Parlamentskorrespondenz Nr. 690 vom 25.06.2020

Sozialausschuss: Alterssicherungskommission muss Langfristgutachten erst 2021 vorlegen

Verlängerter Bezug der Waisenpension auch für Kinder von BeamtInnen

Wien (PK) – Das erste Langfristgutachten der neuen Alterssicherungskommission wird voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr vorliegen. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte heute mehrheitlich einer Gesetzesnovelle zu, mit der die Frist zur Vorlage des Berichts von November 2020 auf März 2021 verschoben wird. Als Grund dafür nennen ÖVP und Grüne die Corona-Krise – sie wollen sicherstellen, dass die Analyse nicht auf veralteten Zahlen beruht. Massiv kritisiert wird die weitere Verzögerung des Gutachtens von den NEOS, nach Meinung von Gerald Loacker könnte man bei einer unsicheren Datenlage verschiedene Szenarien berechnen.

Gebilligt hat der Sozialausschuss außerdem eine Änderung des Pensionsgesetzes. Damit wird gewährleistet, dass der verlängerte Anspruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus im Falle einer Corona-bedingt verzögerten Ausbildung auch für Kinder von BeamtInnen gilt. Anträge der Opposition zu den Bereichen Sozialhilfe, Pensionen und Pflege wurden vertagt bzw. abgelehnt, wobei die Regierungsparteien in Form einer Ausschussfeststellung explizit nochmals darauf verwiesen, dass alle Reformvorschläge in Sachen Pflege von der Task-Force Pflege diskutiert, geprüft und bewertet werden sollen. Das gilt auch für die Anregung der FPÖ, eine Genossenschaft zur Unterstützung von pflegedürftigen Menschen und ihrer Angehöriger einzurichten, und die Forderung der SPÖ nach einer Erhöhung des Pflegezuschlags für demenzkranke Personen.

Von der FPÖ im Ausschuss zur Sprache gebracht wurden auch die vor kurzem publik gewordenen Ergebnisse einer Studie in Ischgl, wonach bei mehr als 40% der getesteten BewohnerInnen Antikörper nachgewiesen worden sind. Für ihn sei das Überraschende im Ergebnis, dass 85% der Betroffenen nicht gewusst hätten, dass sie betroffen waren, sagte dazu Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Auch bei den Testungen in Wien gebe es zwischen 50% und 70% asymptomatische Fälle. Für Anschober erschließt sich daraus, dass man zusätzlich zum globalen Standard, dort zu prüfen, wo es Verdachtsfälle gibt, auch Screeningprogramme brauche.

Was die Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes betrifft, betonte Anschober, dass man hier in Gesprächen mit den Ländern sei und es Bewegung gebe.

NEOS kritisieren weitere Verzögerung bei Pensionsgutachten

Eigentlich hätte die neue Alterssicherungskommission, die die alte Pensionssicherungskommission ablöste und beim Sozialministerium ressortiert, ihre Arbeit bereits im Jahr 2017 aufnehmen sollen. Aufgrund von Streitigkeiten über den Vorsitz wurde sie aber erst heuer konstituiert. Zu den Aufgaben der Kommission gehört es unter anderem, jedes Jahr ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Zudem ist sie angehalten, alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen.

Dieses erste "Langfristgutachten" soll laut ÖVP-Grünen-Antrag (708/A) nun erst im März 2021 vorliegen müssen. Die Anregung zur Fristverlängerung sei von der Kommission selbst gekommen, machen August Wöginger (ÖVP) und Markus Koza (Grüne) in den Erläuterungen zum Antrag geltend. Schließlich werde die dem Gutachten zugrunde liegende Wirtschaftsprognose erst Ende August zur Verfügung stehen und darüber hinaus auf veralteten Daten vom April dieses Jahres basieren. Zudem wolle die Kommission eine höhere Konsistenz zwischen dem Mittel- und dem Langfristgutachten gewährleisten.

Während Rebecca Kirchbaumer (ÖVP), Markus Koza (Grüne) und Carina Reiter (ÖVP) die Novelle ausdrücklich begrüßten, äußerte Gerald Loacker scharfe Kritik an der weiteren Verzögerung. Schließlich hätte die Kommission ihre Arbeit bereits vor drei Jahren aufnehmen sollen. Zudem sei die demographische Entwicklung in ihren Grundzügen bekannt, durch ein Hinausschieben des Gutachtens würden die Daten nicht besser. Bei unsicherer Datenlage könnte man überdies verschiedene Szenarien berechnen.

Stattdessen werde auf Zeit gespielt und damit auch die Evaluierung der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Arbeitsjahren verzögert, klagte Loacker. Er tritt schon seit längerem dafür ein, diese sogenannte "neue Hacklerregelung" und weitere pensionsrechtliche Verbesserungen wie den Entfall der einjährigen Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung, die der Nationalrat vor den letzten Wahlen im Spiel der freien Kräfte beschlossen hat, wieder zurückzunehmen. Je länger es dauere, bis die Hacklerregelung wieder abgeschafft werde, desto längere Ausschleifregelungen brauche es, warnte er. Hier werde mit dem Geld der Jugend gespielt. Ein entsprechender Entschließungsantrag der NEOS (180/A(E)) wurde jedoch neuerlich vertagt.

Seitens der Koalitionsparteien hielt Grün-Sozialsprecher Markus Koza Loacker entgegen, dass es schon Sinn mache, auf valide und aussagekräftige Daten zu warten. Schließlich lasse sich aufgrund von Vorzieheffekten noch nicht klar sagen, wie sich die abschlagsfreie Frühpension längerfristig auswirken werde. Für politische Entscheidungen brauche es aber Fakten.

Auch Peter Wurm (FPÖ) und Josef Muchitsch (SPÖ) zeigten kein Verständnis für die Argumentation Loackers. Er verstehe nicht, warum die NEOS so auf der abschlagsfreien Frühpension "herumreiten", sagte Wurm. Wer 45 Jahre lang Pensionsbeiträge eingezahlt habe, gehöre schließlich zu den Leistungsträgern und dürfe nicht bestraft werden. Es sei nicht fair, auf die hinzuhauen, die mit 15 zu arbeiten begonnen haben und 45 Jahre gearbeitet haben, betonte auch Muchitsch. Im Sinne eines gerechten Pensionssystems sieht er ganz andere Fragen vorrangig, etwa warum der Staat für manche Gruppen Beitragsgrundlagen zahle, für andere wie Studierende jedoch nicht.

Verlängerte Waisenpension auch für Kinder von BeamtInnen

Einstimmig hat eine Novelle zum Pensionsgesetz und zum Bundesbahn-Pensionsgesetz (709/A) den Sozialausschuss passiert. Damit wird sichergestellt, dass der im Zuge der Corona-Krise beschlossene vorübergehende verlängerte Anspruch auf Waisenpension über das 27. Lebensjahr hinaus bei Corona-bedingter Verzögerung der Ausbildung auch für Kinder verstorbener Beamtinnen und Beamten gilt. Die Verlängerung gilt für maximal sechs Monate, die Kosten der von den Koalitionsparteien vorgelegten Initiative werden auf 152.000 € geschätzt.

Sozialhilfe: Koalition sieht keine Notwendigkeit einer Reparatur des Grundsatzgesetzes

Auf Basis von Entschließungsanträgen der FPÖ und der SPÖ diskutierte der Sozialausschuss über die Themen Sozialhilfe und Armutsbekämpfung. So pocht die FPÖ weiter darauf, dass jene Bundesländer, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes noch nicht umgesetzt haben, endlich entsprechende Ausführungsgesetze erlassen, und die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Gesetzesteile auf Bundesebene repariert werden (610/A(E)). Schließlich habe der VfGH lediglich drei von 13 angefochtenen Bestimmungen beanstandet, weitere seien gar nicht angefochten worden, machte Hannes Amesbauer in der Debatte geltend und verwies in diesem Zusammenhang etwa auf die fünfjährige Wartefrist auf Leistungen für Fremde und den Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen. Vor allem in Wien, aber auch in anderen Bundesländern, ortet er Versäumnisse bei der Umsetzung. Das Grundsatzgesetz sei ein großer Wurf gewesen, hielt Peter Wurm (FPÖ) fest und wies auf Vorteile für Menschen mit Behinderung und den Aspekt der Transparenz hin.

In eine konträre Stoßrichtung geht der Entschließungsantrag der SPÖ (501/A(E)). Sie urgiert ein Maßnahmenpaket "zur Verhinderung einer sozialen Krise" und schlägt in diesem Zusammenhang etwa eine Anhebung der Mindestsätze der Sozialhilfe auf 1.000 €, einen vorübergehenden Verzicht auf die Vermögensanrechnung beim Bezug von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, die Einrichtung eines mit mindestens 100 Mio. € dotiertet Sozialfonds der Länder und eine Ausweitung des Berechtigtenkreises für Leistungen aus dem Familienhärtefallfonds vor. Schon jetzt würden viele Menschen "an der Armutsschwelle kratzen", gab Gabriele Heinisch-Hosek zu bedenken. Sie erwartet zudem eine Verschärfung der Situation im Herbst.

Während die anderen Fraktionen den FPÖ-Antrag ablehnten, wurden die Beratungen über den SPÖ-Antrag aufgrund eines Beschlusses der Koalitionsparteien vertagt. Es sei Aufgabe der Länder, die Sozialhilfe in ihrem Zuständigkeitsbereich verfassungskonform zu regeln, hielt Michael Hammer (ÖVP) fest. Er sieht in diesem Sinn keinen Handlungsbedarf des Bundes. Auch brauche es keine bundeseinheitliche Regelung in jenen Punkten, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben habe, etwa beim Arbeitsqualifizierungsgeld.

Auch Grün-Abgeordneter Markus Koza sieht keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Es gebe selten einen unpassenderen Zeitpunkt als jetzt, Sozialleistungen zu kürzen und die Regelungen für die Sozialhilfe zu verschärfen, meinte er. In Richtung SPÖ merkte er an, es seien noch einige Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut geplant wie der Kinderbonus. Auch wenn es noch weiterer Schritte bedürfe, sei die Koalition auf gutem Weg.

Angesichts der von der Regierung gesetzten Maßnahmen für obsolet wertete Rebecca Krichbaumer (ÖVP) den SPÖ-Antrag. Wenn es notwendig sei, werde man auch weitere Schritte setzen. Man könne aber nicht "noch mehr draufpacken und noch mehr draufpacken", sagte sie.

Sozialministerium ist in Gesprächen mit den Ländern

Sozialminister Rudolf Anschober verwies darauf, dass das Ministerium einen "intensiven Diskurs" mit den Ländern über die Umsetzung des Grundsatzgesetzes und deren Handlungsspielräume nach dem – von ihm ausdrücklich begrüßten – VfGH-Urteil führe. Es sei auch etwas in Bewegung, die Maßnahmen würden vom Ministerium kontrolliert. So stehe man etwa im Burgenland kurz vor dem Start des Begutachtungsverfahrens, auch in der Steiermark werde dieses in den nächsten Wochen starten. Kärnten und Vorarlberg würden ein Inkrafttreten der neuen Regelungen mit Anfang 2021 anpeilen.

Pflege und Betreuung: FPÖ schlägt Einrichtung einer Genossenschaft vor

Auch zum Thema Pflege und Betreuung lagen dem Ausschuss je ein Antrag der FPÖ (624/A(E)) und der SPÖ (647/A(E)) vor. So regt FPÖ-Abgeordnete Belakowitsch etwa die Einrichtung einer bundesweit tätigen Genossenschaft ohne Gewinnabsicht an, um jene pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Angehörige zu entlasten, die eine selbstständige Pflegekraft anstellen wollen. Diese Genossenschaft könnte nicht nur PflegerInnen und BetreuerInnen beschäftigen und den Pflegebedürftigen zur Verfügung stellen, sondern auch Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen organisieren, hebt sie hervor. Der SPÖ geht es unter anderem um eine bessere Pflegegeldeinstufung von demenzkranken Menschen, den Ausbau von Tages- und Nachtbetreuungsangeboten für diese Personengruppe und mehr Unterstützung für Angehörige.

Diese beiden Anträge wurden vom Sozialausschuss mit unterschiedlichen Mehrheiten abgelehnt, wobei ÖVP und Grüne die Beratungen für die Einbringung einer so genannten Ausschussfeststellung nutzten, die bei der Abstimmung auch von der SPÖ mitgetragen wurde. Demnach geht der Ausschuss davon aus, dass die betreffenden Anliegen, wie auch alle weiteren am Tisch liegenden Vorschläge, im Rahmen der Task-Force Pflege diskutiert, geprüft und bewertet werden.

In der Debatte verwies Sabine Schatz (SPÖ) darauf, dass derzeit bereits 130.000 Menschen in Österreich von Demenz betroffen seien und sich die Zahl bis 2050 vermutlich verdoppeln werde. Man werde sich in den nächsten Monaten intensiv mit der Pflegereform befassen, nachdem es Corona-bedingt zu Verzögerungen gekommen sei, versicherte Markus Koza, der beide Anträge – wie viele andere Vorschläge – für diskussionswürdig hält. Carina Reiter (ÖVP) gab zu bedenken, dass man wohl zwischen einfacher und schwerer Demenz unterscheiden wird müssen.

Scharfe Kritik an der Vorgangsweise kam von Gerald Loacker (NEOS). Er erachtet den Verweis auf die Task Force Pflege als reines "Schauspiel" und glaubt, dass ÖVP und Grüne im Hintergrund bereits eigene Pläne schmieden. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs