Parlamentskorrespondenz Nr. 638 vom 18.06.2020

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Änderung beim Auslandsösterreicher-Fonds, internationale Abkommen

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Gesetzesänderung über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) sowie internationale Abkommen vorgelegt.

Auslandsösterreicher-Fonds: Zuwendungsgrenze wird für vereinfachte Genehmigungsverfahren auf 1.500 € angehoben

Durch die Änderung beim Auslandsösterreicher-Fonds wird die aktuell vorgesehene Zuwendungsgrenze für in materiell in Not geratene AuslandsösterreicherInnen von 1.000 € für sogenannte vereinfachte Genehmigungsverfahren, die eine gemeinsame Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern bedürfen, auf 1.500 € pro Jahr angehoben (222 d.B.). Die seit 2006 bestehende Betragsgrenze entspreche nicht mehr der seitdem erfolgten Preisentwicklung, dadurch würden bei der Abwicklung von Zuwendungen aus dem Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) Verfahrensverzögerungen entstehen, heißt es in den Erläuterungen.

Ratifizierung der Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA)

Durch eine Ratifizierung der Satzung der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA) bzw. durch einen Beitritt Österreichs zu IRENA soll einem inhaltlichen Schwerpunkt der Außenpolitik der Regierung Rechnung getragen werden, um die Position Österreichs als internationaler "Energy Hub" auszubauen. (225 d.B.) Nach Inkrafttreten der IRENA-Satzung geht die Federführung vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf das für Energie zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über. Der IRENA-Mitgliedsbeitrag Österreichs beläuft sich auf rund € 140.000 im Jahr. Gegenwärtig haben 183 Staaten die Satzung unterzeichnet und 161 Staaten ratifiziert. IRENA fördert die umfassende und verstärkte Einführung sowie die nachhaltige Nutzung aller Formen erneuerbarer Energie.

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Ukraine

Zur Genehmigung vorgelegt wurde dem Nationalrat außerdem das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen Österreich und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (241 d.B.). Notwendig geworden ist die Änderung aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten neuen und international anerkannten Grundsätze, insbesondere im Bereich der Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen. (Schluss) keg