Parlamentskorrespondenz Nr. 663 vom 23.06.2020

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierung legt Änderungen des Futtermittel- sowie des Pflanzenschutzmittelgesetzes vor und plant Investitionen in die Gewässerökologie

Wien (PK) – Neue Vorschriften auf EU-Ebene machen Digitalisierungsmaßnahmen der Futtermittelkontrolle notwendig, durch Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern kommt es zu einer Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes. Für gewässerökologische Maßnahmen sollen 200 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.

Digitalisierung der Abläufe in der Futtermittelkontrolle

Zur Gewährleistung der EU-Kontrollverordnung legt die Regierung einen Entwurf zur Änderung des Futtermittelgesetzes (233 d.B.) vor. Im Bereich der Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle soll es zur vollständigen Digitalisierung der Kontrollabläufe ("weg vom Papier") kommen. Ein EU-Auditbericht aus 2018 zeigt, dass die aktuellen Verfahren fehleranfällig sind und zu mangelhaften Kotrolldaten führen. Deshalb soll in Zukunft an die Stelle der papiermäßigen Kontrollabwicklung ein vollständig EDV-unterstütztes System treten. In einem ersten Schritt soll das Veterinärinformationssystem (VIS) um den Bereich der Futtermittelkontrolle erweitert werden. Dieses Vorhaben umfasst vor allem den Ausbau des VIS bzw. die Schaffung einer Schnittstelle zur Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die Umsetzung des Kontrollsystems auf EDV-unterstützende Systeme sowie sonstige formale Anpassungen in den Rechtsbereichen Futtermittel und Datenschutz.

Novelle des Pflanzenschutzmittelgesetzes

Anfang 2020 ist es beim Pflanzenschutz zu Kompetenzbereinigungen zwischen Bund und Ländern gekommen, wodurch dieser Bereich in die allgemeine Zuständigkeit der Länder gewandert ist. Somit ist die Kompetenz des Bundes zur Erlassung von Grundsatzbestimmungen zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln entfallen. Außerdem sind neue EU-Verordnungen in den Bereichen Lebens- und Futtermittelrechts, Tiergesundheit, Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten sollen alle berührten Bestimmungen im Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 (236 d.B.) novelliert werden.

Investitionen zur Verbesserung der Gewässerökologie

Eine weitere Regierungsvorlage (238 d.B.) beinhaltet die Bereitstellung von jedenfalls 200 Mio. € für gewässerökologische Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2027. Zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sollen die nächsten Planungsperioden im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) durch die Novellierung des Umweltförderungsgesetzes sichergestellt werden. Die dafür erforderlichen Fördermittel würden vom Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt. Bei den geplanten gewässerökologischen Maßnahmen geht es konkret um die Verbesserung der Selbstreinigungskraft der Gewässer sowie um die Erhöhung des Wasserrückhalts in der Landschaft durch Laufverlängerungen. Sie dienen der Biodiversität durch Aufwertung des aquatischen Lebensraumes und schaffen attraktive Naherholungsräume für die Bevölkerung. Naturnahe Flüsse und Seen sollen das Image Österreichs als Tourismusland stärken. Zusätzlich können die Fördermittel zur Konjunkturbelebung in Zeiten von COVID 19 beitragen, heißt es in den Erläuterungen (Schluss) med