Parlamentskorrespondenz Nr. 645 vom 19.06.2020

Neu im Wissenschaftsausschuss

Anträge der Fraktionen zu Universitäts- und Hochschulthemen

Wien (PK) – Mit einem Initiativantrag wollen Abgeordnete von ÖVP, Grünen und NEOS die Situation von ArbeitnehmerInnen an Hochschulen mit befristeten Arbeitsverträgen, die von COVID-19-Maßnahmen betroffen sind, verbessern. Die SPÖ spricht sich aufgrund der COVID-19-Situation für eine Rückerstattung der Studienbeiträge für das Sommersemester 2020 aus. Die FPÖ setzt sich für eine grundlegende Änderung der Kettenvertragsregelungen an den Universitäten und höhere Fördersätze für Fachhochschulen ein. Außerdem will sie die Möglichkeit einer Zusammenlegung der Wiener Kunstuniversitäten prüfen lassen.

Ausweitung der Möglichkeit zur Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen

Die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP), Eva Blimlinger (Grüne) und Martina Künsberg Sarre (NEOS) haben einen Initiativantrag vorgelegt, mit dem die Regelung über befristete Anstellungsverhältnisse an den Hochschulen vor dem Hintergrund der COVID-19-Maßnahmen auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden soll (660/A). Im Rahmen des 3. COVID-19-Gesetzes wurde unter anderem das COVID-19-Hochschulgesetz (C-HG) erlassen. Das C-HG enthält eine Sonderbestimmung zum Universitätsgesetz betreffend Arbeitsverhältnisse von ArbeitnehmerInnen im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Forschungsprojekten ab dem 16. März 2020. Diese Arbeitsverhältnisse können demnach zur Fertigstellung von Projekten bzw. Publikationen, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen verzögert wurden, einmalig befristet verlängert oder einmalig befristet neu abgeschlossen werden. Dabei darf ein Zeitraum von 12 Monaten nicht überschritten werden.

Allerdings habe sich unterdessen herausgestellt, dass die aktuelle Regelung nicht ausreiche, um negative Auswirkungen auf NachwuchswissenschafterInnen in jedem Fall zu vermeiden, heißt es in der Begründung des Initiativantrags. Das ist etwa der Fall, wenn Qualifikationsanforderungen erfüllt werden müssen, die nun aufgrund der COVID-19-Maßnahmen nicht zeitgerecht erbracht werden können. Auch Lehrpersonal kann von den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 betroffen sein, weil bestimmte Unterrichtsleistungen nicht erbracht werden konnten, etwa der künstlerischen Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstuniversitäten. Aus diesem Grund soll mit der Novelle die Sonderbestimmung des § 6 C-HG auf diese betroffenen Personenkreise ausgeweitet werden. Vorgesehen ist auch hier eine einmalige Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses für höchstens 12 Monate oder ein Neuabschluss eines einmalig befristeten Arbeitsverhältnisses im Ausmaß von höchstens 12 Monaten. Vorgesehen ist, dass das C-HG mit 30. September 2021 wieder außer Kraft tritt.

SPÖ: Studienbeiträge für Sommersemester 2020 rückerstatten

In Anbetracht der enormen Auswirkungen der Corona-Krise erscheine es unangebracht, die finanzielle Situation der Hochschulen gegen die finanzielle Situation der Studierenden auszuspielen, merkt SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl an. In einem Entschließungsantrag fordert sie daher den Wissenschaftsminister auf, eine Rückerstattung von Studienbeiträgen und Lehrgangsbeiträgen für das Sommersemester 2020 im Sinne des angekündigten "neutralen Semesters" zu verordnen. Auch müsse den Hochschulen der Ausfall kompensiert werden (704/A(E)).

FPÖ: Kettenverträge an Universitäten neu regeln

FPÖ-Abgeordneter Martin Graf drängt auf eine Neuformulierung des § 109 im Universitätsgesetz, der Kettenverträge an Universitäten regelt (654/A(E)). Die Neuregelung müsste seiner Ansicht nach enthalten, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis nur einmalig verlängert werden kann. Weiters dürfe die Gesamtdauer zehn Jahre nicht überschreiten. Anzustreben sei eine möglichst frühe Karriereentscheidung, zudem müsse eine Kündigungsmöglichkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses vorgesehen werden.

... Fördersätze der Fachhochschulen erhöhen

Auf eine dramatische Finanzlage der Fachhochschulen verweist Abgeordneter Martin Graf (FPÖ) in einem Entschließungsantrag (652/A(E)). Die Fachhochschulen würden nach eigener Aussage derzeit vor der Situation stehen, dass ihre Lehre bei weitem nicht ausfinanziert sei. Der Wertverlust bei der Studienplatzfinanzierung betrage seit der Gründung der Fachhochschulen mehr als 40 Prozent. Das aktuelle Budget sehe trotz gegenteiliger Ankündigungen keine Erhöhung der Fördersätze für Fachhochschulen vor, kritisiert der FPÖ-Abgeordnete. Graf fordert daher, die Fördersätze für die Fachhochschulplätze mit dem kommenden Studienjahr 2020/21 um zumindest zehn Prozent zu erhöhen.

... und Zusammenlegung von Kunstunis in Wien prüfen

In Zeiten knapper Budgets sei es notwendig, die aktuelle Universitätsstruktur regelmäßig zu hinterfragen und Optimierungspotentiale zu suchen, stellt FPÖ-Abgeordneter Martin Graf fest. Bereits das Regierungsprogramm 2017 habe vorgesehen, mögliche Zusammenlegungen von Hochschulen zu prüfen. Graf sieht eine mögliche Doppelgleisigkeit bei den beiden Wiener Kunstuniversitäten. Er fordert den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung deshalb auf, dem Nationalrat bis 31.12.2020 einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung der Akademie der bildenden Künste Wien und der Universität für angewandte Kunst Wien vorzulegen (655/A(E)). (Schluss) sox


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