Parlamentskorrespondenz Nr. 649 vom 19.06.2020

Neu im Menschenrechtsausschuss

Menschenrechtsverletzungen in Südafrika, Menschenhandel, Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen PolizistInnen

Wien (PK) – Die Abgeordneten von ÖVP und Grünen greifen in Entschließungen zwei menschenrechtliche Vorhaben der Bundesregierung auf. Die FPÖ wiederum sorgt sich über die zunehmende Kriminalität in Südafrika.

FPÖ: Menschenrechtsverletzungen in Südafrika stoppen  

Nach dem Mord eines in Österreich geborenen Restaurantbesitzers vor dessen Lokal sowie angesichts der zunehmenden Kriminalität in Südafrika hält FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst die Regierung dazu an, umgehend sowohl auf europäischer als auch auf bi- und multilateraler Ebene sowie öffentlich die Menschenrechtsverletzungen gegen Menschen mit Migrationshintergrund in Südafrika zu thematisieren und deren Ende einzufordern (716/A(E)).

ÖVP und Grüne setzen sich für Maßnahmen gegen Menschenhandel und eine Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe gegen PolizistInnen ein

Die Abgeordneten der ÖVP und der Grünen unterstützen in einem Entschließungsantrag das Vorhaben der Regierung, die Maßnahmen gegen Menschenhandel-, Frauen- und Kinderhandel auszubauen. Demnach sprechen sie sich dafür aus, die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen insbesondere durch Sensibilisierung- und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und bei jenen Berufsgruppen, die potentiell mit Opfern in Berührung kommen, umzusetzen (724/A(E)). Zudem regen sie eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der des Erkennens von mutmaßlichen Opfern, einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Betreuung für Opfer von Menschenhandel insbesondere im Bereich der sexuellen Ausbeutung sowie eine verbesserte soziale Eingliederung von Opfern an.  

Die rasche Schaffung einer unabhängigen Beschwerde- und Untersuchungsstelle für Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist den Abgeordneten der Grünen und ÖVP Ewa Ernst-Dziedzic und Gudrun Kugler ein weiteres Anliegen (725/A(E)). Die Untersuchungsstelle soll nach Ansicht der beiden Antragsstellerinnen sowohl von Amts wegen ermitteln als auch als Beschwerdestelle für Betroffene fungieren und mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet sein. Bei der Konzeption und Umsetzung gelte es, den einschlägigen internationalen Vorgaben für eine effektive Untersuchung Rechnung zu tragen, um eine rasche, gründliche, kompetente, unparteiische und unabhängige Untersuchung und gegebenenfalls die Verfolgung von Misshandlungsvorwürfen zu garantieren. (Schluss) keg