Parlamentskorrespondenz Nr. 650 vom 22.06.2020

Neu im Justizausschuss

Regierung legt Grundbuchs-Novelle 2020 vor

Grundbuchs-Novelle soll Treuhänderrangordnung stärken

Wien (PK) - Die Stärkung und insbesondere die praktikablere Ausgestaltung der Treuhänderrangordnung ist die Hauptstoßrichtung einer von der Regierung vorgelegten Grundbuchs-Novelle 2020 (223 d.B.). Konkret sieht der Entwurf eine Regelung für den Fall des Todes bzw. des Verlusts oder des Ruhens der Berufsberechtigung des Treuhänders vor. Zudem soll künftig die Beglaubigung der Unterschrift auf einem Rangordnungsgesuch oder einer Rangordnungserklärung durch einen Notar dessen Bestellung als Treuhänder nicht entgegenstehen. Schließlich soll auch die Löschung der Anmerkung der Rangordnung vor Ablauf der gesetzlichen Frist geregelt werden. Erleichterungen bringt der Entwurf überdies auch bei der Antragstellung und der Zustellung. (Schluss) hof