Parlamentskorrespondenz Nr. 737 vom 02.07.2020

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Konjunkturstärkungsgesetz und Investitionsprämiengesetz vor

Wien (PK) – Weitere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen soll ein Konjunkturstärkungsgesetz bringen, das als zentrale Punkte die Senkung des Eingangssatzes für die Einkommenssteuer auf 20% sowie die Einführung eines Verlustrücktrags enthält. Ein Investitionsprämiengesetz will Unternehmen bei Investitionen fördernd unter die Arme greifen und stellt dafür ein Budget von 1 Mrd. € zur Verfügung.

Weitere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen in der Corona-Krise

Ein von der Regierung vorgelegtes Konjunkturstärkungsgesetz (287 d.B.) enthält vor allem weitere Entlastungsmaßnahmen für NiedrigverdienerInnen, aber auch für Unternehmen. So soll nun der Eingangssatz für die Einkommensteuer rückwirkend ab 1.1.2020 von 25% auf 20% gesenkt werden. ArbeitnehmerInnen, die keine Einkommenssteuer zahlen, sollen in Form einer Negativsteuer mit einer Erhöhung der Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Verbesserungen wird es auch für ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit bei der Besteuerung der sonstigen Bezüge geben. Für Unternehmer wiederum sind ein Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung geplant, darüber hinaus werden Abgabenstundungen und Zahlungserleichterungen bis 15.1.2021 verlängert. Entlastungsmaßnahmen sind aber auch für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft vorgesehen, so etwa die Einführung einer Drei—Jahres-Verteilung für Gewinne oder die Erhöhung der Grenze für die Buchführungspflicht. Schließlich soll für Flüge ab dem 31.8.2020 auch die Flugabgabe erhöht werden, und zwar auf 30 € pro Ticket für Kurzstreckenflüge (bis 350 km), während für sonstige Flüge 12 € pro Ticket gelten.

COVID-19-Investitionsprämie soll Investitionsanreize für Unternehmen schaffen

Mit einer COVID-19-Investitionsprämie will die Regierung Anreize für Unternehmen schaffen und damit der aktuell zurückhaltenden Investitionsneigung entgegenwirken. Im Fokus des Investitionsprämiengesetzes (288 d.B.) steht die Förderung von materiellen und nichtmateriellen Neuinvestitionen des absetzbaren Anlagevermögens, die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden. Explizit ausgenommen sind vor allem klimaschädliche Neuinvestitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen. Konkret soll die Förderung durch die Gewährung einer Investitionsprämie in Form eines Zuschusses von 7% der förderfähigen Kosten erfolgen. Für Investitionen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit/Life Science ist eine Verdoppelung der Prämie vorgesehen. Das Förderprogramm, für das ein Budget in der Höhe von 1 Mrd. € zur Verfügung steht, soll mit 1.9.2020 starten, Anträge können bis 28.2.2021 gestellt werden. Der Entwurf enthält eine haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung der entsprechenden Vorbelastungen in den Finanzjahren bis 2025.(Schluss) hof


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