Parlamentskorrespondenz Nr. 594 vom 08.06.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Lehrlingsausbildung, Corona-Hilfen und Kammerumlagen im Fokus von Anträgen

Wien (PK) – Weitere Maßnahmen zur Absicherung der Lehrlingsausbildung vor dem Hintergrund der Corona-Krise fordern die Regierungsparteien in einem gemeinsamen Entschließungsantrag. Die FPÖ wiederum drängt auf unbürokratische Soforthilfen für Unternehmen im Sinn eines vollen Ersatzes der durch die Corona-Maßnahmen entstandenen finanziellen Schäden. Anliegen der NEOS sind eine objektive Rechtsberatung für EPU im Zusammenhang mit Auszahlungen aus dem Härtefallfonds sowie die Senkung der Kammerumlagen.

Regierungsparteien drängen auf weitere Maßnahmen zur Sicherung der Lehrlingsausbildung

Die Sicherung der betrieblichen und überbetrieblichen Lehrlingsausbildung vor den Auswirkungen der COVID-19-Krise ist Ziel eines gemeinsamen Entschließungsantrags der Regierungsparteien (621/A(E)). Martina Kaufmann (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) rufen darin die Bundesregierung auf, über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus eine Möglichkeit zur Unterstützung der Lehrbetriebe zu prüfen, um ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Angebot an Lehrstellen zu garantieren.

FPÖ fordert unbürokratische Soforthilfe für Unternehmen

Trotz der Ankündigung "Koste es, was es wolle" komme die von der Bundesregierung zugesagte Corona-Hilfe bei zahlreichen Unternehmen nicht an, klagt FPÖ-Abgeordneter Erwin Angerer. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen und dabei insbesondere für EPU sei das "Tohuwabohu" an Förderstellen und überbordender Bürokratie eine enorme Hürde, stellt der Wirtschaftssprecher der FPÖ kritisch fest und fordert in einem Entschließungsantrag (599/A(E)) unmittelbare, sofortige und ausreichende Unterstützung. Konkret geht es ihm um vollen Ersatz des durch die erzwungenen Schließungen entstandenen finanziellen Schadens, wobei sämtliche Unterstützungsmaßnahmen über die Finanzämter abgewickelt werden sollten. Angerer schlägt dabei eine sofortige antragslose Akontozahlung an alle Unternehmen mit anschließender ex-post-Prüfung und Kontrolle durch die Finanzämter vor.

Corona-Härtefallfonds: NEOS mahnen objektive Rechtsberatung für EPU ein

Die NEOS orten Defizite beim Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Abwicklung des Corona-Härtefallfonds. Josef Schellhorn erinnert daran, dass die Wirtschaftskammer für EPU und Kleinstunternehmen ohne Rechtsabteilung als unterstützende Institution für Rechtsauskünfte fungiert. Nun arbeite die Wirtschaftskammer aber auch als operativer Abwickler des Härtefallfonds und müsste daher gegen ihre eigenen Entscheidungen in den Rechtsstreit gehen, gibt der Wirtschaftssprecher der NEOS zu bedenken. Dies führe dazu, dass Unternehmen in der aktuellen Situation keine objektive Rechtsberatung im Fall eines Einspruchs gegen die Auszahlungen aus dem Corona-Härtefallfonds haben. Schellhorn fordert deshalb in einem Entschließungsantrag (561/A(E)) entsprechende Maßnahmen, um auch in diesen Fällen eine objektive Rechtsberatung sicherzustellen.

NEOS verlangen Senkung der Kammerumlagen

Eine Senkung der Arbeiterkammerumlage für Geringverdienende sowie der Wirtschaftskammerumlage 2 als Beitrag der Kammern zur Bewältigung der Corona-Krise fordern die NEOS in einem entsprechenden Initiativantrag (565/A). Vorgesehen sind dabei Umlagenfreibeträge für Arbeitsverdienstteile bis zu 1.000 € der Beitragsgrundlage bzw. für die ersten 1.000 € je Arbeitnehmer. Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn erinnert in diesem Zusammenhang, dass Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer derzeit über 2,1 Mrd. € an Rücklagen und 550 Mio. € an Barguthaben verfügen. Es brauche deshalb einen Beitrag der Kammern in Form einer dauerhaften Umlagensenkung zur Schaffung von höherem verfügbaren Einkommen bei den ArbeitnehmerInnen und einer Lohnnebenkostensenkung bei den Unternehmen, argumentiert er. (Schluss) hof


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