Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 08.06.2020

Neu im Budgetausschuss

COVID-19: Koalition schlägt Zweckzuschüsse an Länder und Fristverlängerungen vor

Wien (PK) – Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder für im Zuge von COVID-19-Maßnahmen entstandene Aufwendungen sieht ein Initiativantrag der Regierungsparteien vor. Darüber hinaus treten ÖVP und Grüne auch für Fristverlängerungen in Bezug auf Zertifizierungspflichten bei Schutzmasken sowie im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentgangs nach dem Epidemiegesetz ein.

Länder sollen Zweckzuschuss für COVID-19-Maßnahmen erhalten

Ziel eines von den Abgeordneten Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) eingebrachten Initiativantrags der Regierungsparteien betreffend ein COVID-19-Zweckzuschussgesetz (605/A) ist es, den Ländern die im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Krise entstandenen Aufwendungen durch einen Zweckzuschuss des Bundes zu ersetzen. Konkret geht es dabei um die Ausgaben für Schutzausrüstung im Zeitraum März bis Mai 2020, für die Hotline 1450 im Zeitraum März bis April 2020 sowie für Barackenspitäler im Zeitraum März bis Mai 2020. Die näheren Details über die Mittelverwendung und die Abwicklung sollen in einer Richtlinie nach Anhörung der Länder geregelt werden.

MNS-Masken: Koalition will Ausnahme von den Zertifizierungspflichten bis 31.12.2020 verlängern

Die Mund-Nasenschutzmasken sollen nun bis 31.12.2020 von den strengen Zertifizierungspflichten des Medizinproduktegesetzes und des Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetzes ausgenommen werden. Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) wollen mit ihrer gemeinsamen Initiative (620/A) sicherstellen, dass die Masken auch weiterhin in ausreichendem Maß produziert werden und zur Verfügung stehen. Die Ausnahmen seien vor allem auch deshalb angemessen, da es bei diesen Masken nicht um medizinische Anwendung, sondern lediglich um eine Zusatzbarriere im Alltagsbereich geht, argumentieren die beiden Antragsteller.

Epidemiegesetz: Frist für Vergütung des Verdienstentgangs soll verlängert werden

Die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Vergütung des Verdienstentgangs als Folge von behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 soll von sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden. Ein entsprechender Initiativantrag der Regierungsparteien auf Änderung des Epidemiegesetzes (622/A) sieht zudem auch vor, dass bereits laufende oder abgelaufene Fristen mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung neu zu laufen beginnen. Gabriel Obernosterer (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) erwarten sich von den Änderungen Erleichterungen für die Betroffenen. (Schluss) hof