Parlamentskorrespondenz Nr. 720 vom 01.07.2020

Neu im Forschungsausschuss

Regierungsvorlagen zu Tierversuchsgesetz und Telekommunikationsgesetz

Wien (PK) – Mit einer Novelle des Tierversuchsgesetzes sollen aktuelle Änderungen der EU-Tierschutz-Richtlinie durchgeführt und gleichzeitig einige von der EU-Kommission beanstandeten Mängel der 2012 erfolgten Umsetzung der Richtlinie behoben werden. Telekombetreiber sollen bei künftigen Frequenzversteigerungen durch die Möglichkeit zur Ratenzahlung finanziell gestärkt werden.

Neuer Anlauf zur Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der EU

Die Bundesregierung hat eine Novelle zum Tierversuchsgesetz vorgelegt. 2012 wurde die EU-Tierversuchs-Richtlinie umgesetzt. Nun muss Österreich die Rechtslage an die in einer EU-Verordnung 2019 vorgesehenen Änderungen anpassen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Berichtspflichten an die EU-Kommission, sie erfordern in weiterer Folge aber auch die Anpassung nationaler Berichtspflichten. Durch die vorliegende Regierungsvorlage sollen die entsprechenden Anpassungen vorgenommen werden (289 d.B.).

Außerdem strengt die EU-Kommission gegen zahlreiche Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie an. In Bezug auf Österreich hat die EU laut den Erläuterungen zur Novelle einige leicht behebbare Defizite geortet. Das betrifft etwa die Aufnahme von Legaldefinitionen sowie die Anforderungen an die Sachkunde des Personals, das an Tierversuchen beteiligt ist.

Stundung für Versteigerungsergebnisse von Funkfrequenzen

Mit einem Vorschlag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes reagiert die Bundesregierung auf die mit der Coronakrise verbundenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Telekombetreibern (286 d.B.). In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglich werden. Damit soll für die Bieter zusätzliche Liquidität trotz der Verpflichtung zur Leistung des Frequenznutzungsentgelts gesichert und ihre Investitionskraft gestärkt werden, ohne dass es dadurch zu budgetären Mindereinnahmen kommt. Dieser Schritt soll auch dazu beitragen, dass die Ziele zum Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur leichter umgesetzt werden können, heißt es in der Wirkungsfolgenabschätzung der Novelle. (Schluss) sox