wien (PK) – Einheitliche Regeln für den Besuch von Menschen mit Behinderung in Krisenzeiten sind den NEOS ein Anliegen. Die SPÖ will Hürden für die Aufnahme von Zivildienern beseitigen und Bundesförderungen an Barrierefreiheit knüpfen. Um Pflege zu Hause zu erleichtern, schlägt die FPÖ die Einrichtung einer Genossenschaft vor.

Einheitliche Regeln für Besuch von Menschen mit Behinderung in Krisenzeiten

Die NEOS nehmen die Erfahrungen in der Corona-Krise zum Anlass, um eine bundesweit einheitliche Regelung des Besuchs- und Betreuungsrechts für Menschen mit Behinderung durch deren Angehörige zu fordern (571/A(E)). Losgelöst von der COVID-19-Pandemie brauche es klare Vorgaben für Krisenzeiten, mahnen Fiona Fiedler und ihre FraktionskollegInnen ein. Dabei gelte es, nicht nur den Schutz der Gesundheit und das Recht auf Unversehrtheit zu berücksichtigen, sondern auch das Recht auf soziale Kontakte, Familie und persönliche Bewegungsfreiheit. Schließlich könnten auch Isolation und Einsamkeit krank machen, gibt Fiedler zu bedenken.

SPÖ drängt auf Änderungen beim Zivildienst

Der SPÖ ist es ein Dorn im Auge, dass Zivildiener gemäß Zivildienstgesetz von einer hauptamtlich beschäftigten Person beaufsichtigt werden müssen. Insbesondere im Bereich der freiwilligen Feuerwehren im ländlichen Raum führt das nach Ansicht von Max Lercher und Michael Seemayer zu unnötigen Problemen und Hürden. Sie fordern die für den Zivildienst zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger in diesem Sinn auf, die einschlägigen Bestimmungen zu adaptieren und die Beaufsichtigung an die Kompetenz des Vorgesetzten und nicht an formale Kriterien zu knüpfen (606/A(E)).

Pflege und Betreuung: FPÖ schlägt Einrichtung einer Genossenschaft vor

Auf aktuelle Probleme bei der Betreuung bzw. Pflege von Menschen zu Hause macht die FPÖ aufmerksam. Wer eine Pflegekraft anstellen will, sehe sich als Arbeitgeber mit zahlreichen Pflichten konfrontiert, die von der Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse über die Lohnabrechnung und die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu abgabenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt reichen. Dazu komme die Organisation einer Urlaubsvertretung. Folge sei, dass es immer wieder zu nicht adäquaten Arbeitsverhältnissen komme, kritisieren Dagmar Belakowitsch und ihre ParteikollegInnen.

Als Ausweg schlägt die FPÖ die Einrichtung einer bundesweit tätigen Genossenschaft ohne Gewinnabsicht vor. Diese könnte PflegerInnen und BetreuerInnen beschäftigen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, regt Abgeordnete Belakowitsch an. Damit wären die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen von administrativen Pflichten befreit und bräuchten sich auch nicht mehr selbst um eine Urlaubsvertretung kümmern. Auch Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen könnten von der Genossenschaft organisiert werden. Die AntragstellerInnen appellieren in diesem Sinn an die Bundesregierung, notwendige rechtliche, administrative und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen (624/A(E)).

Keine Förderungen ohne Barrierefreiheit

Versäumnisse bei der Verpflichtung, alle öffentlich zugänglichen Gebäude und Verkehrsanlagen barrierefrei zu machen, ortet SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum. Sie regt daher an, die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Bundesförderungen zu ändern und nur noch dann Fördermittel bereitzustellen, wenn es sich um barrierefreie Vorhaben handelt. Zur Beurteilung der Barrierefreiheit sollten ExpertInnen aus dem Kreis der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen beigezogen werden (629/A(E)). Durch Maßnahmen zur Herbeiführung von Barrierefreiheit würden auch Arbeitsplätze gesichert und geschaffen, gibt Nussbaum zu bedenken. (Schluss) gs