Parlamentskorrespondenz Nr. 654 vom 22.06.2020

Neu im Finanzausschuss

Regierungsparteien schlagen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vor

Zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer auf 5% für Gastronomie-, Medien- und Kulturbereich

Wien (PK) – Die Regierungsparteien schlagen in einem Initiativantrag auf Änderung des Umsatzsteuergesetzes (722/A) für den Zeitraum von 1.7.2020 bis 31.12.2020 eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 5% für die Gastronomie, die Kulturbranche und den Publikationsbereich vor. Wie die Abgeordneten Karlheinz Kopf (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) präzisieren, soll der ermäßigte Steuersatz für Speisen und nunmehr auch für alkoholische Getränke gelten, die in Gastronomiebetrieben, aber auch beim Heurigen, in Buschenschanken, Schutzhütten oder Hotels ausgeschenkt werden. Im Medien- und Kulturbereich wiederum soll die Steuersenkung bei Lieferungen, sonstigen Leistungen und Einfuhren zur Anwendung kommen. Hier nennt der Antrag explizit Bücher, Broschüren, Drucke, Zeitungen, Zeitschriften, Bilderalben, Noten, kartographische Erzeugnisse, sowie die Einfuhr von Kunstwerken wie Gemälden, Stichen und Skulpturen und generell die Umsätze aus der Tätigkeit als KünstlerIn. Darüber hinaus fallen auch Theateraufführungen, Konzerte, Museen, botanische Gärten, Zoos, Naturparks und Kinos unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. (Schluss) hof