Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 09.06.2020

Meldelücken bei Nebenbeschäftigungen an Universitäten festgestellt

Rechnungshofausschuss widmet sich Studienwahlberatung und vertagt NEOS-Antrag zur Gebarungskontrolle von kleinen Gemeinden

Wien (PK) – Zur Debatte standen beim heutigen Rechnungshofausschuss Überprüfungen aus dem Hochschulbereich. So wurden die Nebenbeschäftigungen von UniversitätsprofessorInnen sowie die Studienwahlberatung unter die Lupe genommen. Die Berichte wurden nach inhaltlichem Austausch mit Wissenschaftsminister Heinz Faßmann von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen. Vertagt wurde eine Initiative der NEOS, dem Rechnungshof die Prüfkompetenz auch für Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen zu erteilen.

NEOS wollen Rechnungshof auch kleinere Gemeinden prüfen lassen

Alle Gemeinden sollten – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl – der Kontrolle des Rechnungshofs oder des jeweiligen Landesrechnungshofs unterliegen, meinen die NEOS (557/A(E)). Die derzeitige Rechtslage lässt zu, dass der Rechnungshof Kommunen mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen auf ihre Gebarung überprüfen kann. Felix Eypeltauer (NEOS) meinte allerdings, jede Gemeinde sollte der Prüfkompetenz des Rechnungshofs unterliegen, damit es keine Kontrolllücken gibt. Er untermauerte den Vorstoß seiner Fraktion auch mit dem Argument, daraus Erkenntnisgewinne für die Verwaltung erzielen zu können.

Die anderen beiden Oppositionsparteien standen dem Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. So spreche laut SPÖ-Mandatar Andreas Kollross prinzipiell nichts gegen eine solche Kompetenzausweitung, jedoch müsste man angesichts der Vielzahl kleiner Gemeinden in Österreich über die Kriterien und Ressourcen nachdenken. Auch wäre in diesem Fall die Rolle der Gemeindeaufsicht aus seiner Sicht neu zu definieren. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch brachte ebenfalls seine Unterstützung für den Antrag zum Ausdruck und betonte, dass es sich lediglich um die Schaffung der Möglichkeit zur Gebarungsprüfung handle. Eine solche Kann-Bestimmung wäre nicht unbedingt mit extra Kosten verbunden, meinte er.

Für Bedrana Ribo (Grüne) hingegen ist die Ressourcen-Frage wesentlich. Im Rahmen des Transparenzpakets werde es ihr zufolge zu einer Erweiterung der Prüfkompetenz bezüglich der Beteiligung der öffentlichen Hand kommen, womit auch Johann Singer (ÖVP) die Vertagung rechtfertigte. Die Überlegungen zu den budgetären Voraussetzungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte er in Bezug auf mehrere in Verhandlung stehende NEOS-Anträge zur Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Daraufhin betonte NEOS-Antragsteller und Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff dass weiterhin eine Vielzahl an Anträgen zu erwarten sei, um das Fraktionsanliegen voranzutreiben, den Rechnungshof zu stärken.

Nebenbeschäftigungen von Uni-ProfessorInnen: Lücken im System

Der Umgang mit den Nebenbeschäftigungen der ProfessorInnen an den Universitäten Innsbruck und Wien wird vom Rechnungshof kritisiert, da bei den Meldungen Lücken zu vermuten sind (III-35 d.B.). Die Anzahl der aufrechten Meldungen steige laufend an, wobei an der größeren der beiden Universitäten weitaus weniger Meldungen festgestellt wurden. An der Uni Innsbruck wurden in Summe 376 Meldungen getätigt, an der Wiener Universität sind 200 Nebenbeschäftigungsmeldungen vermerkt, wobei es an beiden Institutionen eine hohe Konzentration gab. So wurden etwa an einzelne Personen 92 bzw. 50 Nebentätigkeiten ausbezahlt. Die Universität Innsbruck sei außerdem mit mehreren Beschwerdefällen über unregelmäßig abgehaltene Lehrveranstaltungen konfrontiert worden, was aus Sicht des Rechnungshofs für eine zu hohe Arbeitsbelastung einzelner ProfessorInnen sprechen könnte. Stichprobenartige Überprüfungen, mehr Transparenz sowie eine Initiative zur entsprechenden gesetzlichen Neuerung werden daher empfohlen. Außerdem sollten die Universitäten in regelmäßigen Abständen auf die Meldeverpflichtungen und auf mögliche Sanktionen bei Nicht- oder Falschmeldungen hinweisen, so eine weitere Empfehlung. Die Meldungen sollten laut Vorschlag des Prüforgans so gestaltet werden, dass Rückschlüsse auf den Inhalt und die allfälligen Berührungspunkte zur universitären Tätigkeit möglich sind. Offensichtlichen Handlungsbedarf zur Meldemoral ortet demnach Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker.

Die Meldelücken wurden von Hans Stefan Hintner (ÖVP) angesprochen, während Grünen-Abgeordnete Eva Blimlinger die Problematik eher beim Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten sieht. Die Nebentätigkeiten würden im Rahmen der Leistungsvereinbarungsgespräche besprochen werden und dürften die Haupttätigkeit nicht gefährden, sagte Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Problematisch wären Nicht-Meldungen dann, wenn Ressourcen der Universität in Anspruch genommen würden, so Faßmann. Um die Transparenz besser zu gewährleisten, wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, informierte der Minister.

Von Felix Eypeltauer (NEOS), Christian Drobits (SPÖ) und Eva Blimlinger (Grüne) zur Sprache gebracht wurde ein im Rechnungshofbericht ausgewiesenes Best-Practice-Modell der Universität Zürich, wonach bestimmte Nebenbeschäftigungen in einem allgemein zugänglichen Online-Register ersichtlich sind. Ein solches Modell sei durchaus vorstellbar, sagte Faßmann.

Christian Lausch (FPÖ) hob die aufgezeigten Unterschiede hervor und regte Prüfungen für weitere Hochschulen, insbesondere Medizinische Universitäten, an. In anderen Bereichen werden die Unis laufend geprüft, erklärte dazu die Rechnungshofpräsidentin. Für Innsbruck und Wien ist laut Kraker jedenfalls eine Follow-up-Prüfung geplant.

Maßnahmen der Studienwahlberatung eignen sich grundsätzlich

Beurteilt wurden vom Rechnungshof ferner die Beratungs- und Informationsangebote zum Thema Studienwahl, konkret die Strategie der Studienwahlberatung und die Programme der Ministieren, etwa "Studienchecker" und "18plus" sowie Angebote der ÖH (III-92 d.B.). Es wurde festgestellt, dass die Maßnahmen der Studienwahlberatung grundsätzlich geeignet sind, die Wirksamkeit der Programme aber nur schwer belegt werden kann. Als Informationsbasis zur weiteren Programmentwicklung sollten aus Sicht des Prüforgans Doppelgleisigkeiten vermieden, ein standardisiertes Berichtswesen eingeführt und die Schulpsychologie in die Steuerungsgruppe des Programms "18plus" aufgenommen werden, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker den Abgeordneten sagte. Hinsichtlich der Beratung von MaturantInnen wäre zu klären, welche Leistungen von der Österreichische HochschülerInnenschaft zu erbringen sind. Evaluiert werden sollte außerdem, ob tatsächlich die Notwendigkeit für die gedruckte Version des Studienführers gegeben ist, meint der Rechnungshof.

Wissenschaftsminister Heinz Faßmann erläuterte in Bezug auf eine Frage von FPÖ-Abgeordnetem Wolfgang Zanger die zwei wesentlichen Zielrichtungen der Studierendenberatung. Einerseits gehe es darum, Informationsplattformen zu schaffen, andererseits soll das Studieren durch entsprechende Programme in der Realität ausprobiert werden können. Bei "studieren probieren" handle es sich aus seiner Sicht um ein sehr effektives Projekt der ÖH. Auch Eva Blimlinger (Grüne) meinte, die Buddy-Programme hätten sich gut etabliert, um den Übergang zwischen dem Maturajahr und dem ersten Studienjahr stärker zu verschränken. Angesprochen auf einen Wirksamkeitsnachweis gab Faßmann dem Abgeordneten Felix Eypeltauer (NEOS) zu bedenken, dass eine Festlegung einer Variablen, welche die richtige Studienwahl definiert, nur schwer möglich sei. Ein qualitativer Anstieg bei der Inanspruchnahme der psychologischen Studierendenberatung wurde angesichts der aktuellen Situation übrigens nicht verzeichnet, gab er Karin Greiner (SPÖ) Auskunft. Sie wertete es als einen eher geringen Prozentwert, dass mit den Orientierungshilfen 64% der SchülerInnen erreicht werden. Der Studienführer werde außerdem ein letztes Mal in Printversion erscheinen, später nur mehr online, wurde Lukas Brandweiner (ÖVP) informiert.

Zwei weitere Rechnungshofberichte wurden vom Ausschuss zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und vertagt. Sie haben den Brenner-Basistunnel (Follow-up, III-132 d.B.) und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (III-130 d.B.) zum Thema. (Schluss Rechnungshofausschuss) fan