Parlamentskorrespondenz Nr. 623 vom 16.06.2020

Neu im Innenausschuss

Bericht über Fingerabdruck-Datenaustausch mit USA

Wien (PK) – Über das PCSC-Abkommen zwischen Österreich und den USA und den Stand der Zusammenarbeit bei der Verhinderung schwerer Straftaten informiert der Innenminister im jährlichen Bericht (III-143 d.B., Zeitraum Mai 2019 bis April 2020). Der Vertrag regelt die Möglichkeit des gegenseitigen automatisierten Abrufs daktyloskopischer Daten (Fingerabdrücke).

Berichtet wird wie bereits in den letzten Jahren weiterhin über einen erfolgreichen operativen Betrieb, der bereits zur Identifizierung zahlreicher Straftäter führte, welche in Österreich unter Verwendung falscher Identitäten Straftaten verübt haben oder gegen welche Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung geführt werden. Auch mehrere mit internationalen Haftbefehlen gefahndete Personen konnten nach Fingerabdrucktreffern richtig identifiziert werden.

Im Bereich der Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten sowie schwerer Straftaten mit einer transnationalen Dimension liegen bislang noch keine Erfahrungswerte vor. Die USA haben sich bei der Umsetzung des Abkommens als verlässlicher und vertragstreuer Partner erwiesen, heißt es abschließend im Bericht. Es seien keine Beschwerden über die missbräuchliche Verwendung von Daten bekannt.

Das PCSC-Abkommen trat bereits 2012 in Kraft. Auf operativer Ebene erfolgt seit 2017 zwischen dem Bundeskriminalamt und dem FBI sowie dem Department of Homeland Security ein automatisierter Abruf der Fingerabdruck-Daten. (Schluss) fan