Parlamentskorrespondenz Nr. 704 vom 29.06.2020

Neu im Forschungsausschuss

Regierung plant Forschungsfinanzierungsgesetz als Grundlage der künftigen Forschungsfinanzierung

Wien (PK) – Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler hat eine umfassende Forschungsfinanzierungsnovelle vorgelegt. Hauptpunkt der Novelle ist das Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG), das einen neuen rechtlichen Rahmen für die Organisation und Struktur der Forschungsfinanzierung in Österreich bilden soll (239 d.B.).

Laut dem BMK sollen in die Forschungsfinanzierung auf Basis des FoFinaG das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie einbezogen werden. Ihnen wird eine umfassende strategische Steuerungs- und Kontrollverantwortung zugewiesen, die sie mittels Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen wahrzunehmen haben. Kernelement ist dabei der Abschluss eines dreijährigen FTI-Pakts mit den zentralen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Mit dem neuen Gesetz soll für diese zentralen Einrichtungen auch mehr Flexibilität im operativen Tagesgeschäft entstehen, heißt es dazu.

Der Gesetzentwurf führt fünf zentrale Forschungseinrichtungen im Sinne des zu erlassenden Bundesgesetzes an: Die AIT Austrian Institute of Technology GmbH, das Institute of Science and Technology – Austria (IST-Austria), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs GmbH sowie die Ludwig Boltzmann Gesellschaft.

Als zentrale Forschungsförderungseinrichtungen werden fünf weitere Einrichtungen genannt: Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft, der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), die OeAD-GmbH und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG).

Festgeschrieben werden soll auch eine verstärkte Output-Fokussierung bei der Leistungs- und Erfolgsmessung, ein Monitoring der Umsetzung der strategischen Zielvorgaben und ein Controlling für die umfassten Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen. Die jährliche Umsetzungsplanung sowie das jährliche Monitoring und Controlling sollen Eingang in den Forschungs- und Technologiebericht finden.

Diese Bestimmungen erfordern Änderungen einer Reihe von Gesetzen, nämlich des Austria Wirtschaftsservice-Gesetzes, des Forschungs- und Technologieförderungsgesetzes, des Forschungsförderungsgesellschaftsgesetzes, des Forschungsorganisationsgesetzes, des IST-Austria-Gesetzes, des OeAD-Gesetzes sowie des ÖAW-Gesetzes.

Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen des neuen Gesetzes für die Forschungsfinanzierung ergeben sich nicht unmittelbar aufgrund der neuen Rechtslage, sondern aus den budgetären Bedingungen des Bundesfinanzrahmengesetzes und des Bundesfinanzgesetzes, heißt es in der Wirkungsfolgenabschätzung des Wissenschaftsministeriums. In einem nächsten Schritt gelte es den dreijährigen FTI-Pakt zu verhandeln und abzuschließen, der die budgetären Festlegungen für die beteiligten Forschungsressorts weiter konkretisiert und die besonderen Schwerpunkte der Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen festlegt. Anschließend seien von den zuständigen BundesministerInnen mit den einzelnen Forschungs- und Forschungsförderungseinrichtungen die jeweiligen Leistungs- bzw. Finanzierungsvereinbarungen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen abzuschließen. Da noch keine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen vorliegen, ließen sich die budgetären Auswirkungen noch nicht beziffern, heißt es seitens des BMK. (Schluss) sox