Parlamentskorrespondenz Nr. 751 vom 06.07.2020

Erster Schritt zur BVT-Reform: Spezialausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung für Bedienstete

Novelle des Staatsschutzgesetzes passiert Innenausschuss mitsamt mehreren Entschließungen; Ustascha-Treffen soll untersagt werden

Wien (PK) – Eine neue spezielle Ausbildung soll für die MitarbeiterInnen des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) implementiert werden, dafür entschied sich der Innenausschuss heute mehrheitlich mit den Stimmen der Regierungsparteien. Auch haben die BVT-Bediensteten künftig eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung zu absolvieren, wodurch gemäß einer einhelligen Ausschussfeststellung nun auch die Nebenbeschäftigungen der Beschäftigten beleuchtet werden sollen. Die Opposition hätte sich bei den zu überprüfenden Themenbereichen eine stärkere Einbindung des Parlaments erhofft.

Eine Vier-Parteien-Entschließung wurde bezüglich des Ustascha-Treffens in Bleiburg, Kärnten angenommen. Der Innenminister wird aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten bezüglich einer künftigen Untersagung der Veranstaltung sowie - auf Basis eines einstimmigen Ausschussantrags - der Symbole der Ustascha-Gruppierung zu prüfen.

Auch zwei weitere einstimmige Entschließung wurden gefasst. Demnach soll erhoben werden, aufgrund welcher Faktoren es im Rahmen der COVID-19-Krise zu einem Anstieg der Zahl an Fällen häuslicher Gewalt gekommen ist. Geprüft werden soll auch der Informationszugang im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements. Mit breiter Mehrheit angenommen wurde eine Ausschussentschließung zum Thema "Hate-Crime" sowie ein Antrag bezüglich des Umgangs mit vulnerablen Personengruppen in Asylverfahren.

Neue Ausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung für BVT-Bedienstete

Die mit dem Vollzug des Polizeilichen Staatsschutzes betrauten Bediensteten sollen - um den spezifischen Anforderungen des Aufgabengebiets gerecht zu werden - künftig neben einer neuen speziellen Ausbildung außerdem eine an die Sicherheitsüberprüfung angelehnte Vertrauenswürdigkeitsprüfung durchlaufen, wofür die Rechtsgrundlage im Polizeilichen Staatsschutzgesetz geschaffen wird (283 d.B.). Mit der Planung, Organisation und Durchführung der Ausbildung, die nachrichtendienstliche Schwerpunkte sowie organisatorisches, juristisches und praxisrelevantes Spezialwissen vermitteln soll, wird die Sicherheitsakademie betraut.

Durch die Vertrauenswürdigkeitsprüfung soll die erhöhte Sensibilität in Bezug auf Verschwiegenheit, Integrität und Informationssicherheit gewährleistet werden. Im Vergleich zur bereits erforderlichen Sicherheitsüberprüfung handle es sich dabei um einen weitreichenderen Eingriff in die Privatsphäre des Bediensteten, heißt es in den Gesetzeserläuterungen. So beinhaltet die Vertrauenswürdigkeitsprüfung die Erhebung relevanter personenbezogener Daten – inklusive Informationen zu Eltern, Ehepartnern und erwachsenen im Haushalt lebenden Personen – die Datenüberprüfung, sowie eine mündliche Erörterung mit der bzw. dem Bediensteten. Das Bundesamt wird auch ermächtigt, diesbezügliche Auskünfte von den Gebietskörperschaften oder ausländischen Sicherheitsbehörden zu verlangen. Die Vertrauenswürdigkeitsprüfung ist alle sechs Jahre – bei Verdachtsfällen unverzüglich - zu wiederholen.

Mit diesem Schritt soll laut Innenminister Karl Nehammer die Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung vorangetrieben und den Erkenntnissen aus dem BVT-Untersuchungsausschuss Rechnung getragen werden, um die Vertrauenswürdigkeit des Bundesamts sicherzustellen.

Angesichts der weitreichenden Grundrechts-Eingriffe der geplanten Überprüfung, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens kritisiert wurden, gab Grünen-Sicherheitssprecher Georg Bürstmayr zu bedenken, dass es sich hierbei um die hochsensiblen Nachrichtendienste handle und man alles daran setzen müsse, dass diese nicht unterlaufen werden.

Die NEOS brachten einen weiteren Aspekt aufs Tableau, nämlich die Nebenbeschäftigungen. Diese sollen einer besonders strikten Überprüfung zugeführt werden, um ein hohes Maß an personeller Integrität im polizeilichen Staatsschutz zu gewähren, führte Stephanie Krisper (NEOS) aus. Die entsprechende von NEOS, SPÖ und FPÖ eingebrachte Ausschussfeststellung wurde auch von den Regierungsparteien unterstützt und somit einstimmig beschlossen.

Weil vorgesehen ist, den Kriterienkatalog für die Vertrauenswürdigkeitsprüfung mittels einer Verordnung des Innenministers festzulegen, schlug SPÖ-Mandatar Reinhold Einwallner vor, das Parlament dabei stärker einzubinden. Gemäß der beantragten Abänderung sollte die Verordnung der Zustimmung des Hauptausschuss des Nationalrats bedürfen, was ÖVP und Grüne allerdings ablehnten. Laut Wolfgang Gerstl (ÖVP) dürfte es zu keiner politischen Einflussnahme kommen. Das Grundansinnen des Gesetzesentwurfs wäre abgesehen von der Umsetzung allerdings zu unterstützen, meinte SPÖ-Sicherheitssprecher Einwallner.

Auch FPÖ-Mandatar Hannes Amesbauer befand die neuen Bestimmungen als inhaltlich sinnvoll, wenngleich er die Zustimmung seiner Fraktion aufgrund des Parlamentarismus von der Annahme des SPÖ-Abänderungsantrags abhängig machte, und deshalb heute die Regierungsvorlage ablehnte.

Untersagung des umstrittenen Bleiburg-Treffens

Bereits bei seiner letzten Sitzung beriet der Innenausschuss über den Umgang mit dem umstrittenen Ustascha-Treffen in Bleiburg (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 568/2020). Heute konnte diesbezüglich eine parteienübergreifende Einigung in Form eines Entschließungsantrags (731/A(E)) getroffen werden. Laut den einbringenden Fraktionen ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS sollen unter Berücksichtigung der Grundrechtecharta, der Menschenrechtskonvention sowie verfassungsrechtlicher Vorgaben die rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden, um die ultranationalistisch-faschistische Gedenkfeier ab dem Jahr 2021 zu unterbinden. Zudem sollen den Kärntner Behörden sämtliche gewonnene Informationen zur Beurteilung von Grundstückstransaktionen des veranstaltenden Vereins zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere über die Aufnahme dieses Aspekts zeigte sich Stephanie Krisper (NEOS) in Hinblick auf die erleichterten Voraussetzungen für die Durchführung einer Feier auf privaten Grund erfreut.

Außerdem wurde einstimmig ein Entschließungsantrag von NEOS und SPÖ angenommen, um die Verordnung verbotener Symbole hinsichtlich der Symbole der Ustascha-Gruppierung zu evaluieren, wie Mandatarin Krisper ausführte. In abgeänderter Form würde etwa das Ustascha-Wappen als Erkennungszeichen der Nationalisten nicht unter das Symbolegesetz fallen, erläuterte Sabine Schatz (SPÖ) den gemeinsamen Vorstoß. Man müsse alles tun, um das größte faschistische Treffen auf europäischer Ebene zu unterbinden, betonte sie. Auch Olga Voglauer (Grüne) meinte, man müsse sich angesichts der Veranstaltung, bei der über 30.000 Menschen revisionistisches Gedankengut offen zur Schau tragen, mit der Geschichte auseinandersetzen. Im Innenministerium sei dafür unter Einbeziehung des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, informierte sie. Auf die diesbezügliche Sensibilität des Innenministers wies ÖVP-Mandatar Peter Weidinger hin. In seiner Funktion als Ausschussobmann bedankte sich Karl Mahrer (ÖVP) bei den Abgeordneten für die Antragsformulierung, in der sich alle Klubs wiederfinden. Durch die Einbindung des Innenministers und die Experten seines Ressorts sei es zu diesem Akt des "gelebten Parlamentarismus" gekommen. Auch die FPÖ unterstützte den Antrag im Ausschuss, verwies im Anschluss in einer Presseaussendung allerdings darauf, dass es sich dabei um einen Abstimmungsfehler ihrerseits handelt. Hannes Amesbauer (FPÖ) sagte im Ausschuss, grundsätzlich nicht die Büchse der Pandora öffnen zu wollen. Es gebe genügend rechtliche Rahmenbedingungen, um Veranstaltungen zu genehmigen bzw. zu untersagen, meinte er.

Die bereits vorliegenden Entschließungsanträge zu diesem Thema, eine SPÖ-NEOS-Initiative (604/A(E)) sowie ein Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS (618/A(E)), wurden mitverhandelt und abgelehnt.

Datenmaterial aus Bereich häuslicher Gewalt

Erneut debattiert und abgelehnt wurde ein SPÖ-Vorstoß, in dem bessere Datenerhebung und Forschung für den Bereich häusliche Gewalt, insbesondere Gewalt gegen Frauen, gefordert wird (285/A(E)). Die Erhebung von diesen Verwaltungsdaten sei zu verbessern und alles zu tun, um Gewaltverbrechen zu verhindern, wie auch schon im GREVIO-Schattenbericht aufgezeigt wurde, meinte Reinhold Einwallner (SPÖ).

Die Abgeordneten fassten stattdessen einstimmig eine Ausschussentschließung, die den Innenminister mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragt, um zu erheben, aufgrund welcher Faktoren es im Rahmen der COVID-19-Krise zu einem Anstieg der Zahl an Fällen häuslicher Gewalt gekommen ist. Einfließen sollen laut Karl Mahrer (ÖVP) die bisherigen Erfahrungen mit dem Annäherungsverbot und den sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, sowie die Erfahrung der Opferschutzeinrichtungen. Evaluiert werden soll auch, welche gesetzlichen Maßnahmen die größtmögliche Sicherheit für gefährdete Personen einräumen. Jeder Fall von Gewalt an Frauen sei einer zu viel, betonte Johanna Jachs (ebenfalls ÖVP). Auch SPÖ und FPÖ sprachen ihre Unterstützung aus, obwohl die Mandatare Reinhold Einwallner (SPÖ) und Philipp Schrangl (FPÖ) einen längeren Betrachtungszeitraum über die Corona-Krise hinaus sinnvoller erachtet hätten.

Transparenz im Krisen- und Katastrophenschutzmanagement

Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit soll geprüft werden, inwieweit der Informationszugang der Öffentlichkeit im Bereich des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) verbessert werden kann (730/A(E)). Auch die FPÖ stimmte für dieses gemeinsame Anliegen von ÖVP, Grüne, NEOS und SPÖ. Dabei geht es um die im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Pandemie vom Innenministerium erstellten Lagebilder. Geprüft werden soll, ob deren Übermittlung an den Nationalrat ermöglicht werden kann, wie Georg Bürstmayr (Grüne) erklärte. Dem Parlament sollen diese Daten nach einer Klassifizierung des Innenministeriums zugänglich gemacht werden, ergänzte Manfred Hofinger (ÖVP), was er als guten gemeinsamen Kompromiss bezeichnete.

Nicht durchsetzen konnte sich nämlich der NEOS-Klub mit der Forderung, die Sitzungsprotokolle des Krisenstabs im Innenministerium, der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingerichtet wurde, zu veröffentlichen (556/A(E)). Nikolaus Scherak (NEOS) kritisierte die vermeintlich angstschürende Krisenkommunikation der Bundesregierung und sprach sich für eine allgemein transparentere Vorgehensweise aus. Auch Philip Kucher (SPÖ) hielt der Regierung Intransparenz vor und appellierte daran, aus der Corona-Krise Lehren zu ziehen.

"Hate-Crime" gegen LGBTI-Personen

Aus Sicht der NEOS sollten Strafdaten der Diskriminierung gegen LGBTI-Personen in der polizeilichen Kriminalstatistik separat ausgewiesen werden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag (186/A(E)) lehnte der Innenausschuss heute allerdings ab. Derzeit fehle valides Datenmaterial, um die Entwicklung von Hassverbrechen gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen zu beobachten, argumentierte Nikolaus Scherak die Initiative. Mit besserem Datenmaterial könnte man auch besser auf derartige Verbrechen reagieren, meinte er. Einen derzeitigen Daten-Missstand ortete auch Michael Seemayer (SPÖ).

Hingegen wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eine Ausschussentschließung zur Vorlage eines Berichts über die systematische Erfassung von Vorurteilsmotiven bei Strafanzeigen ("Hate-Crime") angenommen. Im Innenministerium sei in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie ein solches Projekt in Planung, erläuterte Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne). Es ziele darauf ab, die polizeiliche Registrierung abwertender Motivlagen bei angezeigten Straftaten auf wissenschaftlicher Basis zu verbessern. Außerdem sollen Präventionsmaßnahmen, etwa die Sensibilisierung und Schulungen von Polizeibediensteten, ausgearbeitet werden. Dadurch soll künftig eine bessere Datenlage gewährleistet werden, ergänzte Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP).

Gezielter Umgang mit vulnerablen Personengruppen in Asylverfahren

Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen wurde schließlich ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien, in dem es um die Sicherstellung von fairen und qualitätsvollen Asylverfahren besonders vulnerabler Gruppen geht (741/A(E)). Bei Personen, die etwa aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität auf der Flucht, oder konvertiert sind, sei die Beachtung persönlicher Umstände und Sensibilität im gesamten Asylverfahren und in der Grundversorgung von besonderer Bedeutung, machten ÖVP und Grüne geltend. Daher wird die Regierung aufgefordert, regelmäßige Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Exekutive zu gewährleisten, zielgruppengerechte Herkunftsländerdokumentation und ausreichend DolmetscherInnen zur Verfügung zu stellen, sowie die zivilgesellschaftliche Organisationen in den Prozess einzubinden.

Ewa Ernst-Dziedzic (Grüne) betonte in der Debatte die Bedeutung der Maßnahmen, um die Qualität in den Asylverfahren zu erweitern. Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung lobte auch Nurten Yilmaz (SPÖ) die Initiative, forderte allerdings eine verbindliche und dringende Umsetzung. Ein entsprechender Abänderungsantrag der SPÖ und NEOS, der für die Maßnahmen eine Umsetzungsfrist bis 1. Dezember 2020 vorsah, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Georg Bürstmayer (Grüne) erklärte, dass das Innenministerium zwar auf raschen Know-how-Aufbau und Sensibilität achten solle, sich dies aber zur geforderten Frist nicht ausgehen könnte. Schulungen bräuchten auch in der Durchführungsphase Zeit. Das Vorhaben sei als weitergehender Prozess zu verstehen, ergänzte Eva Maria Himmelbauer (ÖVP). Stephanie Krisper (NEOS) präzisierte, dass die Frist für die Bereitstellung der Ressourcen und nicht für die Umsetzung gelten solle. Keine Zustimmung fand die Entschließung bei den Freiheitlichen. FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer geht davon aus, dass die mit den Asylverfahren befassten MitarbeiterInnen bereits entsprechend geschult seien und deshalb für den Antrag keine Notwendigkeit bestünde. (Schluss Innenausschuss) fan/gun